22-2737

Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung - "Mitte machen" - BV Beschluss 22-1076 - Ablehnung der Planung Afrikanisch-Deutsches Community Center

Mitteilung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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03.03.2022
Sachverhalt

 

 

Mit dem Beschluss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte vom 18.06.2020 (Drs. 22-1076) Nr. 7 ist das Bezirksamt gebeten worden, das Projekt Nr. 24 für ein Afrikanisch-Deutsches Community Center (kurz: „ACC“) möglichst gemeinsam mit dem Projekt Nr. 2 Sportanlage Beim Gesundbrunnen zu realisieren.

  1. Stellungnahme

Die Bezirksverwaltung ist dem Beschluss gefolgt und hat gemeinsam mit dem TuS Hamburg von 1880 e.V. und den Akteuren des ACC die Planungen vorangetrieben. In einer interdisziplinären Projektplanungsgruppe aus Rechtsamt, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Fachamt Bauprüfung und der Gesamtkoordination ist deutlich geworden, dass die bereits im Juni 2020 dem Ausschuss für Sozialraumentwicklung mitgeteilte Bewertung des Projekts ACC (…“die ausgesuchte Fläche ist jedoch planungsrechtlich unpassend…“) weiterhin besteht. Das Bezirksamt hat daher den Antragstellern empfohlen eine Bauvoranfrage zu stellen, um eine verbindliche Klärung zur grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens an diesem Standort herzustellen.

Die Akteure (TuS und ACC) haben sich im weiteren Prozess entschieden, dass zwei getrennte Bauvoranfragen eingereicht werden. Die eingereichte Bauvoranfrage über den „Neubau eines afrikanischen-deutschen Community Centers mit einer Bibliothek /Cafe mit täglichen Kleinevents, einem Restaurant einem Sportcenter, 3-4 Großveranstaltungen pro Monat (ca. 350 Teilnehmer), einer inklusiven und integrativen Kindertagesstätte mit 45 Kindern in 1 Krippen- und 2 Familiengruppen und 2 Elementargruppen mit 44 Kindern sowie einer Außenspielfläche von 574 m²“ ist mit dem Bauvorbescheid am 22.02.2022 abgelehnt worden. Zur Begründung der Ablehnung heißt es:

  • Die beantragte planungsrechtliche Befreiung von der Art der Nutzung ist städtebaulich nicht vertretbar und berührt einen Grundzug der Planung.
  • Die im Durchführungsplan D 33 als „Abstell- oder Parkplätze“ festgesetzte Fläche wird auch weiterhin für den festgesetzten Zweck genutzt werden und ist somit nicht obsolet.
  • Das in Rede stehende Community Center löst schon aufgrund der auftretenden Immissionen ein Planungsbedürfnis aus.

Um eine Realisierung des ACC am Standort Gesundbrunnen umsetzen zu können, ist zwingend neues Planrecht erforderlich.

Wie in der Ausschusssitzung im November 2021 mitgeteilt, konnte für das ACC wegen der seinerzeit offenen Entscheidungslage des Bauvorbescheids kein Zuwendungsantrag im Rahmen des Modellvorhabens „Mitte machen“ zur Antragsfrist am 01.11.2021 beim Zuwendungsgeber gestellt werden. Über diesen Sachverhalt wurden die Antragsteller durch die Gesamtkoordination des Modellvorhabens informiert.

Durch den jetzt vorliegenden Bauvorbescheid, steht fest, dass das Vorhaben am Standort Gesundbrunnen mit dem derzeit gültigen Planrecht nicht umsetzbar ist.

Darüber hinaus hat das Bezirksamt gemeinsam mit den Akteuren des ACC weitere Grundstücke sondiert und hierzu ebenfalls den Immobilienkoordinator sowie den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen eingeschaltet. Diese Flächensondierung hat jedoch kein geeignetes Grundstück im Modellgebiet für das ACC ergeben.

Auf Grund der im Modellvorhaben abgelaufenen Antragsfrist beim Zuwendungsgeber ist eine Umsetzung innerhalb des Modellvorhabens ausgeschlossen.

