Mögliche Zerstörung und Nicht-Wiederanbringung des Hübener-Wandbildes an einem der Abbruchgebäude der Heinrich-Wolgast-Schule, hier: Empfehlung des Stadtteilbeirates St. Georg vom 30.11.2022
Der Stadtteilbeirat St. Georg hat in seiner 76. Sitzung am 30. November 2022 folgenden Beschluss gefasst:
Im Jahre 2010 hat die Hamburger Künstlerin [Name aus Datenschutzgründen entfernt] ein Wandgemälde für den von Nazis hingerichteten antifaschistischen Jugendlichen Helmuth Hübener (1925-1942) geschaffen. Die Finanzierung erfolgte damals über die Kunststiftung Heinrich Stegemann, namentlich über deren Vorsitzende [Name aus Datenschutzgründen entfernt]. Das auf Fassadenplatten gemalte Wandbild wurden an einem zum Helmuth-Hübener-Gang gelegenen Gebäude der Heinrich-Wolgast-Schule angebracht und am 14. November u.a. durch den früheren Bürgermeister Ortwin Runde 2010 eingeweiht.
Der Ausbau der Schule erfordert nun neue Gebäude, ältere werden dafür abgerissen, u.a. dasjenige, an dem das Hübener-Wandbild befestigt ist. Von der Behördenabteilung Schulbau Hamburg ging im September 2022 der Hinweis aus, dass keine Chance gesehen werde, das Wandbild zu erhalten. Angeblich sei ein schadensfreier Rückbau der Fassadenplatten nicht möglich – was erstaunt, weil genau dies schon einmal 2012 geschehen ist, um Dämmungsmaßnahmen vorzunehmen.
Wir möchten mit diesem Antrag gegen eine etwaige Zerstörung bzw. Nichtwiederanbringung der Fassadentafeln scharf protestieren. Gerade auch der Stadtteilbeirat St. Georg hat nicht nur der Einbenennung des Helmuth-Hübener-Ganges 2003 zugestimmt, sondern sich auch für das Wandbild stark gemacht. Dies auch mit Blick auf den Wandgemälde-Ort – gelegen zwischen dem Haus der Jugend (heute IFZ), der Heinrich-Wolgast-Schule und der Kita St. Georg –, der hinsichtlich des Gedenkens an das mit 17 Jahren jüngste Nazi-Opfer aus dem Widerstand kaum sinnvoller gewählt werden konnte.
Der Stadtteilbeirat St. Georg möge daher beschließen:
ABSTIMMUNG
Meinungsbild Plenum*:
Ja: 31 Nein: 0 Enthaltung: 3
Votum Stadtteilbeirat:
Ja: 7 Nein: 0 Enthaltung: 0
Der Antrag ist einstimmig angenommen.
*Im Plenum sind rund 35 Personen anwesend.
Um Beschlussfassung / Kenntnisnahme wird gebeten.