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Mögliche Zerstörung und Nicht-Wiederanbringung des Hübener-Wandbildes an einem der Abbruchgebäude der Heinrich-Wolgast-Schule, hier: Empfehlung des Stadtteilbeirates St. Georg vom 30.11.2022

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 06.12.2022 Cityausschuss Ö 7.1.5

Sachverhalt

 

Der Stadtteilbeirat St. Georg hat in seiner 76. Sitzung am 30. November 2022 folgenden Beschluss gefasst:

 

Im Jahre 2010 hat die Hamburger Künstlerin [Name aus Datenschutzgründen entfernt] ein Wandgemälde für den von Nazis hingerichteten antifaschistischen Jugendlichen Helmuth Hübener (1925-1942) geschaffen. Die Finanzierung erfolgte damals über die Kunststiftung Heinrich Stegemann, namentlich über deren Vorsitzende [Name aus Datenschutzgründen entfernt]. Das auf Fassadenplatten gemalte Wandbild wurden an einem zum Helmuth-Hübener-Gang gelegenen Gebäude der Heinrich-Wolgast-Schule angebracht und am 14. November u.a. durch den früheren Bürgermeister Ortwin Runde 2010 eingeweiht.

 

Der Ausbau der Schule erfordert nun neue Gebäude, ältere werden dafür abgerissen, u.a. dasjenige, an dem das Hübener-Wandbild befestigt ist. Von der Behördenabteilung Schulbau Hamburg ging im September 2022 der Hinweis aus, dass keine Chance gesehen werde, das Wandbild zu erhalten. Angeblich sei ein schadensfreier Rückbau der Fassadenplatten nicht möglich – was erstaunt, weil genau dies schon einmal 2012 geschehen ist, um Dämmungsmaßnahmen vorzunehmen.

 

Wir möchten mit diesem Antrag gegen eine etwaige Zerstörung bzw. Nichtwiederanbringung der Fassadentafeln scharf protestieren. Gerade auch der Stadtteilbeirat St. Georg hat nicht nur der Einbenennung des Helmuth-Hübener-Ganges 2003 zugestimmt, sondern sich auch für das Wandbild stark gemacht. Dies auch mit Blick auf den Wandgemälde-Ort – gelegen zwischen dem Haus der Jugend (heute IFZ), der Heinrich-Wolgast-Schule und der Kita St. Georg –, der hinsichtlich des Gedenkens an das mit 17 Jahren jüngste Nazi-Opfer aus dem Widerstand kaum sinnvoller gewählt werden konnte.

 

Der Stadtteilbeirat St. Georg möge daher beschließen:

 

  1. Da Gefahr im Verzug besteht, wird das Bezirksamt Hamburg-Mitte aufgefordert, sich unmittelbar mit Schulbau Hamburg (SBH) in Verbindung zu setzen und zu erreichen, dass das Hübener-Wandbild sorgsam abgenommen und eingelagert und baldmöglichst am Neubau möglichst an derselben Stelle wieder angebracht, also auf jeden Fall erhalten wird.
  2. Das Bezirksamt wird gebeten, sich mit SBH darüber zu verständigen, auch hinsichtlich der Finanzierung, dass das im Frühjahr 2022 durch Graffiti im unteren Bereich übermalte Wandbild restauriert und wieder in den Originalzustand versetzt wird. Dafür ist die Kooperation mit [Name aus Datenschutzgründen entfernt zu suchen, die ihre Bereitschaft zur Gemäldesanierung erklärt hat.
  3. Der Stadtteilbeirat fordert, dass die Baugenehmigung mit der zwingenden Auflage zu versehen ist, dass das Gemälde erhalten bleibt. Das Bezirksamt wird aufgefordert beim für diese Baugenehmigung zuständigen Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH) bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) darauf zu bestehen.
  4. Sofern der Erhalt des Wandbildes nicht möglich sein sollte, werden das Bezirksamt Hamburg-Mitte und Schulbau Hamburg aufgefordert, dafür zu sorgen, dass ein neues Wandbild zum Helmuth-Hübener-Gang hin erstellt wird.
  5. Sollte ein neues Wandbild an anderer Stelle als zum Helmuth-Hübener-Gang hin entstehen müssen, so fordert der Stadtteilbeirat St. Georg, dass dieses weiterhin deutlich sichtbar zum öffentlichen Raum an einem der Gebäude der Heinrich-Wolgast-Schule entsteht.
  6. Der Stadtteilbeirat St. Georg fordert die sofortige Erklärung, dass ein Wandgemälde für Helmuth Hübener weiter bestehen wird und die Finanzierung der genannten Maßnahmen durch die Freie und Hansestadt Hamburg sichergestellt wird.

 

ABSTIMMUNG

Meinungsbild Plenum*:

Ja: 31   Nein:   0  Enthaltung: 3

 

Votum Stadtteilbeirat:    

Ja:  7   Nein:   0  Enthaltung:   0

 

Der Antrag ist einstimmig angenommen.

*Im Plenum sind rund 35 Personen anwesend.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beschlussfassung / Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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