Moia auch in Billstedt!
Letzte Beratung: 09.06.2020 Regionalausschuss Billstedt Ö 5.12
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die nachstehende Vorlage, Drs. 22-0729.1, in ihrer Sitzung am 13.02.2020 einstimmig – bei Enthaltung der GRÜNE-Fraktion – beschlossen.
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Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 11.02.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der FDP-, SPD- und CDU-Fraktion Drs. Nr. 22-0729 einstimmig - bei Enthaltung der GRÜNE-Fraktion - zugestimmt.
Der Sammeltaxi-Fahrdienst Moia ist heute ein akzeptiertes Bild auf Hamburgs Straßen. Leider ist es nicht möglich auch in Billstedt in den Genuss der modernen Elektrofahrzeuge zu kommen, weil das Geschäftsgebiet in Horn endet.
Die Zahl der Fahrgäste ist ansteigend und die Fahrzeugflotte soll in Zukunft vergrößert werden und damit auch Billstedt an der Entwicklung teilhaben kann muss das Geschäftsgebiet erweitert werden. Dies stellt auch eine Alternative zum ÖPNV und zu konventionellen Taxis dar.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben
Zu 1.:
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) begrüßt die Erweiterung von Angeboten im Bereich der shared mobility und steht auch und gerade im Hinblick auf die Erschließung weiterer Stadtgebiete in einem regelmäßigen Austausch mit den bereits in Hamburg tätigen Unternehmen. Bei den Beförderungsdienstleistungen der MOIA GmbH in Hamburg handelt es sich jedoch konkret um ein eigenwirtschaftliches Angebot. Hamburg hat es nicht beauftragt, sondern lediglich die erforderliche Genehmigung auf Grund des Personenbeförderungsgesetzes erteilt. Die Regelungen in der Genehmigung, die verhindern sollen, dass sich die Fahrzeuge auf einer zu kleinen Fläche konzentrieren, werden von MOIA eingehalten. Demnach ist das Unternehmen nicht gehindert, das Bediengebiet zu erweitern – das gilt auch vor der erst im Jahr 2021 zu treffenden Entscheidung über die Zulassung von mehr als 500 Fahrzeugen. Ob dies geschieht, ist eine rein unternehmerische Entscheidung, auf die die Genehmigungsbehörde keinen Einfluss hat.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
(Eine gesonderte Mitteilung für die Bezirksversammlung erfolgt nicht
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