22-4744

Neue Räumlichkeiten für die Kinderwerkstatt des anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe Jugendarbeit Horn e.V. (Antrag der SPD-, CDU-, und FDP-Fraktion)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.06.2024
Ö 4.1
Sachverhalt

Die Kinderwerkstatt (KW) des anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe Jugendarbeit Horn e.V. benötigt dringend neue Räumlichkeiten.  Die Verwaltung wurde mit der Drucksache 22-4598 am 15.04.2024 gebeten, zeitnah nach einer geeigneten Räumlichkeit für die Kinderwerkstatt zu suchen.

 

Die räumliche Situation für die Kinderwerkstatt in den Räumlichkeiten Steinfeldtstraße 4c+4d hat sich jetzt nochmal verschlechtert, da es dort einen Wassereinbruch gegeben hat, sodass dort Räumlichkeiten Teil nutzbar sind.

Damit können noch weniger Kinder/ Jugendliche dort betreut werden.

Die Verantwortung dafür liegt bei Mietern in der darüberliegenden Wohnung, daher sieht die Verwaltung im Moment keine Veranlassung der Sanierung.

Durch die fehlende Sanierung hat sich Schimmel gebildet, sodass die Räumlichkeiten eventuell kurzfristig nicht mehr nutzbar sein werden.

 

In der Sitzung des JHA am 13.05.2024 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass die Räumlichkeiten in der Merkenstraße 24 für die Arbeit der Jugendarbeit Horn zur Verfügung stehen würden. zurzeit ist dort allerdings die Elternschule Billstedt untergebracht.

Die Elternschule soll demnächst neue Räumlichkeiten in der Billstedter Hauptstraße beziehen, sodass der Träger Jugendarbeit Horn e.V. dort in die Merkenstraße 24 einziehen kann, um die bisher gute Pädagogische Arbeit weiterzuführen.

 

Petitum/Beschluss

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

  1. Die Kinderwerkstatt (Träger: Jugendarbeit Horn e.V.) erhält das Gebäude Merkenstraße 24, 22117 Hamburg zum schnellstmöglichen Zeitpunkt zur Bereitstellung ihrer Angebote.

 

  1. Die dafür bereits zurückgelegte Zuwendung für 2023/24 wird dem Träger für die Renovierung und den Betrieb 2024/25 übertragen.

 

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, dass die bis Ende 2024 nicht ausgegebenen Mittel dem Träger für den Doppelhaushalt in 2025/ 2026 übertragen werden.