Neuer Standort für das Zollzaundenkmal an der Hafenrandstr.
Letzte Beratung: 28.05.2020 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.1
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 21.01.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-0638 einstimmig zugestimmt.
Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 23.01.2020 bestätigt.
Im Zuge der nächsten Deicherhöhungsmaßnahme am Klütjenfelder Hauptdeich, gibt es für das vorhandene Zollzaundenkmal, als Hinweis für die ehemalige Freihafengrenze, ein Platzproblem. Nach der erfolgten Erhöhung des Deiches gibt es an der bisherigen Stelle keine Möglichkeit mehr es wieder in den Deichfuß zu stellen. Als neuen Standort wird der Kurvenbereich ( des erhöhten Deiches ) zwischen dem Berliner Ufer und dem Potsdamer Ufer vorgeschlagen. Der Vorteil ist, dass auch an dieser Stelle die Freihafengrenze verlief und diese dadurch für jeden weiterhin ersichtlich bleibt.
Der Regionalausschuss möge daher beschließen:
Die Verwaltung möge sich bei den entsprechenden zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass eine Verlegung des Zollzaundenkmals in den Kurvenbereich des erhöhten Deiches - zwischen dem Berliner Ufer und dem Potsdamer Ufer - erfolgt.
Die Behörde für Umwelt und Energie nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 24.04.2020 wie folgt Stellung:
„Bei dem genannten Standort handelt es sich um Deichgrund. Dieser ist ungeeignet für die Aufstellung des Zaunes. Nahe der Harburger Chaussee, d.h. Binnendeichs, kann solch ein Zaun die Deichverteidigung behindern, wasserseitig kann er bei Hochwasser aufgrund der Stahlkonstruktion den Deich schädigen.
Im Deichgrund sind Nutzungen wie der Einbau eines Denkmals gemäß § 8 Deichordnung (DeichO) nicht zulässig. Eine Ausnahme nach § 9 DeichO ist nur möglich, wenn die Sicherheit der Hochwasserschutzanlage nicht beeinträchtigt wird und ein berechtigtes Interesse die Nutzung erfordert. Diese Voraussetzungen sind hier nicht gegeben. Der vorgeschlagene Standort ist damit weder geeignet noch zulässig.“
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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