Neugestaltung der Fährstraße zwischen Veringstraße und Georg-Wilhelm-Straße
Die Bezirksversammlung hat die Vorlage 22-1521.1 in ihrer Sitzung am 17.12.2020 beschlossen (Ziffer 1 mehrheitlich – bei Gegenstimmen der GRÜNE-Fraktion und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE -, Ziffern 2 bis 4 einstimmig). Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) sowie das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) wurden um Übersendung einer Stellungnahme zur Information für den Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel gebeten.
Die Fährstraße ist eine der lebhaftesten Straßen im Zentrum des Reiherstiegsviertels. Besonders im Abschnitt zwischen Veringstraße und Georg-Wilhelm-Straße ist ein attraktiver Einzelhandel zu verzeichnen. Leider gibt es keinerlei Lieferzonen. Das führt dazu, dass Lieferanten in der zweiten Reihe parken, um zu beliefern. Außerdem ist täglich zu beobachten, dass viele private PKW ebenfalls in der zweiten Reihe geparkt werden.
Darüber hinaus wird die Straße von vielen Fahrradfahrern benutzt. Diese werden mit Überholmanövern von Pkw´s und HVV Bussen immer wieder in Gefahr gebracht.
Es gilt Tempo 50 und viele Autofahrer "rasen" auf diesem Abschnitt durch die Einbahnstraße.
Das Parken in der zweiten Reihe stellt auch in diesem Zusammenhang ein Problem dar. Besonders die im absoluten Halteverbot parkenden Fahrzeuge vor der ehemaligen Deutschen Bank behindern die Durchfahrt der Busse.
Auch ist die Lärmbelästigung auf diesem Abschnitt, immer noch sehr hoch. Es gab schon einmal eine Empfehlung, die gesamte Fährstraße in eine Tempo-30-Zone umzuwandeln.
Die Fährstraße im Abschnitt zwischen Mokrystraße und Veringstraße wurde 2019 umgebaut. Vor dem Umbau entsprachen die Straßenverhältnisse den jetzigen zwischen Veringstraße und Georg-Wilhelm-Straße. Für den ruhenden Verkehr standen auf beiden Fahrbahnseiten Längsparkbuchten zur Verfügung. Aufgrund der überbreiten Fahrbahn wurde zwischen Mokrystraße und Veringstraße auch außerhalb der Parkbuchten auf der Fahrbahn geparkt. So war der ruhende Verkehr vollkommen ungeordnet und führte insbesondere für den Radverkehr zu unübersichtlichen Verhältnissen.
Beim Umbau wurde die Fahrbahn verengt, der ruhende Verkehr ohne Reduzierung der Parkstände neu geordnet und die Fußwege verbreitert. Der Radverkehr verläuft weiterhin auf der Fahrbahn im Mischverkehr. Durch die Neuordnung des ruhenden Verkehrs wurde eine übersichtliche, zügige und verkehrssichere Führung der Radfahrer, auch entgegen der Einbahnstraßenrichtung, erreicht. Die unübersichtlichen Bereiche durch parkende Kraftfahrzeuge in zweiter Reihe wurden wesentlich klarer gestaltet. Dadurch ist es auch für Fußgänger und Radfahrer sicherer geworden.
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/ Veddel möge beschließen:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten
1. zu prüfen, ob die Fährstraße zwischen Veringstraße und Georg-Wilhelm-Straße in der gleichen Weise umgebaut werden kann, wie es im Abschnitt Mokrystraße bis Veringstraße geschah.
2. zu prüfen, ob die gesamte Fährstraße östlich der Veringstraße in eine Tempo 30 Zone verwandelt werden kann.
3. zu prüfen, ob drei Parkplätze auf geeigneter Höhe in eine Lieferzone umgewandelt werden können.
4. nach erfolgter Prüfung im Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel darüber zu berichten.
Die BVM nimmt mit Schreiben zu Ziffer 2 wie folgt Stellung:
Die Fährstraße im Abschnitt zwischen Mokrystraße und Veringstraße wurde 2019 umgebaut. Die Umgestaltung war unter anderem deshalb möglich, da in diesem Abschnitt kein Busbetrieb vorhanden ist. Die Fährstraße zwischen Veringstraße und Georg-Wilhelm-Straße wird hingegen von der Linie 13 befahren. Sie fährt in diesem Abschnitt ohne Halt durch, sodass in diesem Bereich mit Fahrzeitverlängerungen zu rechnen wäre. Durch den derzeit gefahrenen fünf-Minuten-Takt wären hier Fahrzeugmehreinsätze bzw. Taktverringerungen unausweichlich. Zudem sind Tempo-30-Zonen für einen Metrobusverkehr mit Bussen vom Typ „CapaCity L“ auch infrastrukturell nicht geeignet. U.a. ist von zusätzlichen Verzögerungen durch die in Tempo-30-Zonen geltende rechts-vor-links Regelung auszugehen und die Aufstellung von für den sicheren Verkehrsablauf der Busse benötigten Verkehrszeichen - wie z.B. Halteverbote – nicht mehr zulässig.
Vor diesem Hintergrund kann die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) der Ausweitung der bestehenden Tempo-30-Zone aufgrund der zu erwartenden Einschränkungen für den Busbetrieb nicht zustimmen.
Das Fachamt MR nimmt mit Schreiben vom 26.03.2021 zu den Ziffern 1 und 3 wie folgt Stellung:
Zu 1:
Ein Umbau der östlichen Fährstraße entsprechend des Abschnittes westlich der Veringstraße ist grundsätzlich technisch möglich. Im östlichen Abschnitt ist ein stärkerer Busverkehr zu berücksichtigen. Die Fahrbahn ist gem. Zustandserfassung und Bewertung (ZEB 2016) überwiegend in einem guten Zustand und rechtfertig keine Sanierung. Da es sich nicht um eine Veloroute handelt, wäre die Maßnahme aus der bezirklichen Rahmenzuweisung zu finanzieren. Eine erste Kostenschätzung auf Basis der Maßnahme Fährstraße West beläuft sich auf rund 800.000,00 Euro Baukosten. Angesichts der begrenzten Ressourcen ist ein Planungsbeginn und eine Umsetzung derzeit nicht absehbar. Die Maßnahme wurde in die Liste der Arbeitsvorräte aufgenommen.
Zu 3:
Die Einrichtung einer Ladezone ist - auch ohne Umgestaltung der Fährstraße –vorstellbar. Hierzu wäre eine Abstimmung mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde erforderlich, die die erforderlichen Verkehrszeichen anordnen muss. Ggf. sind bauliche Anpassungen erforderlich.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.