22-3321.1

Kurzfristig Energiesparen im Bezirk Hamburg-Mitte

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14.12.2022
Sachverhalt

 

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur hat in seiner Sitzung am 16.11.2022 den Petitumspunkt eins des nachfolgend aufgeführten Antrags Drs. Nr. 22-3321 einstimmig beschlossen.

 

Am 16. August hat der Senat Energieeinsparmaßnahmen beschlossen, die sich auf den öffentlichen Bereich beziehen. Der 25-Punkte-Einsparplan soll dazu beitragen, dass von der Europäischen Union festgelegte Reduktionsziele erreicht und eine Gasmangellage vermieden wird.

Kurz danach hat die Bundesregierung zwei Energiesparverordnungen erlassen, die sich nicht auf den öffentlichen Bereich beschränken und die zwischen kurz- sowie mittelfristig wirksamen Maßnahmen unterscheiden. Die Verordnung zu den kurzfristig wirksamen Maßnahmen ist für die Zeit vom 1. September 2022 bis 28. Februar 2023 in Kraft gesetzt.

In der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristige Maßnahmen werden unter dem Titel „Maßnahmen zur Energiespeicherung in öffentlichen Nichtwohngebäuden“ folgende Maßnahmen aufgeführt:

§ 5 Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen

§ 6 Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden

§ 7 Trinkwassererwärmungsanlagen in öffentlichen Nichtwohngebäuden

§ 8 Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmäler

 

Von dem 25-Punkte-Einsparplan betreffen die folgenden Aspekte kurzfristig wirksame Maßnahmen, die nicht an aufwändige Planungen und/oder zu bewilligende Investitionen gekoppelt sind:

1. Raumtemperatur in Büros öffentlicher Gebäude

2. Raumtemperatur in anderen Räumen öffentlicher Geude

8. Nutzungsverbot privat beschaffter Heizlüfter und ähnlicher Kleingeräte

9. Abschnittsweise Schließung von Büros u.ä. bei geringer Auslastung

10. Verbot des Stand-by-Betriebs

11. Tages- und jahreszeitliche angepasste Lüftung und Fensterabdeckung

12. Stilllegung der nicht zwingend benötigten Warmwasserbereitstellung

13. Veränderung der Voreinstellungen von Klimaanlagen

15. Temperatureinstellung von Kühlschränken

16. Weitestgehender Verzicht auf Anstrahlen von Denkmälern und öffentlichen Gebäuden

17. Wegebeleuchtung in Park- und Grünanlagen reduzieren

19. Einstellung des Betriebs von Brunnenanlagen

20. Einstellung von Wasserspielen

21. Temperaturabsenkungen bei Bäderland

23. Reduzierung von Dienstreisen

25. Angebot von Personenaufzügen so weit wie möglich einschränken
 

Selbstverständlich ist jede Einsparung von Energie grundsätzlich positiv zu bewerten. Inwieweit diese Maßnahmen jedoch nachhaltig erfolgreich und effektiv sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Deshalb ist es wichtig, die bei der Durchführung dieser Maßnahmen gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse zu sichten und zu bewerten. Die gewonnenen Erkenntnisse helfen nicht nur, um akut Energie einzusparen - sie sind eine gute Grundlage für etwaige zukünftige Mängellagen sowie das weitere Vorgehen bei mittel- und langfristigen Einsparmaßnahmen.

Petitum/Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, im Ausschuss für Klima-, Umwelt-, Mobilität und Stadtnatur über die Umsetzung der oben aufgeführten Paragrafen der Verordnung zu den kurzfristig wirksamen Maßnahmen sowie der oben aufgeführten Punkte des 25-Punkte-Energiesparplans zu berichten:

  • Ein erster Zwischenbericht soll bis zur Dezembersitzung diesen Jahres erfolgen. Die Hindernisse bei der Umsetzung der Anforderungen werden geschildert und in welcher Form die Umsetzung ggf. angepasst wurde.
  • Ein ausführlicherer Bericht mit schriftlich vorliegenden Angaben soll am Anfang des zweiten Quartals des nächsten Jahres erfolgen. Das Energieeinsparpotenzial der erfolgten Maßnahmen wird konkretisiert. Es wird begründet, warum bestimmte Anforderungen nicht oder nur teilweise erfüllt und in welchen Fällen auf Ausnahmeregelungen zurückgegriffen wurde.

