Lebendiges Katharinenquartier mit "Gröninger Straßenpark"
Letzte Beratung: 15.12.2022 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.3
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.06.2022 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-3057 mehrheitlich - gegen die Stimmen der AfD-Fraktion - zugestimmt.
Altstadtküste für alle, so heißt ein Projekt der Initiative Altstadtküste, die sich zum Ziel gesetzt hat, die Altstadt etwas mehr in den Fokus zu setzen und einen temporären urbanen Freiraum inmitten des Katharinenquartiers zu schaffen. Die Initiative hat hier auch eng mit der Initiative Gröninger Hof Parkhaus zusammengearbeitet, welche das Parkhaus jetzt zu einem Wohnhaus umbauen wird.
Die Neue Gröninger Straße birgt hier viel Potential, besonders als zusätzlicher Freiraum für ein von Verkehrsachsen eingekesseltes Quartier. Im Zusammenspiel mit dem Projekt der Hauptkirche St. Katharinen, welche ihren Kirchhof neugestalten und aufwerten möchte, will man versuchen einen neuen Stadtraum in mitten der viel befahrenen Straßen zu entwickeln.
Im Westen der Kirche der Kirchhof, im Osten die Neue Gröninger Straße und somit ein neu belebter, lebendiger und grüner Stadtraum für die Anwohnenden der umliegenden Quartiere.
Deswegen soll hier ein Verkehrsversuch gewagt werden, der den südlichen Teil der Straße „Neue Gröninger Straße“ erstmals für einen längeren Zeitraum im Sommer/Herbst verkehrsfrei gestalten möchte.
Desweiteren sind hier die Verkehrsthemen welche die Teilsperrung noch einmal aufgezählt und erklärt:
Durchgangsverkehr
Der Durchgangsverkehr durch die Neue Gröninger Straße ist zu vernachlässigen, sie stellt keine wichtige Verkehrsverbindung dar und wird neben dem Zielverkehr lediglich als Abkürzung und Schleichweg genutzt. Sie kann über die Willy-Brandt-Straße im Norden, die Brandstwiete im Osten, Zippelhaus/Bei den Mühren im Süden und die Mattentwiete im Westen jederzeit in alle Richtungen umfahren werden.
Tiefgaragenzufahrten
Im vorliegenden Konzept bleibt der nördliche Teil der Neuen Gröninger Straße für Fahrzeuge von der Willy- Brandt-Straße kommend weiterhin befahrbar. Die beantragte Sperrung betrifft lediglich den südlichen Straßenteil mit Zufahrt über Zippelhaus. Somit sind sowohl die Zufahrt zur Tiefgarage unter dem Katharinenquartier, sowie die Einfahrt (nördlich) und Ausfahrt (südlich) zum Untergeschoss des Parkhauses weiterhin befahrbar. Die oberen Etagen des Parkhauses sind nicht mehr in Nutzung, somit ist am Parkhaus nur noch eine sehr geringe Frequenz.
Private Überfahrten
Im Gebiet der beantragten Sperrung befinden sich keine Überfahrten zu privaten Innenhöfen, Stellplätzen oder Tiefgaragen. Insofern wird davon ausgegangen, dass die Sperrung ohne Beeinträchtigung privater Wegerechte umsetzbar ist.
Stellplätze
Insgesamt befinden sich in der Neuen Gröninger Straße 15 Stellplätze im öffentlichen Raum (eigene Zählung, keine offiziellen Zahlen). Davon sind 2 Stellplätze als Ladeplätze für E-Autos ausgewiesen. Von der beantragten Straßensperrung sind insgesamt 10 Stellplätze betroffen. Die E-Ladeplätze sind nicht betroffen.
Anlieferung
Insbesondere die fünf Stellplätze vor der Eckbebauung Neue Gröninger Straße / Zippelhaus werden für den Lieferverkehr genutzt. Jedoch befindet sich in unmittelbarer Nähe (Zippelhaus, südlich der Eckbebauung) eine große Anzahl an Parkplätzen. Daher wird davon ausgegangen, dass während der Projektlaufzeit alternativ diese Stellplätze zur Belieferung genutzt werden können. Es ist nur ein Geschäft (Kinderwagenlagen „Kind der Stadt“) unmittelbar von der geplanten Straßensperrung betroffen, das Sanitärgeschäft an der Ecke liegt teilweise im Projektgebiet.
Feuerwehr und Stadtreinigung
Hierzu können noch keine verbindlichen Aussagen getroffen werden. Mit den entsprechenden Dienststellen wurde Kontakt aufgenommen. Vermutlich muss eine Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge ermöglicht werden, diese kann aber unproblematisch in Form von öffenbaren Elementen sichergestellt werden.
Hierzu benötigt es noch einen Beschluss der Straßenverkehrsbehörde, welcher erst nach einem Beschluss der Bezirksversammlung herbeigeführt werden kann.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Straße „Neue Gröninger Straße“ soll von August bis November 2022 als Straßenpark gestaltet werden und somit temporär verkehrsfrei gemacht werden.
Das Plangebiet soll von der Straßenkreuzung „Neue Gröninger Straße“, „Zippelhaus“, „Katharinenkirchhof“ bis zur Tiefgaragen-Ausfahrt des Parkhauses „Neuer Gröninger Hof“ gesperrt werden.
Wir bitten das Bezirksamt gemeinsam mit der Initiative Altstadtküste sowie den weiteren zuständigen Stellen, sich dafür einzusetzen, dass diese Sperrung von August bis November 2022 möglich gemacht werden kann.
Das Bezirksamt teilt zu dem Beschluss Folgendes mit:
Der Beschluss wurde mit Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 19 Abs. 1 Hamburger Wegegesetz für die Neue Gröningerstraße im Zeitraum vom 12.09.2022 bis 30.11.2022 umgesetzt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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