23-0738

Moratorium für Umgestaltung des Burchardplatzes (Antrag der CDU-Fraktion)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 22.05.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 8.6

Sachverhalt

Das Kontorhausviertel ist ein historisches Stadtviertel, das als UNESCO-Welterbe für seine beeindruckende Architektur und seine bedeutende Rolle in der Handelsgeschichte Hamburgs bekannt ist. Es handelt sich um ein lebendiges, gemischtes Quartier, in dem neben Büros auch zahlreiche Wohnungen und Gewerbetreibende unterschiedlichster Art ansässig sind.

Im Dezember 2024 beschloss der Hamburger Senat, im Kontorhausviertel ein Business Improvement District (BID) einzurichten und den Burchardplatz umzugestalten[1]. Ziel dieser Umgestaltung ist es, die Aufenthaltsqualität des Platzes zu verbessern, indem er vom Verkehr abgeschirmt und stattdessen mit Bäumen und Sitzbänken ausgestattet wird.

Allerdings stößt diese Planung bei Anwohnern und Gewerbetreibenden vor Ort auf Widerstand. Durch die Umgestaltung sollen die derzeit vorhandenen 285 Parkplätze entfallen, was zu einem erhöhten Parkdruck für die Anwohner führen würde. Besonders für die Gewerbetreibenden könnte dies bedeuten, dass potenzielle Kunden ausbleiben, wenn sie vor Ort nicht mehr parken können. Daher befürchten verschiedene lokale Gewerbetreibende um ihre wirtschaftliche Existenz und haben teilweise bereits rechtliche Schritte gegen die Pläne eingeleitet[2].

Diese geplante Umgestaltung, die weder den Anwohnern noch den Gewerbetreibenden zugutekommt, sondern allenfalls Touristen, steht im Widerspruch zu den Interessen des Quartiers. Kunden, die einen Teppich kaufen oder reinigen lassen möchten oder eine Kiste Wein erwerben wollen, werden nicht mehr kommen, wenn das Quartier für den Autoverkehr gesperrt ist und keine Parkplätze zur Verfügung stehen. Dies könnte zu einem Geschäftssterben in einem funktionierenden Quartier führen.

Im Laufe des Wettbewerbsverfahren wurde seitens der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen betont, dass der Wegfall der Parkplätze durch eine entsprechende Nutzung des Parkhauses Große Reichenstraße kompensiert werden könne. Jedoch bietet das Parkhaus nur eingeschränkte Öffnungszeiten (teilweise nur bis 21 Uhr sowie sonn- und feiertags geschlossen), und verfügt über keine barrierefreien Behindertenstellplätze[3].

Zudem ist das vorgebrachte Argument des Denkmalschutzes für die Vernichtung der Parkplätze nicht nachvollziehbar, da die Chile-Häuser zum UNESCO-Weltkulturerbe ernannt wurden, obwohl der Parkplatz auf dem Burchardplatz seit Jahrzehnten existiert.

Darüber hinaus besteht die Sorge, dass durch die Schaffung zusätzlicher Sitzgelegenheiten die bereits beobachtete Ausbreitung der Drogen- und Trinkerszene vom Hauptbahnhof und Drop Inn in das Kontorhausviertel[4] weiter zunehmen könnte. Dies könnte die bestehenden Konflikte vor Ort verstärken, was sowohl die Lebensqualität der Anwohner beeinträchtigen als auch das formulierte Ziel, die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu verbessern, verfehlen würde.

Die Bedenken der Anwohner und Gewerbetreibenden haben bereits dazu geführt, dass sich das Wohnungsunternehmen Heimstaden, das im Jahr 2021 141 Wohnungen und 11 Gewerbeeinheiten vor Ort erworben hat, öffentlich gegen die Umgestaltung ausgesprochen hat[5].


[1]https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-stadtentwicklung-und-wohnen/aktuelles/pressemeldungen/kontorhausviertel-neues-bid-burchardplatz-eingerichtet-1000902

[2]https://www.abendblatt.de/hamburg/hamburg-mitte/article408800150/neugestaltung-in-der-hamburger-city-kritiker-fuerchten-eine-betonwueste-im-kontorhausviertel-am-burchardplatz.html

[3]https://www.sprinkenhof.de/asset-management/parkhaeuser/parkhaus-grosse-reichenstrasse

[4]https://www.abendblatt.de/hamburg/hamburg-mitte/article239720871/Drogensuechtige-belagern-Weltkulturerbe-Anlieger-wehren-sich.html

[5]https://heimstaden.com/de/blog/allgemeines/burchardplatz-plaene/

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte empfiehlt der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nach §27 Abs. 1 S. 1 BezVG, dass:

  1. die aktuelle Ausschreibung für die Umgestaltung des Burchardplatzes gestoppt wird.
  2. die Pläne zur Umgestaltung überarbeitet und neu diskutiert werden. Dabei soll ein verstärkter Fokus auf die Bedürfnisse der Anwohner und Gewerbetreibenden vor Ort gelegt werden. Ebenso soll bei der Neuplanung der Erhalt der vorhandenen Parkplätze berücksichtigt werden.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Große Reichenstraße

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