 

Das Bezirksamt nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 14.12.2022 wie folgt Stellung:

 

Zu 1. Raumtemperatur in Büros öffentlicher Gebäude

In allen vom Bezirksamt genutzten Gebäuden wurde soweit möglich die Raumtemperatur auf den vorgesehenen Wert (19 Grad) heruntergesetzt. Beachtet werden muss hier allerdings, dass das Bezirksamt auch große Gebäudekomplexe (z. B. Caffamacherreihe) nutzt, die nicht im Eigentum des Bezirks stehen, sondern angemietet sind und von teilweise nichtbehördlichen Mietern mitgenutzt werden. Hier ist eine strikte Einhaltung häufig nicht möglich. Auch muss die Heizungsanlage geeignet sein, eine solche Reduzierung vorzunehmen und der externe Eigentümer muss bereit sein, die Umstellung durchzuführen. Um solchen Problemen aus dem Wege zu gehen, wurde in den Dienststellen die Bitte verbreitet, dass die Heizungen möglichst auf niedriger Einstellung gehalten werden.

In der Hausordnung wird zudem unter 5. Auf energiebewusstes Verhalten hingewiesen.

Zu 2. Raumtemperatur anderen öffentlichen Gebäuden

In den kommunal genutzten Gebäuden, beispielsweise Häuser der Jugend und Elternschulen, wurde soweit möglich die Raumtemperatur auf den vorgesehenen Wert (19 Grad) abgesenkt. Für besondere Nutzergruppen der Einrichtungen (bspw. Säuglinge, (Klein-)Kinder) wird hiervon ggf. abgewichen.

Zu 8. Nutzungsverbot privat beschaffter Heizlüfter und ähnlicher Kleingeräte

Gemäß Hausordnung Nr. 9 ist das Betreiben jeglicher privater elektrischer Geräte in den Diensträumen verboten. Zudem regelt Handlungsanweisung zum sparsamen Einsatz von Elektrogeräten der BUKEA (B10.2, MittVw1993, Seite 327, vom 2.8.1993), dass Heizlüfter und ähnliche Kleingeräte aufgrund des hohen Stromverbrauchs nicht beschafft werden dürfen. Damit schließt sich analog auch eine Beschaffung aus privaten Mitteln zum Gebrauch in Diensträumen aus.

Zu 9. Abschnittsweise Schließung von Büro u.a. bei geringer Nutzung

Die Mitarbeitenden sind gebeten worden, beim Verlassen des Büros die Heizung herunterzudrehen. Damit wird nur noch eine restwärme, die Witterungsbedingte Schäden vermeidet gehalten. Bei Beginn der Tagesnutzung wird die Heiztemperatur erhöht und vorhandene Büros können, auch zur Infektionsprävention, weiter genutzt werden. Ungenutzte Büros und Besprechungsräume werden nur in eingangs beschriebener Weise geheizt.

Zu 10. Verbot des Standby-Betriebs

Alle Mitarbeitenden des Bezirksamtes sind aufgefordert worden, zum Feierabend ihre PCs und Bildschirme auszuschalten. Drucker und Multifunktionsgeräte sollen bei Abwesenheit von mindestens 2 Nächten ausgeschaltet werden, da sonst beim Hochfahren mehr Energie verbraucht wird und updates nicht mehr gefahren werden können.

Zu 11.  Tages- und jahreszeitlich angepasste Lüftung und Fensterabdeckung

Mit den Hinweisen zum Energiesparen sind Lüftungshinweise verteilt worden. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit gibt in regelmäßigen Abständen Hinweise zum richtigen Lüftungsverhalten.

