Mobilitätsförderung: Taxistand Bahnhof neu regeln, hier: Beschluss des Hauptausschusses gemäß § 15 Abs. 3 BezVG
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/ Veddel hat in seiner Sitzung am 26.10.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-2375 einstimmig zugestimmt. Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 30.11.2021 anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.
Am Bahnhof Wilhelmsburg befindet sich im Wilhelm-Strauß-Weg parallel zu den Gleisen der Deutschen Bahn ein Taxistand, der bis zu fünf große Fahrzeuge bzw. sieben Kleinwagen aufnehmen kann. In nördlicher Richtung befindet sich ein Parkstreifen für drei Fahrzeuge zur begrenzten Nutzung für den Privatverkehr.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sieht für neue Taxikonzessionen ab 2025 nur noch die Zulassung von E-Taxis vor. Gleiches gilt dann auch für die Verlängerungen von Konzessionen bis 2025/26. Wenn die knapp 2.900 Hamburger Taxis nach und nach auf E-Taxis umgestellt werden, muss hier auch die Ladekapazität angepasst werden. Zurzeit läuft die Schaffung von Ladesäulen nur schleppend, es sind ja auch erst 50 E-Taxis zugelassen. Die (Ultra-)Schnellladestationen exklusiv für Taxis kommen im Hamburger Stadtgebiet nicht hinterher.
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel möge daher beschließen:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Dienststellen dafür einzusetzen, dass
1. der Parkstreifen hinter dem Taxistand im Wilhelm-Strauß-Weg als Taxistand mit den Vorschriftzeichen 229 ff ausgewiesen wird.
2. der Parkstreifen hinter dem Taxistand im Wilhelm-Strauß-Weg auf allen Plätzen zur Förderung der Elektromobilität von Taxen mit „Ultra-Schnellladestation (150 kW)“ exklusiv für Taxen und mit dem Verkehrszeichen 365-65 hergerichtet wird.
Über das Ergebnis ist der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel zu unterrichten.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.