22-1263

MIV-freier Jungfernstieg - Sofortmaßnahme/ Phase 1

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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16.09.2020
Sachverhalt

 

Mit dem „Innenstadtkonzept Hamburg“ hat der Senat 2010 und 2014 Ziele und Ideen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Innenstadt vorgestellt.

Im Sommer 2018 hatte das Bezirksamt Hamburg-Mitte im Rahmen des Veloroutenausbaus eine Planung für den Jungfernstieg und den Neuen Jungfernstieg verschickt, die an die bereits im Bau befindliche Maßnahme Ballindamm anschließt.

Der Koalitionsvertrag zur 22. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft hat für den Planungsraum / Innenstadt eine weitergehende Zielsetzung formuliert:

 

[…]Wir wollen den Jungfernstieg einschließlich der Bergstraße vom motorisierten Individualverkehr ausnehmen und durch bauliche Maßnahmen Rad- und Fußverkehr trennen sowie die Führung der Busse weiter verbessern. In diesem Zusammenhang soll im weiteren politischen Prozess die Entwicklung des Passagenviertels, des Neuen Jungfernstiegs, des Neuen Walls, der Großen Bleichen, des südlichen Teil des Ballindamms sowie des Rathausmarktes inklusive der Nebenstraßen festgelegt werden.[…]

 

Diesen geänderten Anforderungen soll in einer geänderten Planung Rechnung getragen werden:

 

Um wichtige Erkenntnisse für einen späteren finalen Umbau der Flächen im vorgenannten Sinne zu erhalten, soll in einer 1. Phase eine verkehrsreduzierende Maßnahme durchgeführt werden

 

Ziel ist die Herausnahme des MIV (= Motorisierten Individualverkehrs) in den Bereichen Neuer Wall (von Poststraße bis Jungfernstieg), Rathausmarkt, Reesendamm, Große Bleichen (von Poststraße bis Jungfernstieg) und Jungfernstieg.

Den Fußngern wird im Jungfernstieg ein überbreiter Mittelstreifen als großgiger Verweilraum und zur Verbesserung der Querung angeboten. Ergänzende Pflanzgefäße mit Sitzangeboten beleben das Bild.

 

r die Herausnahme des MIV auf den genannten Straßenabschnitten wurde ein Verkehrskonzept erarbeitet (s. Anlage). Die wesentlichen Auszüge daraus sind:

 

Parkraum und Anliegerverkehre

 

Private Tiefgaragen oder Stellplätze sind durch die Sperrung des Jungfernstieges für den MIV nicht betroffen. Alle weiteren privaten und öffentlichen Tiefgaragen und Stellplätze in der Innenstadt sind weiterhin mit dem MIV erreichbar.

 

Die öffentlichen Parkstände in den Straßen Jungfernstieg und den nördlichen Abschnitten des Neuen Walls und der Großen Bleichen entfallen und werden teilweise als Ladezonen für den Lieferverkehr in der Zeit von 21:00 bis 11:00 Uhr eingerichtet. In den übrigen Zeiten wird ein absolutes Haltverbot für die öffentlichen Parkstände angeordnet.

 

Mit dem Taxi sind die Bereiche weiterhin über den Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg und Ballindamm sowie die Poststraße und anschließenden kurzen Fußwegen (max. 100m) zu erreichen.

 

Die Einfahrt in den gesperrten Bereich (Zeichen 260 Verbot für Kraftfahrzeuge) erfordert eine Ausnahmegenehmigung.

 

Parkstände für mobilitätseingeschränkte Menschen sind nach dem derzeitigen Konzept in den Straßen nicht vorgesehen. Zusätzliche Parkstände werden jeweils im Ballindamm und im Neuen Jungfernstieg eingerichtet, um den Verlust an anderer Stelle ortsnah auszugleichen.

 

Geplante Umsetzung der 1. Phase

 

Das Ziel der Herausnahme des MIV am Jungfernstieg wird im Bestandsquerschnitt ausschließlich durch Beschilderungen, Markierung einer Mittelinsel sowie drei barrierefreien Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr an den vorhandenen Furten der Lichtsignalanlagen Große Bleichen, Neuer Wall und Alsterarkaden erreicht. Die dortigen Lichtsignalanlagen werden abgeschaltet.

 

Innerhalb des Abschnittes zwischen Ballindamm und Neuer Jungfernstieg wird Tempo 30 eingerichtet und der Radverkehr im Mischverkehr geführt. In den anderen Straßenabschnitten gilt weiterhin Tempo 20.

 

Die Maßnahme soll unter besonderer Berücksichtigung des zentralen, identitätsstiftenden Ortes mit seiner stadtprägenden Lage und der hohen Aufenthaltsqualität durchgeführt werden. Sie wird voraussichtlich bis Anfang 2022 aufrechterhalten werden (s. Anlage Präsentation und Lageplan).

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) begleitet das Projekt über ein Kommunikationskonzept und nimmt eine Evaluierung (Befragungen und Verkehrszählungen) der Maßnahme vor, um Erkenntnisse aus der Phase 1 für den endgültigen Umbau zu gewinnen.

