22-2376.3

Mobilitätsförderung: Taxistand Veringstraße neu regeln

Mitteilung öffentlich

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22.11.2022
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/ Veddel hat in seiner Sitzung am 26.10.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-2376 einstimmig zugestimmt.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2021 den Beschluss des Ausschusses anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.

 

Die Umbauten der nördlichen Veringstraße im Rahmen des Sanierungsgebietes S 5 sind nunmehr seit vielen Jahren abgeschlossen. Seither konnte beobachtet werden, wie sich die Maßnahmen für den Fuß-, Rad- und Fahrzeugverkehr ausgewirkt haben. Dabei ist festzustellen, dass sich die Situation für die Fußgänger und Radfahrer deutlich verbessert hat. Das Queren der Fahrbahn rund um den Kreisverkehr läuft deutlich besser als vor der Sanierung, ferner steht hier noch die Einrichtung von Zebrastreifen aus, die Gastronomieszene profitiert von den Außenplätzen und die Jugend von der Möglichkeit des Cornerns.

Lediglich der ruhende Verkehr ist deutlich schlechter gestellt. Es fehlen Kurzzeitparkplätze. Durch die Pandemie kann die Gastroszene bis Ende 2022 Parkplätze auf Antrag für ihre Geschäfte nutzen, welche den Kurzparkern zusätzlich entzogen werden. Die in Massen aufgestellten Poller entlang der Parkreihen verhindern ein einfaches Einparken, was zum versetzen Halten auf der Fahrbahn oder gleich zum Halten in zweiter Reihe verleitet. Alles wird nur noch davon getoppt, dass der Haltestreifen, welcher für die Taxis vorgesehen ist, im vorderen Bereich Parkplätze (für zwei große Fahrzeuge bzw. drei Kleinwagen) für Privatfahrzeuge aufweist.

Der dahinter folgende Taxistand selber kann nur drei große Fahrzeuge bzw. vier Kleinwagen aufnehmen, wobei die Poller beim Einparken erheblich stören und teilweise das Einsteigen von Fahrgästen verhindern, weil die Türen nicht zu öffnen sind. Hamburg-weit ist zu beobachten, dass wenn nur ein Privatfahrzeug sich auf einen Taxistand aufhält, dies wie ein Magnet für andere Fahrzeuge wirkt – ähnlich wie beim ersten Sperrmüll.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sieht für neue Taxikonzessionen ab 2025 nur noch die Zulassung von E-Taxis vor. Gleiches gilt dann auch für die Verlängerungen von Konzessionen bis 2025/26. Wenn die knapp 2.900 Hamburger Taxis nach und nach auf E-Taxis umgestellt werden, muss hier auch die Ladekapazität angepasst werden. Zurzeit läuft die Schaffung von Ladesäulen nur schleppend, es sind ja auch erst 50 E-Taxis zugelassen. Die (Ultra-)Schnellladestationen exklusiv für Taxis kommen im Hamburger Stadtgebiet nicht hinterher.

 

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel möge daher beschließen:

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Dienststellen dafür einzusetzen, dass

1. die Parkreihe in der Veringstraße 21 - 27 in Gänze als Taxistand mit den Vorschriftzeichen 229 ff ausgewiesen wird, sodass sechs große Fahrzeuge (E-Klasse) bzw. sieben Kleinwagen (Touran, Prius) dort Platz finden.

2. die Anzahl der Poller auf Höhe des Taxiposten so verringert werden, dass das Öffnen von Türen jederzeit möglich ist und so auch das Einparken erleichtert wird.

3. die beiden letzten Plätze in dieser Parkreihe zur Förderung der Elektromobilität von Taxis mit „Ultra-Schnellladestation (150 kW)“ exklusiv für Taxis und dem Verkehrszeichen 365-65 hergerichtet wird.

 

Über das Ergebnis ist der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel zu unterrichten.

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zunächst am 07.01.2022 wie folgt Stellung:

 

Vorbemerkung:

Mit einem Förderprogramm wird der Umstieg der ersten 350 Taxen auf lokal emissionsfreie (davon 50 Inklusionstaxen mit mindestens emissionsarmen Antrieb) unterstützt. Die verfügbaren Förderungen sind bis auf wenige Restplätze bei den Inklusionstaxen vergeben. Es ist davon auszugehen, dass damit Mitte des Jahres 2022 rd. 12 % der insgesamt rd. 2.800 Hamburger Taxen lokal emissionsfrei/-arm fahren. Mit einem Monitoring durch die BVM in Zusammenarbeit mit dem Statistikamt Nord und einer Studiengruppe der Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) wird untersucht, ob der Umstieg für Taxenunternehmen wirtschaftlich machbar ist.

 

Zu den Einzelfragen nimmt die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wie folgt Stellung:

 

Zu 1. Die Einrichtung und, wie in diesem Fall, auch die Verlängerung von Taxenständen liegt in der Verantwortung und Zuständigkeit des Flächenverfügungsberechtigten und des zuständigen Polizeikommissariats. Gegenüber dem Bezirkskamt Hamburg-Mitte und dem PK 44 für die straßenverkehrsrechtliche Anordnung wäre die Verlängerung des Taxenstands anzuregen.

Zu 2. Die Zuständigkeit für bauliche Veränderungen des Taxenstands liegt bei dem Bezirksamt Hamburg-Mitte.

