23-0817.3

LKW-Verkehr durch Wilhelmsburger Wohngebiete verhindern

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 23.09.2025 Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel Ö 6.8

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 23-0817 einstimmig zugestimmt.

Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 08.07.2025 anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.

Aufgrund der aktuell zahlreichen Baustellen, insbesondere im Zusammenhang mit der Deicherhöhung am Reiherstieg Hauptdeich, verkehren täglich zahlreiche LKW durch reine Wohngebiete. Die offiziellen Umleitungen und Beschilderungen dazu werden oftmals missachtet.

Im Regionalausschuss wurde dies bereits im April 2025 thematisiert. Mit dem Antrag Drs. 23-0651 vom 22.04.2025 wurde eine Stellungnahme der zuständigen Behörden im Ausschuss sowie eine sichere Umleitungsregelung angefragt. Außerdem wurde auf die besondere Gefährdung an der Neuhöfer Straße durch LKW-Ausweichverkehr hingewiesen und um zügige Abhilfe gebeten. Letzteres ist bisher nicht erfolgt, weiterhin nehmen werktäglich ca. 1.000 LKW die Abkürzung durch die Neuhöfer Straße anstelle der offiziellen, aber längeren Umleitung über die Wollkämmerei.

Ein weiterer durch LKW-Ausweichverkehr besonders betroffener Bereich ist der nördliche Abschnitt Industriestraße und die Fährstraße/Mokrystraße. Durch den hier maximierten Schwerlastverkehr in der Industriestraße, sind die vielen Besucher der dort ansässigen Kindertagesstätte und der Jugendkultureinrichtung Honigfabrik besonderen Umständen und Gefährdungen ausgesetzt. Zudem fahren sich täglich LKW über den nördlichen Abschnitt der Industriestraße im Wohngebiet der Fährstraße/Mokrystraße fest, da die beiden Straßen derzeit durch die Baustellensituation nur bedingt für LKW befahrbar sind. Hierdurch entstehen zusätzliche Gefährdungssituationen durch zurücksetzende LKW.

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss beschließen:

  1. Die Straßenverkehrsbehörde wird gebeten, den 200m langen bedingten Tempo 30 Abschnitt ab Industriestraße Hausnummer 111 an die folgende Tempo 30 Zone anzugliedern und damit den Beginn der Tempo 30 Zone in Richtung Süden vorzuziehen.
  1. Das zuständige Straßenverkehrsbehörde wird gebeten, ein generelles LKW-Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge schwerer 7,5t ab Industriestraße Hausnummer 111 zu prüfen.
  1. Dem Regionalausschuss möge in der nächsten Sitzung der Bearbeitungsstand bzw. das Ergebnis mitgeteilt werden.

Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde der Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt am 28.08.2025 unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 44 wie folgt Stellung:

  1. Lagebeschreibung/ Ausgangssituation

Der Reiherstieg-Hauptdeich ist eine Hauptverkehrsstraße und verbindet die Straße Bei der Wollkämmerei im Süden mit der Hafenrandstraße im Norden.

Die Georg-Wilhelm-Straße verläuft parallel zum Reiherstieg-Hauptdeich und ist ebenfalls eine Hauptverkehrsstraße.

Die Industriestraße verläuft ebenfalls parallel zum Reiherstieg Hauptdeich.

Die Neuhöfer Straße ist eine Bezirksstraße von gesamtstädtischer Bedeutung und verbindet den Reiherstieg-Hauptdeich mit der Georg-Wilhelm-Straße.

Aufgrund der Baumaßnahmen im Reiherstieg-Hauptdeich (geplant bis 14.09.2025) wird der Verkehr Richtung Norden über die Straße Bei der Wollkämmerei und Georg-Wilhelm-Straße auf die Harburger Chaussee umgeleitet.

Die Umleitungsstrecke wird nur zum Teil angenommen. Das Verkehrsaufkommen in der Industriestraße und den umliegenden Straßen hat sich erhöht.

  1. Bewertung

Die geforderte Verlängerung der Tempo 30 Strecke bzw. Zusammenlegung der streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 vor der dortigen Kita mit der Tempo 30 Zone ab Mokrystraße wurde bereits am 26.06.2025 von der Straßenverkehrsbehörde des PK 44 angeordnet. Zuständig für die Umsetzung ist das Bezirksamt Hamburg-Mitte.

Gemäß § 45 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken. Diese Ermächtigung wird durch § 45 Absatz 9 StVO dahingehend eingeschränkt, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verkehrsverhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der im § 45 StVOgenannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Ein Durchfahrtsverbot für den Schwerlastverkehr stellt ein Verbot des fließenden Verkehrs dar. Es liegen zurzeit keine Hinweise auf eine Gefahrenlage vor, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Ein reduziertes subjektives Sicherheitsempfinden kann aufgrund der höheren Verkehrsbelastung nachvollzogen werden, stellt aber keinen objektiven Tatbestand zur Bewertung des Sachverhalts dar. Daher ist ein Durchfahrtsverbot für LKW ab 7,5t rechtlich nicht möglich.

  1. Fazit

Die Verlängerung der Tempo-30-Strecke / Zusammenlegung der Tempo-30-Strecke und Tempo 30-Zone wurde bereits angeordnet. Das Aufstellen der Verkehrszeichen obliegt dem Bezirksamt Hamburg-Mitte.

Die Industriestraße und die umliegenden Straßen werden nach objektiver Betrachtung als verkehrssicher bewertet, straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen sind daher nicht erforderlich. Die Umleitungsstrecke führt nicht durch die Industriestraße, Verkehrssteilnehmende können jedoch nicht verpflichtet werden, die Umleitungsstrecke zu nutzen. Eine Mehrbelastung der Bewohnenden ist im Fall von Baumaßnahmen grundsätzlich unvermeidbar. Es ist davon auszugehen, dass sich das Verkehrsaufkommen in der Industriestraße und den umliegenden Straßen mit Ende der Baumaßnahmeam Reiherstieg Hauptdeich am 14.09.2025 erheblich reduziert und auf das Niveau vor Baubeginn sinken wird.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.