21-4570.2

Mülleimer Bushaltestelle Reclamstraße

Mitteilung öffentlich

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29.01.2019
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte (BV) hat die nachstehende Vorlage Drs. 21-4570.1 in ihrer

Sitzung am 25.10.2018 einstimmig beschlossen und den Beschluss des Regionalausschusses Billstedt damit bestätigt.

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Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 25.09.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-4570 einstimmig zugestimmt.

 

An der Bushaltestelle Reclamstraße Richtung Bahnhof befinden sich 3 Haltestangen des HVV, jedoch kein Papier- bzw. Mülleimer. Der nächste befindet sich ca. 50m an der Kreuzung zur Möllner Landstraße. Wartende Fahrgäste entsorgen somit ihren Müll direkt auf dem Fußweg, was ein zu verändernder Zustand ist.

 

Der Regionalausschuss möge beschließen

 

  1. Die Verwaltung möge entsprechende Abhilfe schaffen
  2. Der Regionalausschuss ist über die Maßnahmen zu informieren

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird Bestätigung des Beschlusses gebeten.

 

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt auf Grundlage einer Stellungnahme der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Im Umfeld der Bushaltestelle Reclamstraße gibt es zwei Papierkörbe. Einer befindet sich – wie in der vorliegenden Drucksache erwähnt – an der Kreuzung Reclamstraße/Möllner Landstraße. Direkt an der Haltestelle Reclamstraße ist ein weiterer Papierkorb an einer Straßenlaterne montiert. Beide Papierkörbe werden wöchentlich geleert.

Der SRH sind keine übermäßigen Verunreinigungen in diesem Bereich bekannt. Auch sind im Servicecenter der SRH keine Meldungen dokumentiert, mit denen Passanten auf Verunreinigungen in der Nähe der Haltestelle Reclamstraße hingewiesen hätten.

 

Sollte sich der Reinigungszustand zukünftig verschlechtern, könnte die Reinigungsfrequenz den Erfordernissen angepasst werden. Aus Sicht der SRH sind derzeit keine Veränderungen erforderlich.

 

 

Petitum/Beschluss:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

(Hinweis: eine gesonderte Mitteilung für die BV erfolgt nicht)