Mehr Tempo-30-Schilder im Siedenfelder Weg
Letzte Beratung: 25.01.2022 Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel Ö 6.9
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 26.10.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der FDP-, SPD- und CDU-Fraktion Drs. Nr. 22-2345 einstimmig zugestimmt.
Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 30.11.2021 anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.
Die Straße Siedenfelder Weg ist in ihrem ganzen langen Verlauf eine Tempo-30-Zone. Bei Fahrzeugen, die die Brücke über die A1 im Siedenfelder Weg überqueren, kommt es häufig zu überhöhter Geschwindigkeit, obwohl das Tempo-30 nicht aufgehoben wurde. Durch wenig Verkehr und eine kurzfristig breite Straße, bei der Brücke, die über die Autobahn führt, kann es jedoch den Anschein geben, dass die 30 km/h aufgehoben sind. Dies kann für Anwohner, deren Kinder, den landwirtschaftlichen Betrieb sowie für Fußgänger und Jogger gefährlich werden, da es dort keinen Bürgersteig gibt.
Nun wurden von den Anwohnern provisorische Markierungen auf der Straße getätigt, die die Fahrzeugführer zum Einhalten der 30 km/h auffordern. Diese provisorischen Markierungen wie "30", "Langsam" und "Kinder" sind durch zunehmenden Regen jedoch immer schlechter lesbar und keine Dauerlösung.
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/ Veddel möge daher beschließen:
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 13.01.2022 wie folgt Stellung:
Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt im Einvernehmen mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 44 und unter Beteiligung der obersten Landesbehörde (A3) wie folgt Stellung:
Der Siedenfelder Weg liegt in einer großen Tempo 30-Zone. Zwischen dem Moldauweg und dem Siedenfelder Weg 155 befindet sich beidseitig auf einer Strecke von ca. 700 Metren keine Wohnbebauung.
Gemäß der zu beachtenden Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Verkehrsberuhigung (HRVV) sind Zonengeschwindigkeitsbegrenzungen ausschließlich für Wohngebiete anzuordnen. Tempo 30-Zonen auf freier Strecke sind mit der Einrichtung einer solchen nicht vereinbar, mindern die Akzeptanz und sind somit nicht anzuordnen.
Nach heutiger Rechtslage liegen die Voraussetzungen für eine Tempo 30-Zone somit nicht vor.
In Absprache mit der obersten Landesbehörde können Piktogramme daher in dem heute nicht anordnungsfähigen Abschnitt des Siedenfelder Wegs nicht angeordnet werden.
Eine Unfallauswertung des anbaufreien Abschnitts des Siedenfelder Wegs ergab, dass sich in den letzten sieben Jahren (01.01.2015 -31.12.2021) kein Verkehrsunfall ereignete. Eine Gefahrenlage ist nicht erkennbar.
Dem PK 44 liegen auch sonst keine Erkenntnisse vor, die eine Gefahrenlage erkennen lassen.
Das PK 44 wird die Verkehrsverhältnisse im Rahmen der personellen Möglichkeiten vor Ort weiter beobachten, begleiten und ggf. die zur Verkehrssicherheit erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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