Zu 12. Stilllegung der nicht zwingend benötigten Warmwasserbereitstellung

Die Vorschalttemperatur des warmen Wassers wurde reduziert – dadurch ist die Heizleistung reduziert worden, aber auch die Temperatur des Warmwassers. Allerdings muss hier eine bestimmte Marge eingehalten werden und die Bildung von Legionellen und damit eine Gesundheitsgefährdung von Mitarbeitenden und Kunden zu verhindern. Externe Warmwasserbereiter wurden soweit wie möglich demontiert.

Zu 13. Veränderung der Voreinstellung von Klimaanlagen

Die Einstellung von vorhandenen Klimaanlagen wurden geändert. Überwiegend sind jedoch in den Gebäuden keine Klimaanlagen vorhanden.

Zu 15. Temperatureinstellung von Kühlschränken

Es wurde darauf hingewiesen, die Einstellung von Kühlschränken in den Teeküchen anzupassen (Informationsblatt Klimaschutz).

Zu 16. Weitgehender Verzicht auf Anstrahlen von Denkmälern und öffentlichen Gebäuden  

Die Vermieter der Dienstgebäude wurden gebeten, Außenbeleuchtungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren und das Anstrahlen von Gebäuden zu unterlassen. Auf das Anstrahlen von Gebäuden und Denkmälern wurde weit überwiegend verzichtet. Nur in Einzelfällen bleibt die Beleuchtung eingeschaltet, um die Verkehrssicherheit von angrenzenden Wegen zu gewährleisten.

Zu 17. Wegebeleuchtung in Park- und Grünanlagen reduzieren

Grundsätzlich in den meisten Grünanlagen sind nur verkehrswichtige Wege beleuchtet. Die Wegebeleuchtungen in Grünanlagen werden bis auf wenige Strecken in Planten un Blomen durch Hamburg Verkehrsanalgen (HHVA) betrieben. In Planten un Blomen wird die Beleuchtung, für die der Bezirk zuständig ist, nach Parkschließung ausgeschaltet.

Zu 19. Einstellung des Betriebs von Brunnenanlagen

Die Einstellung des Betriebs der Brunnenanlagen wurde spätestens zum 15.09.2022 vorgenommen.

Auch in Planten un Blomen wurden alle Brunnenanlagen mit Ausnahme der Wasserkaskaden ausgeschaltet. Diese müssen weiterhin betrieben werden, damit es nicht zu einem Fischsterben kommt.

 

Zu 20. Einstellung von Wasserspeiern

Alle Wasserspeier wurden zum 15.09.2022 ausgeschaltet.

 Zu 21. Temperatur Absenkungen bei Bäderland

Hierauf hat das Bezirksamt keinen Einfluss

Zu 23. Reduzierung von Dienstreisen

Im Zuge der Digitalisierung hat sich die Möglichkeit zeitsparende Besprechungen digital oder hybrid durchzuführen durchgesetzt. Der Umfang der Dienstreisen hat insgesamt abgenommen.

Zu 25. Angebot von Personenaufzügen so weit wie möglich reduzieren

Die Personenaufzüge sind notwendig, um in der Mobilität eingeschränkten Besuchenden den Besuch des Bezirksamtes mit seinen Dienststellen zu ermöglichen. Auch in der Mobilität eingeschränkte Mitarbeitenden müssen ihren Arbeitsplatz erreichen können. Die Nutzung der Personenaufzüge in der Caffamacherreihe ist bereits seit Beginn der Pandemie derart eingeschränkt, dass nur noch 50 % der Aufzüge im Kern die Etagen 1 und 2   ansteuern können. Hier wird auf die Nutzung des Treppenhauses verwiesen. Eine weitere Einschränkung würde den Dienstbetrieb und die Erreichbarkeit des Bezirksamtes deutlich einschränken.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.