Zu 3. Für die Bereitstellung von für die Taxen exklusiver Ladeinfrastruktur auf Taxenständen sind Infrastrukturanbieter und Mittel für die Beschaffung, die Aufstellung und den Betrieb erforderlich. Die BVM, die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) und die hySOLUTIONS GmbH (https://hysolutions-hamburg.de/) sind in Abstimmungsgesprächen, wie innerhalb des Projekts Zukunftstaxi (https://www.hamburg.de/zukunftstaxi) neben privater und öffentlicher Ladeinfrastruktur eine ausreichende und den Umstieg der Taxenflotte flankierende und über das gesamte Stadtgebiet verteilte exklusive Schnellladeinfrastruktur bereit gestellt werden kann. Die hier benannte Örtlichkeit wird dankend als potentieller Standort aufgenommen.

 

 

Die daraufhin beteiligte Behörde für Inneres und Sport / Polizeikommissariat 44 nimmt am 20:01:2022 wie folgt Stellung:

 

Bei der Veringstraße handelt es sich um ein gemischtes Wohn- und Gewerbegebiet mit Taxistand in Höhe Veringstraße 21-27.

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Stadtteilpolizisten und aus eigener Erfahrung wird dieser Taxistand durch 1 bzw. (seltener) durch 2 Taxis zur Aufstellung genutzt. Der restliche Platz bleibt ungenutzt.

Bei Gesprächen mit den örtlichen Gewerbetreibenden ist klar geäußert worden, dass in diesem Bereich der Veringstraße deutlich zu wenig Kurzzeitparkplätze für Kunden vorhanden sind. Dies würde sich negativ auf den Umsatz auswirken, insbesondere bei Lokalen mit Außerhausverkauf, da die Abholer kaum ordnungsgemäß parken könnten.

Aus Sicht des PK 44 erscheint es somit sinnvoll, dass keiner der dringend benötigten Kurzzeitpark-plätze umgewandelt wird, sondern beim vorhandenen Taxistand der vordere Bereich mit einer bzw. zwei E-Ladesäulen ausgestattet werden sollte.

 

 

Das Bezirksamt teilt mit Schreiben vom 23.03.2022 Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt schließt sich der Stellungnahme der Polizei  an. Es sind ausreichend Taxenstellplätze im Bereich Veringstraße 21-25 vorhanden. Dem Bezirksamt sind keine Beschwerden des Taxenverbandes oder von Fahrgästen bekannt.

Im Bereich des Taxenstandes weist die Parkbucht eine Breite von 2,60 Meter auf. Dadurch ist genügend Raum zwischen Taxi und Poller vorhanden, damit Fahrgäste bequem ein und aussteigen können. Eine Reduzierung der Poller würde zur Folge haben, dass sich verstärkt Pkws auf den Gehweg stellen.

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende teilt am 07.11.2022 ergänzend Folgendes mit:

 

Zu der Drucksachen-Nr.: 22-2376.1 möchten wir folgende Informationen seitens der Verkehrsgewerbeaufsicht, die u.a. für das Taxengewerbe zuständig ist, ergänzen:

 

Im Rahmen des Hamburger Projekts „Zukunftstaxi“, welches im April 2021 startete, erhalten Taxenunternehmen Fördermittel zum Ausgleich des betrieblichen Mehraufwands beim Einsatz rein elektrisch angetriebener Fahrzeuge (Partnerschaft mit Privaten – 40 neue E-Taxenstände für Hamburg - hamburg.de).

Aufgrund des Förderprojekts fahren in Hamburg bereits mehr als 230 E-Taxen, mittelfristig soll die gesamte Taxenflotte mit ihren derzeit rd. 2.800 Fahrzeugen umgestellt werden.

Der Flottenumstieg soll durch die Bereitstellung von rd. 40 über die ganze Stadt verteilte Taxenstände mit jeweils einem HPC-Doppelschnelllader flankiert werden (E-Taxenstände). Von der BVM wurde mit Klimamitteln ein Förderprogramm aufgelegt, mit diesem sowohl Einrichtungskosten für geeignete Standorte auf privaten als auch auf öffentlichen Flächen anteilig getragen werden können. Zwei Standorte wurden bereits mit der Beschilderung VZ 229 i.V.m. VZ 1050-33 geschaffen (Alsterdorfer Markt, S-Bhf. Eidelstedt / Schnackenburgallee ggü. 221).

 

Zu beachten ist, dass die Installation von HPC-Schnellladesäulen technisch nur auf sogenannten Taschenstellplätzen (die im 90 Grad Winkel zur Fahrbahn stehen) machbar ist, womit lediglich fünf der über 250 vorhandenen Taxenstände hierfür geeignet sind. 

Daher wird von der Verkehrsgewerbeaufsicht bezweifelt, dass Ultra-Schnellladestationen, wie in der Drucksache vorgesehen, am Standort des Taxenstandes Veringstraße, der keine 90-Grad Parktaschen aufweist, installiert werden können.

Als Alternative wäre gegebenenfalls die mit „P+R Wilhelmsburg 2“ markierte Örtlichkeit am Bahnhof Wilhelmsburg eine Option. Laut P+R ist die Fläche bereits in städtischer Hand.

 

Sollten dieser oder andere Standorte gemäß der oben genannten Vorgaben als geeignet eingestuft werden, stehen wir gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.