 

Petitum/Beschlussvorschlag:

 

Mit der Bitte um Zustimmung

 

 

 

Anlagen:

 

Präsentationffentlich)

Sonstige Anlagen ( nicht öffentlich und vertraulich)

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

Mit dem „Innenstadtkonzept Hamburg“ hat der Senat 2010 und 2014 Ziele und Ideen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Innenstadt vorgestellt.

Im Sommer 2018 hatte das Bezirksamt Hamburg-Mitte im Rahmen des Veloroutenausbaus eine Planung für den Jungfernstieg und den Neuen Jungfernstieg verschickt, die an die bereits im Bau befindliche Maßnahme Ballindamm anschließt.

Der Koalitionsvertrag zur 22. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft hat für den Planungsraum / Innenstadt eine weitergehende Zielsetzung formuliert:

 

[…]Wir wollen den Jungfernstieg einschließlich der Bergstraße vom motorisierten Individualverkehr ausnehmen und durch bauliche Maßnahmen Rad- und Fußverkehr trennen sowie die Führung der Busse weiter verbessern. In diesem Zusammenhang soll im weiteren politischen Prozess die Entwicklung des Passagenviertels, des Neuen Jungfernstiegs, des Neuen Walls, der Großen Bleichen, des südlichen Teil des Ballindamms sowie des Rathausmarktes inklusive der Nebenstraßen festgelegt werden.[…]

 

Diesen geänderten Anforderungen soll in einer geänderten Planung Rechnung getragen werden:

 

Um wichtige Erkenntnisse für einen späteren finalen Umbau der Flächen im vorgenannten Sinne zu erhalten, soll in einer 1. Phase eine verkehrsreduzierende Maßnahme durchgeführt werden

 

Ziel ist die Herausnahme des MIV (= Motorisierten Individualverkehrs) in den Bereichen Neuer Wall (von Poststraße bis Jungfernstieg), Rathausmarkt, Reesendamm, Große Bleichen (von Poststraße bis Jungfernstieg) und Jungfernstieg.

Den Fußngern wird im Jungfernstieg ein überbreiter Mittelstreifen als großgiger Verweilraum und zur Verbesserung der Querung angeboten. Ergänzende Pflanzgefäße mit Sitzangeboten beleben das Bild.

 

r die Herausnahme des MIV auf den genannten Straßenabschnitten wurde ein Verkehrskonzept erarbeitet (s. Anlage). Die wesentlichen Auszüge daraus sind:

 

Parkraum und Anliegerverkehre

 

Private Tiefgaragen oder Stellplätze sind durch die Sperrung des Jungfernstieges für den MIV nicht betroffen. Alle weiteren privaten und öffentlichen Tiefgaragen und Stellplätze in der Innenstadt sind weiterhin mit dem MIV erreichbar.

 

Die öffentlichen Parkstände in den Straßen Jungfernstieg und den nördlichen Abschnitten des Neuen Walls und der Großen Bleichen entfallen und werden teilweise als Ladezonen für den Lieferverkehr in der Zeit von 21:00 bis 11:00 Uhr eingerichtet. In den übrigen Zeiten wird ein absolutes Haltverbot für die öffentlichen Parkstände angeordnet.

 

Mit dem Taxi sind die Bereiche weiterhin über den Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg und Ballindamm sowie die Poststraße und anschließenden kurzen Fußwegen (max. 100m) zu erreichen.

 

Die Einfahrt in den gesperrten Bereich (Zeichen 260 Verbot für Kraftfahrzeuge) erfordert eine Ausnahmegenehmigung.

 

Parkstände für mobilitätseingeschränkte Menschen sind nach dem derzeitigen Konzept in den Straßen nicht vorgesehen. Zusätzliche Parkstände werden jeweils im Ballindamm und im Neuen Jungfernstieg eingerichtet, um den Verlust an anderer Stelle ortsnah auszugleichen.

 

Geplante Umsetzung der 1. Phase

 

Das Ziel der Herausnahme des MIV am Jungfernstieg wird im Bestandsquerschnitt ausschließlich durch Beschilderungen, Markierung einer Mittelinsel sowie drei barrierefreien Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr an den vorhandenen Furten der Lichtsignalanlagen Große Bleichen, Neuer Wall und Alsterarkaden erreicht. Die dortigen Lichtsignalanlagen werden abgeschaltet.

 

Innerhalb des Abschnittes zwischen Ballindamm und Neuer Jungfernstieg wird Tempo 30 eingerichtet und der Radverkehr im Mischverkehr geführt. In den anderen Straßenabschnitten gilt weiterhin Tempo 20.

 

Die Maßnahme soll unter besonderer Berücksichtigung des zentralen, identitätsstiftenden Ortes mit seiner stadtprägenden Lage und der hohen Aufenthaltsqualität durchgeführt werden. Sie wird voraussichtlich bis Anfang 2022 aufrechterhalten werden (s. Anlage Präsentation und Lageplan).

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) begleitet das Projekt über ein Kommunikationskonzept und nimmt eine Evaluierung (Befragungen und Verkehrszählungen) der Maßnahme vor, um Erkenntnisse aus der Phase 1 für den endgültigen Umbau zu gewinnen.

 

 

Mit der Bitte um Zustimmung

 

 

 

Anlagen:

 

Präsentationffentlich)

Sonstige Anlagen ( nicht öffentlich und vertraulich)