 

Petitum/Beschluss:

Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung wird gebeten, den o.g. Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

 

Mit dem Beschluss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte vom 18.06.2020 (Drs. 22-1076) Nr. 7 ist das Bezirksamt gebeten worden, das Projekt Nr. 24 für ein Afrikanisch-Deutsches Community Center (kurz: „ACC“) möglichst gemeinsam mit dem Projekt Nr. 2 Sportanlage Beim Gesundbrunnen zu realisieren.

  1. Stellungnahme

Die Bezirksverwaltung ist dem Beschluss gefolgt und hat gemeinsam mit dem TuS Hamburg von 1880 e.V. und den Akteuren des ACC die Planungen vorangetrieben. In einer interdisziplinären Projektplanungsgruppe aus Rechtsamt, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Fachamt Bauprüfung und der Gesamtkoordination ist deutlich geworden, dass die bereits im Juni 2020 dem Ausschuss für Sozialraumentwicklung mitgeteilte Bewertung des Projekts ACC (…“die ausgesuchte Fläche ist jedoch planungsrechtlich unpassend…“) weiterhin besteht. Das Bezirksamt hat daher den Antragstellern empfohlen eine Bauvoranfrage zu stellen, um eine verbindliche Klärung zur grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens an diesem Standort herzustellen.

Die Akteure (TuS und ACC) haben sich im weiteren Prozess entschieden, dass zwei getrennte Bauvoranfragen eingereicht werden. Die eingereichte Bauvoranfrage über den „Neubau eines afrikanischen-deutschen Community Centers mit einer Bibliothek /Cafe mit täglichen Kleinevents, einem Restaurant einem Sportcenter, 3-4 Großveranstaltungen pro Monat (ca. 350 Teilnehmer), einer inklusiven und integrativen Kindertagesstätte mit 45 Kindern in 1 Krippen- und 2 Familiengruppen und 2 Elementargruppen mit 44 Kindern sowie einer Außenspielfläche von 574 m²“ ist mit dem Bauvorbescheid am 22.02.2022 abgelehnt worden. Zur Begründung der Ablehnung heißt es:

  • Die beantragte planungsrechtliche Befreiung von der Art der Nutzung ist städtebaulich nicht vertretbar und berührt einen Grundzug der Planung.
  • Die im Durchführungsplan D 33 als „Abstell- oder Parkplätze“ festgesetzte Fläche wird auch weiterhin für den festgesetzten Zweck genutzt werden und ist somit nicht obsolet.
  • Das in Rede stehende Community Center löst schon aufgrund der auftretenden Immissionen ein Planungsbedürfnis aus.

Um eine Realisierung des ACC am Standort Gesundbrunnen umsetzen zu können, ist zwingend neues Planrecht erforderlich.

Wie in der Ausschusssitzung im November 2021 mitgeteilt, konnte für das ACC wegen der seinerzeit offenen Entscheidungslage des Bauvorbescheids kein Zuwendungsantrag im Rahmen des Modellvorhabens „Mitte machen“ zur Antragsfrist am 01.11.2021 beim Zuwendungsgeber gestellt werden. Über diesen Sachverhalt wurden die Antragsteller durch die Gesamtkoordination des Modellvorhabens informiert.

Durch den jetzt vorliegenden Bauvorbescheid, steht fest, dass das Vorhaben am Standort Gesundbrunnen mit dem derzeit gültigen Planrecht nicht umsetzbar ist.

Darüber hinaus hat das Bezirksamt gemeinsam mit den Akteuren des ACC weitere Grundstücke sondiert und hierzu ebenfalls den Immobilienkoordinator sowie den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen eingeschaltet. Diese Flächensondierung hat jedoch kein geeignetes Grundstück im Modellgebiet für das ACC ergeben.

Auf Grund der im Modellvorhaben abgelaufenen Antragsfrist beim Zuwendungsgeber ist eine Umsetzung innerhalb des Modellvorhabens ausgeschlossen.

 

Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung wird gebeten, den o.g. Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen.