22-1904.1

Mehr Testzentren für Stadtteile mit hoher Inzidenz

Mitteilung öffentlich

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17.06.2021
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.04.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der Fraktion DIE LINKE sowie der SPD-, CDU-, FDP- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 22-1904 mehrheitlich - gegen die Stimmen der AfD-Fraktion - zugestimmt.

 

 

Die Stadtteile Veddel, Billstedt, Rothenburgsort, Finkenwerder und Wilhelmsburg gehören zu den Bereichen in Hamburg mit besonders hoher Corona Infektionsrate. In diesen Stadtteilen kann man auch feststellen, dass es zu wenig Testangebote für die Einwohner und Einwohnerinnen gibt. In den oben genannten Stadtteilen gibt es bis zu dreimal mehr Infektionsfälle (pro 100.000 Einwohner) als in Stadtteilen in anderen Bezirken Hamburgs. Zudem ist vielen Bürgern und Bürgerinnen der rechtliche Anspruch, sich kostenlos testen zu lassen sowie die genauen Teststandorte nicht bekannt. Insbesondere unter älteren Menschen gibt es viele, die kein Internet nutzen und deshalb auch die Teststandorte nicht online abrufen können. Daher sind größere Anstrengungen im Hinblick auf Prävention und Aufklärung dringend erforderlich.

 

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen:

1.) dass die Corona Testzentren in den oben genannten Stadtteilen durch das Aufstellen von Schildern in der Nähe der Testzentren ausgewiesen werden. Ähnlich sollte mit allen zukünftig installierten Teststandorten verfahren werden. Weiterhin sollen alle Testzentren in den unterschiedlichen Stadtteilen auch online abrufbar sein.

2.) dass Medien über mehrsprachige Pressemitteilungen über die kostenlosen Testmöglichkeiten informiert werden. Außerdem sollen Soziale Medien genutzt sowie auf bereits bestehende Kontakte zu Migrationsorganisationen zurückgegriffen werden, um über die Testmöglichkeiten zu informieren und nochmals an die AHA-Regeln zu erinnern.

3.) dass Informationsmaterial und Plakataushänge über Test- und Impfmöglichkeiten und den rechtlichen Anspruch sich kostenlos testen zu lassen, in einfacher Sprache und ggf. auch mehrsprachig bei medizinischen Versorgungszentren, in Arztpraxen und Apotheken und Wohnquartieren ausgelegt bzw. aufgehängt werden.

4.) dass in den oben genannten Stadtteilen mehr Corona Testzentren eingerichtet werden, z.B. unter Einbeziehung der dezentral gelegenen Apotheken und Arztpraxen.

5.) dass geprüft wird, ob auch mobile Testteams eingesetzt werden können.

 

 

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 28.05.2021 wie folgt Stellung:

 

Mit Stand vom 10. Mai 2021 sind 276 Testzentren vorhanden, wovon 82 durch Apotheken betrieben werden. Hinter den weiteren Testzentren stehen derzeit 63 Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer. Darüber hinaus befinden sich noch etwa 65 Testzentren im Aufbau. Diese Umsetzung geschieht auf Basis eines Open-House-Verfahrens, das prinzipiell für alle potentiell interessierten Adressaten offensteht.

 

Die Öffentlichkeitsarbeit des Senats wird durch eine seit dem 7. Mai 2021 im öffentlichen Raum sichtbare Kampagne verstärkt. Diese beinhaltet als eine der zentralen Botschaften einen Aufruf zum Testen und stellt die Bedeutung des Testens in den Vordergrund; sie macht über einen leicht zugänglichen QR-Code zudem die Hamburger Seite https://www.hamburg.de/corona-schnelltest/ verfügbar (siehe hierzu die Mitteilung des Senats vom 6. Mai,  https://www.hamburg.de/coronavirus/15048156/2021-05-06-schuetze-deine-familie/).

 

Auf der dort zentral hinterlegten Karte sind alle o.a. vom Öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragten Testzentren und Apotheken hinterlegt. Über diese Karte gelangen die Nutzer über einen Link auf die Homepage der Testzentren und erhalten auch weitere von den Testzentren gemeldeten Informationen: Telefonnummer zur Anmeldung, Angaben zur Barrierefreiheit, Öffnungszeiten, Art der Testungen und Anschrift sind gelistet. Die meisten Testzentren bieten eine Online-Anmeldung an. Ein multilinguales Angebot der Betreibenden kann angesichts des laufenden Verfahrens nicht flächendeckend sichergestellt und im Rahmen des o.a. Vergabeverfahrens auch nicht verlangt werden.

Im Rahmen der angeführten Kampagne werden jedoch mehrsprachige Großplakate im öffentlichen Raum platziert. Neben den klassischen Plakatflächen werden die Motive über die Bezirke, Vereine und das Citymanagement der Stadtteile verbreitet sowie im Internet verwendet.

