Lärmgutachten fördern - Unterstützung und Schutz der Clubszene in Hamburg-Mitte
Städtische Nachverdichtung und vermehrte Anwohner*innenbeschwerden bedrohen die Existenzen von Musikclubs als Orte für lebendige Freizeitgestaltung. Es droht eine Verödung der Innenstädte. Parallel besteht ein Bedürfnis der Stadtbevölkerung zum Ausleben urbaner Lebensformen, gerade im Bezirk Mitte ist die Clubdichte, aber auch die Problemlage sehr hoch.
Es gilt daher in einem professionellen Gutachten, die Lärmsituation von Musikclubs von dritter Stelle objektiv analysieren zu lassen, um zu erheben, welche Handlungsoptionen und Lösungsansätze auf Seiten der Musikclubs bestehen. In einer exemplarischen Untersuchung könnten vier bis fünf Musikspielstätten mit akuten Problemlagen im Bezirk Mitte untersucht werden.
Neben Messungen bestehender Immissionswerte und der Beschreibung und Bewertung bestehender Schutzmaßnahmen werden auch bestehende Aktenlagen zur Genehmigung untersucht. In einem Fazit werden die gewonnenen Erkenntnisse aufbereitet, die vorgefundenen Situationen bewertet und Empfehlungen zu Schallschutzmaßnahmen entworfen. Mit diesen Erkenntnissen erhofft sich der Clubkombinat Hamburg e.V. , neben konkreten Hilfestellungen auch allgemeine Aussagen in diesem Konfliktfeld für die Bezirksebene zu erzielen.
Da die Eigenmittel des Clubkombinat e.V. nicht ausreichen, um die Gutachten eigenständig zu finanzieren, Lärmschutzgutachten nicht über die Drucksache 21/6761: „Sanierungsfonds Hamburg 2020: Clubs in Wohngegenden stärken - Lärmemissionen verringern" abgedeckt werden können und der Bezirk Mitte ein Interesse am Erhalt der urbanen Musikclubkultur hat, sollten die Gutachten durch bezirkliche Sondermittel finanziert werden. Die Erstellung der Gutachten ist in jedem Fall zu unterstützen, um eine lebendige und aktive Musikclublandschaft, die die kulturelle Szene der Stadt Hamburg zu einem wesentlichen Teil ausmacht, zu fördern und vor allem auch zu schützen.
Im Folgenden die Kostenübersicht:
Die Gesamtkosten für ein Lärmschutzgutachten belaufen sich auf netto 3.000€.
Die Bezirksversammlung wird gebeten, die notwendige Summe für vier bis fünf Lärmschutzgutachten aus Sondermitteln zur Verfügung zu stellen.
Die Ergebnisse sollen der Bezirksversammlung vorgestellt werden.