22-1076.1

Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung - "Mitte machen" BV-Beschluss 22-1076 - Ablehnung der genehmigungsrechtlichen Inaussichtstellung der Planung BOOT e.V.

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 05.05.2022 Ausschuss für Sozialraumentwicklung Ö 5.1

Sachverhalt

Mit dem Beschluss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte vom 18.06.2020 (Drs. 22-1076) hat die BV beschlossen, dass das Projekt BOOT Hamburg – Sport, Nachbarschaft und Kultur auf dem Billebecken, Pr.-Nr. 21, Teil des Modellvorhabens ist und dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung zur weiteren Abstimmung vorgelegt wird.

 

  1. Stellungnahme

Die Bezirksverwaltung ist dem Beschluss gefolgt und hat gemeinsam mit dem BOOT e.V.  die Planungen vorangetrieben. In verschiedenen interdisziplinären Planungsrunden aus Rechtsamt, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Fachamt Management des öffentlichen Raums und der Gesamtkoordination ist deutlich geworden, dass eine für die Antragstellung beim Zuwendungsgeber erforderliche baurechtliche Genehmigung voraussichtlich nicht erteilt werden kann, da die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Das Bezirksamt hat dem Verein vor diesem Hintergrund empfohlen, eine verbindliche Klärung hinsichtlich einer Inaussichtstellung einer baurechtlichen Genehmigung im Wege einer Bauvoranfrage herbeizuführen.

 

Diese Bauvoranfrage ist vom Fachamt Management des öffentlichen Raums, Wasserbehörde, mit Datum vom 09.03.2022 dahingehend beurteilt worden, dass nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der relevanten Dienststellen die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung bedauerlicherweise versagt werden müsste. Zur Begründung heißt es unter anderem:

 

  • Finanzielles Risiko zum Nachteil der Öffentlichkeit
    Es kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit garantiert werden, dass BOOT e.V. trotz Förderung der Investitionskosten den Betrieb und den Erhalt der Anlage mindestens 20 Jahre (Zweckbindungsfrist des Zuwendungsgebers) aufrechterhalten kann. Das Risiko, dass die FHH bzw. das Bezirksamt im Falle einer Insolvenz oder Auflösung des Vereins den Lieger in das eigene Eigentum übernehmen und dessen Unterhaltung und Verkehrssicherheit incl. Rückbau und Entsorgung tragen muss, kann in Ermangelung hierfür notwendiger Haushaltsmittel nicht übernommen werden.

Die vom BOOT e.V. kalkulierten Baukosten würden sich zudem durch die erforderliche, weil barrierefreie, Rampenanlage erhöhen. Als positive Schätzung werden allein für die Rampenanlage für Bauvorbereitung, Planung und Umsetzung ca. 1 Mio. EUR angesetzt, was die bisherige Kostenschätzung für das Gesamtprojekt somit deutlich erhöhen würde.

 

  • Städtebau / Landschaftsplanung / Nutzung

Die Kubatur des zweigeschossigen Liegers selbst ist nach Einschätzung des zuständigen Fachamtes deutlich zu hoch und würde die geforderte 180-Grad-Wirkung der freien Sicht auf die Bille unmittelbar vom Löschplatz aus stören. Durch Dachaufbauten, wie hier den Fahrstuhl, der für einen barrierefreien Zugang erforderlich ist, wären die visuelle Wirkung der Anlage und die Aussicht auf die Wasserfläche zusätzlich gestört. Eine Vermeidung dieser Störung durch den Bau einer Rampenanlage zwischen Kaimauer und Lieger hätte eine Verortung des zweigeschossigen Liegers weiter hinaus auf die Bille zur Folge und würde auch dort eine Störung der Freisicht mit sich bringen.

Der Lieger und die anliegende Ponton-Plattform sollten gastronomisch und auch als lebendiger Veranstaltungsort (bspw. als Tanzbühne) genutzt werden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird der Betrieb einer solchen Plattform auf dem Wasser negativ bewertet.

 

Wie in der Sitzung des SRE im November 2021 informiert wurde, konnte für das Projekt BOOT wegen der seinerzeit offenen Entscheidungslage zu einer grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit kein Zuwendungsantrag im Rahmen des Modellvorhabens zur Antragsfrist 01.11.2021 beim Zuwendungsgeber gestellt werden. Über diesen Sachverhalt waren die Ideengeber durch die Gesamtkoordination des Modellvorhabens informiert. Durch die nun vorliegende genehmigungsrechtliche Stellungnahme steht fest, dass dieses Vorhaben am Standort Grünanlage Löschplatz Billebecken insgesamt nicht umsetzbar ist. Auf Grund der für das Modellvorhaben abgelaufenen Antragsstellungsfrist beim Zuwendungsgeber ist eine Umsetzung der Projektidee innerhalb des Modellvorhabens zudem nicht mehr möglich.

 

  1. Weiteres Verfahren

Das Bezirksamt befürwortet die Projektidee gleichwohl weiterhin. Eine neue, ergänzende Zugänglichkeit zu Wasserflächen im Osterbrookviertel zu schaffen, sowohl für die heutigen und zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner als auch für Gäste aus den umliegenden Stadtteilen, ist zu begrüßen.

 

Derzeit werden Standortalternativen für ein Wassersportzentrum im nördlichen Billebereich geprüft. In diesem Wassersportzentrum sollen, soweit möglich, mehrere Vereine aufgenommen werden. Ein Standort südlich des Osterbrookplatzes wird dabei ebenfalls fokussiert. Bei diesem Standort wäre ein vergleichbares Vorhaben auf der Bille platzbedingt zwar nicht umsetzbar, es kann aber eine Option sein, eine Mitnutzung auch durch BOOT e.V. zu realisieren.


Das Bezirksamt ist hierzu mit dem Verein und weiteren Akteuren im Gespräch und wird dem Ausschuss für Sozialraumentwicklung über den weiteren Fortgang berichten.

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung wird gebeten den oben genannten Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

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