22-3134.1

Lärmentwicklung an der Bahntrasse /Eisenbahnbrücke Norderstraße, hier: Empfehlung des Quartiersbeirates Münzviertel

Mitteilung öffentlich

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15.12.2022
Sachverhalt

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 13.09.2022 der nachfolgend aufgeführten Vorlage/ Empfehlung einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 22.09.2022 bestätigt.

 

 

Der Quartiersbeirat Münzviertel hat am 13. Juni 2022 folgenden Beschluss gefasst.

 

Es kommt aktuell zu einer vermehrten Lärmentwicklung an der Eisenbahnbrücke Norderstraße, aufgrund fehlender Teile am Unterbau. Aus diesem Anlass und mit Bezug zu den Plänen zur Weiterentwicklung des Hauptbahnhofs und des Ausbaus des Schienenverkehrs auf dieser Trasse fragt der Quartiersbeirat Münzviertel:

                 Wer ist bei der Deutschen Bahn für den Lärmschutz entlang der Trasse zuständig?

                 Welche Maßnahmen wird die Deutsche Bahn ergreifen, um einen Anstieg der Lärmemissionen im Zuge der geplanten Weiterentwicklung des Schienenverkehrs zu verhindern bzw. die Lärm-belastungen zu verringern?

                 Wie wird die aktuell erhöhte Lärmentwicklung kurzfristig beseitigt?

 

Der Quartiersbeirat bittet den City-Ausschuss zu veranlassen, dass die gewünschten Auskünfte durch die hierfür zuständige Stelle eingeholt werden.

 

Abstimmung  Ja Nein Enthaltungen

Meinungsbild  11 0 0

Quartiersbeirat  9 0 0

davon Politik 2 0 0

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zu dem Beschluss unter Einbezug der Deutschen Bahn AG (DB AG) mit Schreiben vom 28.11.2022 wie folgt Stellung:

 

Vorbemerkung:

Zu Instandsetzungszwecken wurden die unteren Abdeckungen des Trägerrostes entfernt. Diese haben jedoch nur eine optische Funktion bzw. dienen als Vogeleinflugschutz. Eine „Lärmentwicklung“ ist aus Sicht der Deutschen Bahn (DB) AG daher unabhängig von den angesprochenen Abdeckungen. Die Verkleidung wird mit einem neuen System wiederhergestellt.

 

1. Wer ist bei der Deutschen Bahn für den Lärmschutz entlang der Trasse zuständig?

 

Bei Projekten mit planrechtsrelevanten Trassenänderungen ist das jeweilige Projekt verantwortlich. Darüber hinaus gibt es seitens des Bundes ein Lärmsanierungsprogramm.

 

2. Welche Maßnahmen wird die Deutsche Bahn ergreifen, um einen Anstieg der Lärmemissionen im Zuge der geplanten Weiterentwicklung des Schienenverkehrs zu verhindern bzw. die Lärmbelastungen zu verringern?

 

Sämtliche Maßnahmen unterliegen der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV). Für planrechtsrelevante Änderungen an der Infrastruktur wird jeweils das entsprechende Schallschutzerfordernis beplant.

 

3. Wie wird die aktuell erhöhte Lärmentwicklung kurzfristig beseitigt?

 

Da aus Sicht der Bahn kein Zusammenhang zur Instandhaltungsmaßnahme besteht, ist seitens der DB Netz AG aktuell keine Maßnahme geplant.“

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.