Öffnungszeiten der Weihnachtsmärkte in Hamburg-Mitte anpassen; Vorschlag des Bezirksamtes
Letzte Beratung: 08.11.2023 Bauausschuss Ö 2
Da der Hauptausschuss im November nicht tagt und aufgrund der Eilbedürftigkeit (Aufbau Weihnachtsmarkt ab 09.11.2023 geplant) wird die nachfolgende Vorlage dem Bauausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Bezirksversammlung wird im Anschluss über den Beschluss informiert.
Laut dem o. a. Beschluss dürfen Weihnachtsmärkte im Bezirk Hamburg-Mitte an bis zu 5 zusammenhängenden Wochen im November und Dezember öffnen und sollen an 2 von 3 Weihnachtstagen sowie an Neujahr geschlossen bleiben. Dies gilt ebenfalls für den Totensonntag sowie den Volkstrauertag.
Demnach wären die Öffnungszeiten für die folgenden Weihnachtsmärkte in der beantragten Form nicht genehmigungsfähig:
Weihnachtsmarkt Bei der Petrikirche
23.11.2023 – 30.12.2023 (geschlossen am 26.11., 24.12., 25.12., 26.12.) => 5 Wochen 3 Tage
Michelstand Jungfernstieg
23.11.2023 – 30.12.2023 (geschlossen am 26.11., 24.12., 25.12.) => 5 Wochen 3 Tage
Weihnachtsmarkt Spitalerstraße
23.11.2023 – 30.12.2023 (geschlossen am 26.11., 24.12., 25.12., 26.12.) => 5 Wochen 3 Tage
Weihnachtsmarkt Jungfernstieg
23.11.2023 – 29.12.2023 (geschlossen 26.11., 24.12., 25.12.) => 5 Wochen 2 Tage
Weihnachtsmarkt Lange Reihe
Ursprüngliche beantragt: 20.11.2023 – 30.12.2023 (geschlossen am 26.11., 24.12., 25.12., 26.12.) => 5 Wochen 6 Tage, bereits geändert: 20.11.2023 – 23.12.2023 (geschlossen 26.11.) => 4 Wochen 6 Tage
Das Bezirksamt regt an, den o. g. Beschluss dahingehend zu ergänzen, dass die Tage, an denen der jeweilige Weihnachtsmarkt geschlossen ist, nicht Bestandteil des fünf Wochen-Zeitraumes sind und entsprechend der Öffnungszeit hinzugerechnet werden.
Des Weiteren wurde von Veranstaltern mitgeteilt, dass eine Regelung für das nächste Jahr Planungssicherheit schaffen würde, weil bereits lange im Voraus die personellen Ressourcen, aber beispielsweise auch die Beauftragung von Unternehmen zur Aufstellung von Verkaufsständen geplant werden muss.
Der Cityausschuss möge beschließen, dass
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