Neuordnung der Verkehrssituation auf der Versmannstraße - Mehr Sicherheit schaffen
Letzte Beratung: 01.04.2025 Cityausschuss Ö 7.3
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat in ihrer Sitzung am 23.01.2025 den nachstehenden Antrag beschlossen (Ziffern 1, 4 und 5 einstimmig; Ziffern 2 und 3 mehrheitlich - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion).
Die Versmannstraße ist eine Hauptverkehrsstraße in der Hafencity. Normalerweise vierspurig mit zwei getrennten Fahrbahnen, ist sie seit einigen Monaten baustellenbedingt zweispurig auf eine Fahrbahn verengt. Die bisherige südliche Fahrbahn ist für den Durchgangsverkehr gesperrt, der Verkehr wird jeweils einspurig in beiden Richtungen über die bisherige nördliche Fahrbahn geführt. Auf der Versmannstraße kam es in den letzten Jahren immer wieder zu schweren Unfällen, einige davon mit tödlichem Ausgang. Die lange und schnurgerade Straße lädt offenbar viele Autofahrerinnen und Autofahrer zu Geschwindigkeitsübertretungen ein. Hinzu kommt, dass auch nach längerer Zeit noch nicht alle Autofahrer die zweispurige Verkehrsführung verstanden haben und auch die jeweils linke Spur in falscher Richtung befahren.
In direkter Nähe zur Versmannstraße befindet sich der Lohsepark mit Spielgeräten, Skateranlage und Basketballplatz, die auch von vielen im Baakenhafen wohnenden Kindern und Jugendlichen aufgesucht werden. Zudem müssen viele Schüler*innen auf ihrem Schulweg zum Campus HafenCity die Versmannstraße überqueren. Viele Anwohnende sorgen sich aufgrund der zahlreichen Unfälle und des riskanten Fahrverhaltens um die Sicherheit ihrer Kinder auf dem Schul- und Freizeitweg.
Gleichzeitig zeigt die seit Monaten bestehende zweispurige Verkehrsführung, dass diese für das Verkehrsaufkommen auf der Versmannstraße ausreicht und ein vierspuriger Ausbau nicht zwingend erforderlich ist. Die zweispurige Verkehrsführung komplett auf der Nordfahrbahn sollte dauerhaft beibehalten werden. Perspektivisch sollte die südliche Fahrbahn in diesem Zusammenhang umgestaltet werden. Auf einer bestehenden Fahrspur bietet sich die Einrichtung eines geschützten Radwegs (Protected Bikelane) an. Dies sollte bei künftigen Entwicklungen des Mobilitätskonzepts HafenCity berücksichtigt werden.
Auf der Versmannstraße sollte kurzfristig eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung (Blitzer) installiert werden. Die zahlreichen Unfälle rechtfertigen zudem ggf. die Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30. Auf der nördlichen Fahrbahn sollte kurzfristig durch Fahrbahnmarkierungen noch stärker verdeutlicht werden, dass es sich um zwei gegenläufige Fahrspuren in beide Richtungen handelt.
Die Verwaltung wird gebeten,
Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 14 mit Schreiben vom 06.03.2025 wie folgt Stellung:
Die Versmannstraße ist in seiner Ausgestaltung als Haupt- und Schwerlastverkehrsstraße ausgewiesen und die Hauptzuwegung aus Richtung Hafen / den Elbbrücken in Richtung HafenCity und weiter in Richtung Hamburger Innenstadt. Die werktäglichen Verkehrsstärken (Mo – Fr) betragen hier durchschnittlich 16.000 Kraftfahrzeuge (davon ca. 7% Schwerlastverkehr).
Die ursprüngliche Planung nach Fertigstellung der Bauvorhaben ist, die Versmannstraße mit jeweils zwei Fahrstreifen je Richtung unter Fahrbahntrennung mittels Mittelinsel herzustellen. Aufgrund der noch andauernden Bauvorhaben ist im nördlichen Bereich der Versmannstraße derzeit ein Fahrstreifen je Richtung und ein Radstreifen eingerichtet. Die Fahrstreifenmarkierungen sind deutlich sichtbar und nicht ausgewaschen. Es gilt die gemäß § 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Straße ist übersichtlich und in ihrem geraden Verlauf wie folgt beschildert:
Fahrtrichtung Hafen:
- Verkehrszeichen (VZ) 125 Gegenverkehr
- VZ 522-30 Fahrstreifentafel mit Gegenverkehr und zusätzliches Blinklicht
- an den jeweiligen Lichtsignalanlagen (LSA) sind die VZ 136 Achtung Kinder montiert
Fahrtrichtung Innenstadt
- VZ 531-20 Einengungstafel ohne Gegenverkehr zu Beginn der Fahrstreifenzusammenführung in Fahrtrichtung Innenstadt
- VZ 125 Gegenverkehr
- VZ 522-30 Fahrstreifentafel mit Gegenverkehr und zusätzliches Blinklicht
- an den jeweiligen LSA sind die VZ 136 Achtung Kinder montiert
Der südliche Bereich der Versmannstraße dient noch als sog. Baustraße bzw. ist für den Anliegerverkehr freigegeben. Die Verkehrsführung der Versmannstraße im aktuellen Zustand wurde am 13.06.2020 eröffnet. Da der Bereich der Versmannstraße mittlerweile zu ca. 75% bebaut und auch bewohnt ist, sind seitens des Planungsbüros ARGUS in Verbindung mit der Straßenverkehrsbehörde des PK 14 und der Hafen City GmbH Hamburg erste Vorabsprachen getroffen worden, die Versmannstraße in die ursprünglich vorgesehene Verkehrsführung (zwei Fahrstreifen je Richtung) baulich herzustellen.
