22-3654.1

Obdachlosigkeit in Wilhelmsburg erkennen und bekämpfen

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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23.03.2023
Sachverhalt

Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung hat in seiner Sitzung am 02.03.2023 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-3654 mehrheitlich - gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE sowie der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der GRÜNE-Fraktion  - zugestimmt.

 

 

Das Bezirksamt hat im Herbst des vergangenen Jahres zum Thema Obdachlosigkeit einen Runden Tisch eingerichtet und zahlreiche Player eingeladen. Hierbei wurde nach Lösungsansätzen im innerstädtischen Bereich gesucht. Die Tagesaufenthaltsstätten im Zentrum der Stadt sind für die Obdachlosen auf der Elbinsel Wilhelmsburg weit weg und somit nicht gut erreichbar. Wilhelmsburg ist der flächenmäßig größte und zugleich einer der bevölkerungsreichsten Stadtteile Hamburgs. Obdachlosigkeit ist somit, wie in vielen anderen Orten unserer Stadt, leider auch dort ein Thema welches nicht nur die Betroffenen, sondern alle Anwohnenden bewegt. Ob Drogenkonsum Obdachlosigkeit herbeiführt oder umgekehrt – beide bedingen sich und sind voneinander schwer zu trennen.

 

Tagesaufenthaltsstätten folgen dem Bedarf und den schwerpunktmäßigen Aufenthaltsorten obdachloser Menschen. Für Wilhelmsburg liegen bisher keine verlässlichen Angaben vor. Ebenso wenig zur Größe, Zusammensetzung und der regionalen Verankerung der Obdachlosen in dem Stadtteil.

 

In Altona – in der Stresemannstraße 150 gibt es ein kleines räumliches Angebot der Sozialbehörde in Kooperation mit Fördern & Wohnen und Palette e.V., welches neben Obdachlosen auch die Trinkerszene um den Raum des Bahnhofs Holstenstraße ansprechen soll. Dies als Beispiel nehmend könnte auch Ähnliches in Wilhelmsburg entwickelt werden.

 

Das Bezirksamt wird gebeten sich bei den zuständigen Stellen für folgendes einzusetzen:

 

  1. Prüfung einer möglichen Umsetzung des erläuterten Konzepts aus Altona für einen Standort in Hamburg-Wilhelmsburg. Alternativ – die Prüfung einer möglichen Anlauf- und Begegnungsstätte mit reduziertem zeitlichem, personellem und inhaltlichem Angebot.

 

  1. Prüfung, ob Mittel der Fachbehörde eine Anschub- oder Ergänzungsfinanzierung tragen könnten.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.