Neben den Informationen im öffentlichen Raum kommt der direkten Ansprache eine entscheidende Rolle zu. Deshalb stellt der Senat allen Multiplikatoren und Schlüsselpersonen von unterschiedlichen Communities mehrsprachiges Informationsmaterial zur weiteren Verteilung zur Verfügung, das ab sofort angefordert werden kann. Ausführliche Informationen und der Abruf des Materials sind unter https://www.hamburg.de/corona-kurzinfo möglich.

Weitere geplante Informationsmaßnahmen sind Informationsmails an Kooperationspartner, Nutzung sozialer Medien, Einsatz eines „Corona-Infomobils“, eine gemeinsame Zusammenarbeit mit dem Projekt „Mit Migranten für Migranten“, dem Kinderschutzbund und weiteren Trägern und Einrichtungen der Sozialbehörde sowie begleitende Informationsangebote für Mitarbeitenden z.B. in Beratungssettings oder im Ehrenamt (in Kooperation mit der Hamburgischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung).

Weitere Informationen finden Sie auch in der Pressemitteilung des Senats vom 06.05.2021, https://www.hamburg.de/coronavirus/15048156/2021-05-06-schuetze-deine-familie/).

 

Die räumliche Abdeckung von Testangeboten in Hamburg ist eines der vordergründigen Ziele der Umsetzung der Hamburger Teststrategie. Aus diesem Grund ist der Prozess der Teilnahme an dem o.a. Vergabeverfahren auch bewusst offen und vergleichsweise niedrigschwellig gestaltet. Gemessen am derzeitigen Stand der stadtweiten Verteilung der Testangebote hat sich dieses Verfahren als gut geeignet bewährt. In einigen Stadtteilen ist die Versorgung mit Testmöglichkeiten dennoch geringer als in anderen Stadtteilen. Hierbei sei erwähnt, dass vielfach jedoch die angebotenen Kapazitäten nach stichprobenartiger Nachfrage bei den Betreiberinnen und Betreibern nicht ausgelastet sind. Darüber hinaus wird kurzfristig u.a. mit mobilen Bussen nachgesteuert (wie bereits in Wilhelmsburg, auf der Veddel, in Harburg und in Bergedorf geschehen). Abgesehen von den Testzentren und Apotheken bieten zusätzlich zu diesem Angebot auch lokal verortete Arztpraxen kostenlose Tests an. Die verfügbaren Angebote in Hamburger Arztpraxen können unter https://eterminservice.de/terminservice eingesehen und gebucht werden.

 

Auch in den explizit angesprochenen Stadtteilen sind Testzentren und testende Apotheken an zentralen Orten vorhanden. Zur Bewertung der Lage sind neben der Anzahl an testenden Einrichtungen in einem Stadtteil auch die angebotenen Kapazitäten und Auslastungen der vorhandenen Einrichtungen zu beachten. Auch im Stadtteil Billstedt ist nach stichprobenartiger Nachfrage festzuhalten, dass die angebotenen Kapazitäten bei den Betreibenden derzeit nicht ausgelastet sind. In Finkenwerder weist die zuständige Stelle weiterhin bei den Unternehmen auf den Bedarf in diesen Standorten hin und ist hierzu bereits im Austausch mit durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragten Betreibern für zusätzliche Standorte.

Apotheken können jederzeit über eine vereinfachte Anmeldung über den Öffentlichen Gesundheitsdienst als Testbetreibende beauftragt werden.

Mobile Testteams können über einen Rahmenvertrag der Stadt Hamburg beauftragt werden. Dieses Angebot wird nach Maßgabe der behördlichen Bedarfsstellen von behördlichen Einrichtungen und Trägern bereits in Anspruch genommen.

Betreibern von Testzentren steht weiterhin der Weg über das o.a. Open-House-Verfahren offen.

 

Die Sozialbehörde teilt die Einschätzung, dass die derzeitige Herausforderung insbesondere darin liegt, den Großteil der in den benannten Stadtteilen wohnenden Menschen zu erreichen und zu informieren. Das Aufstellen von Schildern für Testzentren im öffentlichen Raum kann hierbei zusätzlich zu den bereits genannten Maßnahmen ein weiterer geeigneter Baustein sein, liegt jedoch im Verantwortungsbereich der Bezirke sowie am jeweiligen Standort im Verantwortungsbereich der Betreibenden.“

 

 

Das Bezirksamt teilt ergänzend mit, dass die Betreiberinnen und Betreibern der Testzentren auf freiwilliger Basis Schilder, Stopper und Flags im öffentlichen Raum aufstellen können, sofern sie beim Bezirksamt eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis über sondernutzungen@hamburg-mitte.hamburg.de beantragt und erhalten haben. Verpflichten kann das Bezirksamt die Betreiberinnen und Betreiber hierzu nicht, dafür fehlt die rechtliche Grundlage.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.