Mehr Platz für sichere Fußwege in der Schmilinskystraße schaffen!
Die Bezirksversammlung hat die Vorlage, Drs. 4924.1, in ihrer Sitzung am 24.01.2019 einstimmig beschlossen und den nachstehende Beschluss des Cityausschusses damit bestätigt.
Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 22.01.2019 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion Drs. Nr. 21-4924 einstimmig zugestimmt.
Die südliche Schmilinskystraße ist für Fußgänger eine wichtige Verbindung zwischen der U-Bahn-Station Lohmühlenstraße am Steindamm und der Langen Reihe. Im Abschnitt zwischen Rostocker Str. und der Langen Reihe steht jedoch nur auf der westlichen Seite ein befestigter Fußweg zur Verfügung (auf der Seite Lohmühlenpark liegt Schotter). Dieser ist ausreichend breit, jedoch lediglich mit drei Reihen Standardpflaster („Senatsplatte“) belegt, so dass Teile der Fläche bei regnerischem Wetter nicht nutzbar sind. Fußgängerinnen und Fußgänger - insbesondere mit Kinderwagen ö.ä. - müssen, wenn sie sich auf dieser Strecke begegnen, oftmals in den Matsch ausweichen.
Zudem verknappt sich der zur Verfügung stehende Platz für den Fußverkehr auf Höhe der Hausnummer 44 und der angrenzenden Sporthalle der Domschule zunehmend dadurch, dass Autos regelwidrig diagonal parken, d.h. mit der Hälfte des Fahrzeugs auf dem Gehweg stehen. Hier ist eigentlich Längsparken vorgesehen. Poller oder Findlinge, alternativ Fahrradbügel längs zur Fahrbahn, scheinen leider die einzige Möglichkeit zu sein, den Bürgersteig freizuhalten. Ggf. ist hier aber auch konsequentes „Abzetteln“ hilfreich.
Die SPD setzt sich dafür ein, dass Fußgängerinnen und Fußgänger den Gehweg in der Schmilinskystraße in Zukunft angemessen und sicher nutzen können.
Vor diesem Hintergrund möge der Cityausschuss beschließen:
Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte gibt hierzu folgende Stellungnahme ab:
Das Revier (Fachamt Management des öffentlichen Raumes MR) wird die Plattenfläche des Gehwegs bis an die Bordkante verbreitern, sobald es die Witterung zulässt. Um das Falschparken im Bereich der Turnhalle zu verhindern, wird das Fachamt MR den Landesbetrieb Verkehr (LBV) und das Polizeikommissariat (PK) bitten, hier im Rahmen der Parkraumüberwachung tätig zu werden.
Vom Aufstellen von Parkverhinderungsbügeln oder Findlingen wird zunächst abgesehen.
Petitum/Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.