22-3321

Kurzfristig Energiesparen im Bezirk Hamburg-Mitte (Antrag der GRÜNE-Fraktion)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 16.11.2022 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur Ö 4.1

Sachverhalt

 

Am 16. August hat der Senat Energieeinsparmaßnahmen beschlossen, die sich auf den öffentlichen Bereich beziehen. Der 25-Punkte-Einsparplan soll dazu beitragen, dass von der Europäischen Union festgelegte Reduktionsziele erreicht und eine Gasmangellage vermieden wird.

 

Kurz danach hat die Bundesregierung zwei Energiesparverordnungen erlassen, die sich nicht auf den öffentlichen Bereich beschränken und die zwischen kurz- sowie mittelfristig wirksamen Maßnahmen unterscheiden. Die Verordnung zu den kurzfristig wirksamen Maßnahmen ist für die Zeit vom 1. September 2022 bis 28. Februar 2023 in Kraft gesetzt.

 

In der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristige Maßnahmen werden unter dem Titel „Maßnahmen zur Energiespeicherung in öffentlichen Nichtwohngebäuden“ folgende Maßnahmen aufgeführt:

 

§ 5 Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen

§ 6 Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden

§ 7 Trinkwassererwärmungsanlagen in öffentlichen Nichtwohngebäuden

§ 8 Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern

 

Von dem 25-Punkte-Einsparplan betreffen die folgenden Aspekte kurzfristig wirksame Maßnahmen, die nicht an aufwändige Planungen und/oder zu bewilligende Investitionen gekoppelt sind:

 

1. Raumtemperatur in Büros öffentlicher Gebäude

2. Raumtemperatur in anderen Räumen öffentlicher Gebäude

8. Nutzungsverbot privat beschaffter Heizlüfter und ähnlicher Kleingeräte

9. Abschnittsweise Schließung von Büros u.ä. bei geringer Auslastung

10. Verbot des Stand-by-Betriebs

11. Tages- und jahreszeitliche angepasste Lüftung und Fensterabdeckung

12. Stilllegung der nicht zwingend benötigten Warmwasserbereitstellung

13. Veränderung der Voreinstellungen von Klimaanlagen

15. Temperatureinstellung von Kühlschränken

16. Weitestgehender Verzicht auf Anstrahlen von Denkmälern und öffentlichen Gebäuden

17. Wegebeleuchtung in Park- und Grünanlagen reduzieren

19. Einstellung des Betriebs von Brunnenanlagen

20. Einstellung von Wasserspielen

21. Temperaturabsenkungen bei Bäderland

23. Reduzierung von Dienstreisen

25. Angebot von Personenaufzügen so weit wie möglich einschränken

 

Selbstverständlich ist jede Einsparung von Energie grundsätzlich positiv zu bewerten. Inwieweit diese Maßnahmen jedoch nachhaltig erfolgreich und effektiv sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Deshalb ist es wichtig, die bei der Durchführung dieser Maßnahmen gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse zu sichten und zu bewerten. Die gewonnenen Erkenntnisse helfen nicht nur, um akut Energie einzusparen - sie sind eine gute Grundlage für etwaige zukünftige Mängellagen sowie das weitere Vorgehen bei mittel- und langfristigen Einsparmaßnahmen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung wird gebeten, im Ausschuss für Klima-, Umwelt-, Mobilität und Stadtnatur über die Umsetzung der oben aufgeführten Paragrafen der Verordnung zu den kurzfristig wirksamen Maßnahmen sowie der oben aufgeführten Punkte des 25-Punkte-Energiesparplans zu berichten:

  • Ein erster Zwischenbericht soll bis zur Dezembersitzung diesen Jahres erfolgen. Die Hindernisse bei der Umsetzung der Anforderungen werden geschildert und in welcher Form die Umsetzung ggf. angepasst wurde.
  • Ein ausführlicherer Bericht mit schriftlich vorliegenden Angaben soll am Anfang des zweiten Quartals des nächsten Jahres erfolgen. Das Energieeinsparpotenzial der erfolgten Maßnahmen wird konkretisiert. Es wird begründet, warum bestimmte Anforderungen nicht oder nur teilweise erfüllt und in welchen Fällen auf Ausnahmeregelungen zurückgegriffen wurde.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
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