Kurzfristig Energiesparen im Bezirk Hamburg-Mitte (Antrag der GRÜNE-Fraktion)
Letzte Beratung: 16.11.2022 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur Ö 4.1
Am 16. August hat der Senat Energieeinsparmaßnahmen beschlossen, die sich auf den öffentlichen Bereich beziehen. Der 25-Punkte-Einsparplan soll dazu beitragen, dass von der Europäischen Union festgelegte Reduktionsziele erreicht und eine Gasmangellage vermieden wird.
Kurz danach hat die Bundesregierung zwei Energiesparverordnungen erlassen, die sich nicht auf den öffentlichen Bereich beschränken und die zwischen kurz- sowie mittelfristig wirksamen Maßnahmen unterscheiden. Die Verordnung zu den kurzfristig wirksamen Maßnahmen ist für die Zeit vom 1. September 2022 bis 28. Februar 2023 in Kraft gesetzt.
In der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristige Maßnahmen werden unter dem Titel „Maßnahmen zur Energiespeicherung in öffentlichen Nichtwohngebäuden“ folgende Maßnahmen aufgeführt:
§ 5 Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen
§ 6 Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden
§ 7 Trinkwassererwärmungsanlagen in öffentlichen Nichtwohngebäuden
§ 8 Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern
Von dem 25-Punkte-Einsparplan betreffen die folgenden Aspekte kurzfristig wirksame Maßnahmen, die nicht an aufwändige Planungen und/oder zu bewilligende Investitionen gekoppelt sind:
1. Raumtemperatur in Büros öffentlicher Gebäude
2. Raumtemperatur in anderen Räumen öffentlicher Gebäude
8. Nutzungsverbot privat beschaffter Heizlüfter und ähnlicher Kleingeräte
9. Abschnittsweise Schließung von Büros u.ä. bei geringer Auslastung
10. Verbot des Stand-by-Betriebs
11. Tages- und jahreszeitliche angepasste Lüftung und Fensterabdeckung
12. Stilllegung der nicht zwingend benötigten Warmwasserbereitstellung
13. Veränderung der Voreinstellungen von Klimaanlagen
15. Temperatureinstellung von Kühlschränken
16. Weitestgehender Verzicht auf Anstrahlen von Denkmälern und öffentlichen Gebäuden
17. Wegebeleuchtung in Park- und Grünanlagen reduzieren
19. Einstellung des Betriebs von Brunnenanlagen
20. Einstellung von Wasserspielen
21. Temperaturabsenkungen bei Bäderland
23. Reduzierung von Dienstreisen
25. Angebot von Personenaufzügen so weit wie möglich einschränken
Selbstverständlich ist jede Einsparung von Energie grundsätzlich positiv zu bewerten. Inwieweit diese Maßnahmen jedoch nachhaltig erfolgreich und effektiv sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Deshalb ist es wichtig, die bei der Durchführung dieser Maßnahmen gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse zu sichten und zu bewerten. Die gewonnenen Erkenntnisse helfen nicht nur, um akut Energie einzusparen - sie sind eine gute Grundlage für etwaige zukünftige Mängellagen sowie das weitere Vorgehen bei mittel- und langfristigen Einsparmaßnahmen.
Die Verwaltung wird gebeten, im Ausschuss für Klima-, Umwelt-, Mobilität und Stadtnatur über die Umsetzung der oben aufgeführten Paragrafen der Verordnung zu den kurzfristig wirksamen Maßnahmen sowie der oben aufgeführten Punkte des 25-Punkte-Energiesparplans zu berichten:
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