In der Versmannstraße befindet sich an der Einmündung Lucy-Borchardt-Straße eine Unfallhäufungsstelle, die häufig widerrechtlich von Fahrzeugführenden als Wendemöglichkeit genutzt wird. Vorgesehen und genutzt ist diese ‚Wendemöglichkeit‘ lediglich für die Linienbusse des HVV, um ihre Fahrtrichtung entsprechend ihrer Linienführung zu beginnen. Das heißt, sie haben ihre Pausenparkstände auf der nördlichen Seite der Versmannstraße und wenden eben dort auf die südliche Fahrbahnseite. Baulich ist diese Wendemöglichkeit auch an diese Fahrtrichtung angepasst.
zu 1:
Die Straßenverkehrsbehörde des PK 14 stellte fest, dass die Fahrstreifenmarkierungen deutlich sichtbar sind. Weitere Markierungen sind nicht erforderlich.
zu 2:
Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (GÜA) werden grundsätzlich installiert, wenn eine dauerhafte Überwachung rund um die Uhr zur Reduzierung von Verkehrsunfällen, insbesondere mit Personenschaden, an Unfallschwerpunkten beziehungsweise Unfallhäufungsstrecken erforderlich ist.
Die Installation einer stationären GÜA unterliegt gravierenden Investitionskosten. Die zur Verfügung stehenden Finanzmittel für technisches Verkehrsüberwachungsgerät werden nach der Unfallbelastung und der herrschenden Gefahrenlage der entsprechenden Örtlichkeit im Rahmen einer Prioritätenabwägung so eingesetzt, dass sie die größtmögliche Wirkung für die Verkehrssicherheit erzielen.
In der Versmannstraße wurden im Jahr 2023 25 und im Jahr 2024 29 Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Die Auswertung ergab, dass das Geschwindigkeitsniveau unauffällig ist.
Damit zählt die Versmannstraße zu einer der durch mobile Überwachungsanlagen meist überwachtesten Straßen Hamburgs. Zusätzlich kam im Januar und Juni 2024 jeweils über mehrere Tage ein verdecktes Verkehrsstatistikgerät (VSG) zum Einsatz. Dieses ergab im Januar einen V-85-Wert von 59 km/h und im Juni einen Wert von 46 km/h. Der V-85-Wert gibt an, welcheGeschwindigkeit von 85 % der Kraftfahrzeugführenden nicht überschritten wird und gilt als maßgebende Kerngröße für das Geschwindigkeitsniveau einer Straße. Das Niveau liegt in der Versmannstraße bei erlaubten 50 km/h somit auf einem unauffälligen Niveau.
Des Weiteren wurde im November 2024 ein Tempo-Sys-Gerät auf der Versmannstraße aufgestellt. Dieses zeigt den Verkehrsteilnehmenden die gefahrenen Geschwindigkeiten an und speichert zudem die erlangten Messwerte.
Im Rahmen personeller Ressourcen werden weiterhin mobile Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt werden.
zu 3.
Eine Unfallauswertung der letzten drei Jahre (01.01.2022-31.12.2024) ergab, dass eine Unfallhäufungsstelle (UHS) an der Einmündung Versmannstraße / Lucy- Borchard-Straße zu verzeichnen ist. Hauptunfallursächlich ist hier das ordnungswidrige Wenden des Unfallverursachers.
Im Übrigen ist die Verkehrsunfalllage unauffällig. Tödliche VU wie in der Drs. behauptet, wurden nicht verzeichnet.
Gemäß § 45 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder den Verkehr umleiten. Diese Ermächtigung wird durch § 45 Absatz 9 StVO dahingehend eingeschränkt, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verkehrsverhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der im § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Eine besondere Gefahrenlage, die eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 erforderlich macht, konnte nach Unfallauswertung nicht bestätigt werden.
Einer Gefahrenlage bedarf es nach der 57. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BGBI. 2024 I Nr. 299 vom 10.10.2024) gemäß § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 StVO nicht bei innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrtsstraßen im unmittelbaren Bereich von u.a. hochfrequentierten Schulwegen. Die zur rechtssicheren und einheitlichen Anwendung notwendige Anpassung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung steht aber noch aus. Daher ist eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 im Bereich des Schulwegs werktags zwischen 7 und 19 Uhr nach aktueller Rechtslage derzeit nicht möglich.
zu 4.
Wie zu 3 festgestellt, wurde eine UHS im Bereich der Einmündung Versmannstraße / Lucy-Borchard-Straße lokalisiert. Die Hauptunfallursache ist hier das ordnungswidrige Wenden.
Am 20. Dezember 2024 wurden daher zusätzliche VZ straßenverkehrsbehördlich angeordnet, die auf das bestehende Wendeverbot hinweisen. Dazu ist die Verlängerung der provisorischen Protected Bikelane durchgeführt worden, um ein Wenden bzw. Einfahren aus der Versmannstraße (südlich) bzw. Lucy-Borchardt-Straße in die Versmannstraße (nördlich) zu verhindern.
Weitere straßenverkehrsbehördlliche Maßnahmen sind nach Unfallauswertung nicht erforderlich.
Die Fahrbahnmarkierungen werden als ausreichend bewertet.
Die Voraussetzung zur Errichtung einer mGÜA in der Versmannstraße liegen nicht vor. In den Jahren 2023 und 2024 wurden regelmäßig Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt und werden auch zukünftig durchgeführt werden.
An der festgestellten UHS Versmannstraße/ Lucy-Borchard-Straße wurden im Dezember 2024 straßenverkehrsbehördliche und bauliche Maßnahmen getroffen, um der Hauptunfallursache -ordnungswidriges Wenden- entgegenzuwirken. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 ist aktuell rechtlich nicht möglich.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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