Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA): Angebot in Altona deutlich verbessern! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.04.2026
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 23.04.2026 anliegende Drucksache 22-1997.3B beschlossen.
Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 07.05.2026 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1 Punkt 1:
Wie bereits auf die Anfrage der Bezirksversammlung Altona vom 15. Dezember 2025 ausgeführt, tritt die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle Hamburg (ÖRA) in der Freien und Hansestadt Hamburg an die Stelle der Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) und gewährleistet als bundesweit einzigartige Institution die individuelle Rechtsberatung überwiegend durch ehrenamtliche Beraterinnen und Berater, die als Volljuristinnen und -juristen über die Befähigung zum Richteramt (§ 3 Absatz 3 Satz 2 ÖRA-Gesetz) verfügen.
In den ÖRA-Bezirksstellen sind ausschließlich Ehrenamtliche aktiv, sowohl im Bereich der Rechtsberatung als auch in der Verwaltung der jeweiligen Bezirksstelle. (§ 1 Abs. 3 Satz 3 ÖRA VO). Die Bezirksstellen der ÖRA nutzen gemäß § 1 ÖRA Abs. 2 ÖRA-VO zur Erbringung ihrer Leistung in allen Hamburger Bezirken die dortigen öffentlichen Dienstgebäude und deren Ausstattung.
Zum Betrieb einer ÖRA-Bezirksstelle bedarf es daher in erster Linie einer ausreichenden Anzahl an Menschen, die bereit sind, sich dort ehrenamtlich zu engagieren – sowohl Juristinnen und Juristen mit Befähigung zum Richteramt (sog. Volljuristen) als auch anderen, die bereit sind, Verwaltungstätigkeiten zu übernehmen. Dieses freiwillige Engagement ist maßgeblich für die Arbeit, das vorhandene Angebot und die Beratungszeiten der ÖRA. Diese Ressourcen können nicht über den Haushalt bereitgestellt werden. Die ÖRA wirbt seit längerer Zeit unter den Richterinnen und Richtern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie ganzallgemein für mehr ehrenamtliches Engagement.
In Altona engagieren sich vier Beratende sowie ehrenamtliche Verwaltungskräfte in der ÖRA-Bezirksstelle im Zeitraum von 17 Uhr bis 18.30 Uhr. Eine Ausdehnung der Öffnungszeiten ist damit nicht möglich.
Zu 1 Punkt 2:
Beratungen in sozialrechtlichen Angelegenheiten (einschließlich des Sozialversicherungsrechts) werden ausschließlich in der ÖRA-Hauptstelle angeboten um die notwendige Beratungskontinuität in diesem fachlich anspruchsvollen Rechtsgebiet zu gewährleisten. Sicher wäre ein Angebot auch in den Bezirksstellen wünschenswert, ist unter den derzeitigen Bedingungen aber nicht zu realisieren.
Die ÖRA-Hauptstelle ist aufgrund ihrer zentralen und mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbaren Lage in der Dammtorstraße auch gut geeignet, diese Aufgabe für Ratsuchende aus dem gesamten Stadtgebiet zu erfüllen.
Wie ebenfalls bereits auf die Anfrage der Bezirksversammlung im vergangenen Dezember erläutert worden ist, kommt auch hier zum Tragen, dass sich die die Gewinnung von ehrenamtlichen Rechtsberaterinnen und Rechtsberatern als eine fortwährende Herausforderung darstellt. Insbesondere im Sozialrecht und dem Migrationsrecht konnte trotz umfangreicher Bemühungen bei der Rechtsanwaltskammer, dem Anwaltsverein und den Gerichten bislang kein bedarfsgerechter Erfolg verzeichnet werden, weshalb aktuell acht hauptamtlich bei der ÖRA beschäftigte Juristinnen und Juristen in diesen Rechtsgebieten tätig sind.
Für verwaltungsrechtliche- oder arbeitsrechtliche Beratungen stehen derzeit auch keine ehrenamtlichen Juristinnen und Juristen für einen ehrenamtlichen Einsatz in der ÖRA Bezirksstelle Altona zur Verfügung, daher können Beratungen in diesen Rechtsgebieten derzeit nicht angeboten werden. Auch hier können Beratungen in der zentral gelegenen Hauptstelle der ÖRA in Anspruch genommen werden.
Zu 1 Punkt 3:
Eine digitale Terminvergabe wurde für die ÖRA-Hauptstelle zunächst im Jahr 2022 getestet. Leider musste die ÖRA hierbei feststellen, dass es vielen Ratsuchenden nicht gelang, ihre Anliegen den online zur Auswahl gestellten Rechtsgebieten zuzuordnen. Hierdurch kam es zu zahlreichen Fehl- oder Doppelbuchungen. Um aber die knappen Beratungsressourcen möglichst wirkungsvoll einsetzen zu können, gilt es diese zu vermeiden. Im Übrigen lassen sich gerade unklare Zuordnungen im persönlichen Kontakt bei der Aufnahme meist rasch aufklären.
Die Auswertung der ausgefallenen Termine hat zudem ergeben, dass die online vereinbarten Termine zu knapp 30 Prozent nicht wahrgenommen werden. Auch hierdurch gehen wertvolle Ressourcen verloren, sowohl auf Seiten der Ehrenamtlichen, die sich quasi umsonst engagieren, da ausgefallene Termine nicht kurzfristig anderweitig vergeben werden können, als auch auf Seiten der Ratsuchenden, die dadurch u.U. längere Wartezeiten auf einen Termin in Kauf nehmen müssen. Aufgrund dieser Erfahrungen ist derzeit keine weitere Ausweitung geplant.
Zu 1 Punkt 4:
In den Bezirksstellen sind ausschließlich ehrenamtlich Mitarbeitende im Einsatz (siehe oben). Die Bezirksstelle Lurup musste im Oktober 2023 geschlossen werden, da nicht länger ausreichend ehrenamtliche Beratende und ehrenamtliche Verwaltungskräfte zur Verfügung standen, um den Betrieb zu gewährleisten. Daran hat sich leider nichts geändert.
Zu 2:
In Hamburg wird das einheitliche Antragsformular für Sozialhilfe (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII) des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. verwendet. Dieses Formular findet bundesweit Anwendung und ermöglicht eine umfassende und strukturierte Bearbeitung der Anträge. Gleichzeitig bildet es die Grundlage für die digitale Antragstellung über die Sozialplattform, auf der zudem ausführliche Erläuterungen sowie hilfreiche Ausfüllhilfen zur Verfügung stehen.
Auch der Antrag auf Bürgergeld (SGB II) kann online auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Die Antragstellung wird dort durch detaillierte Informationen und unterstützende Ausfüllhilfen erleichtert.
Der Sozialrabatt für das hvv Deutschlandticket lässt sich online über das meinhvv-Kundenkonto beantragen. Voraussetzung hierfür ist ein bereits bestehendes hvv Deutschlandticket auf einer Chipkarte sowie ein Nachweis über den Bezug entsprechender existenzsichernder Leistungen (SGB II, SGB XII oder AsylbLG). Die einzelnen Schritte des Antragsverfahrens werden auf den Seiten des HVV ausführlich erläutert und durch niedrigschwellige digitale Hilfsangebote ergänzt.
Im Zuge der geplanten Sozialstaatsreform ist vorgesehen, ein neues Leistungsrecht zu schaffen, das für Bürgerinnen und Bürger transparenter und weniger komplex gestaltet ist. Darüber hinaus soll die Digitalisierung in diesem Bereich weiter umfassend ausgebaut werden.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.