Kultur im öffentlichen Raum in Zeiten von Corona ermöglichen
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 23.04.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-0929 mehrheitlich - gegen die Stimmen der GRÜNE-Fraktion - anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.
Seit mehreren Wochen befindet sich nicht nur unsere Stadt, sondern die ganze Welt in einem absoluten, in dieser Form noch nie da gewesenen Ausnahmezustand. Um die Infektionskurve des Covid-19-Virus möglichst gering zu halten, sind Versammlungsstätten, Restaurants, Konzertsäle, Bars und alle Orte, an denen für gewöhnlich Menschen zusammenkommen, geschlossen. Das ist vernünftig, aber nicht wenige merken, wie sehr ihnen Kultur und Gesellschaft fehlen. Auf letzteres muss noch ein wenig länger verzichtet werden. Aber eine Möglichkeit, etwas Kultur zu genießen und sich und andere dennoch zu schützen, besteht in der Form einer öffentlichen Bühne, die mit Musik oder Kino bespielt werden kann, aber nur im Auto besucht. Eine solche Bühne hält das Infektionsrisiko gering, da kein direkter Kontakt zu anderen Menschen stattfindet. Tickets können online und/ oder über das Smartphone erworben werden. Das Auto muss nicht zwingend verlassen werden. Man kann bequem aus diesem heraus einen Film oder andere Kultur genießen, der Ton kann über eine App direkt ins Auto gespielt werden ohne ein Risiko einzugehen.
Viele Städte Deutschlands bieten bereits den Besuch von Autokinos an. Unser Hamburger Autokino in Billbrook hat im Jahr 2003 seine Pforten geschlossen.
Nun gibt es mehrere Kulturschaffende, die ein solches gerne wieder ins Leben rufen würden. Andere Städte haben dieses Format mit Erfolg anbieten können, wir bitten darum, diese Möglichkeit auch für Hamburg zu prüfen und ggf. Auflagen zu formulieren.
So möge der Hauptausschuss beschließen:
Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 04.05.2020 wie folgt Stellung:
„Autokinoveranstaltungen sind nach der aktuell gültigen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg derzeit verboten. Die Behörde für Kultur und Medien ist schon länger mit Kinobetreibern, der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein und den beteiligten Behörden im Gespräch, unter welchen Bedingungen Autokinos in Hamburg zulässig wären.
Eine Lockerung der aktuellen Vorschriften vorausgesetzt, könnte die öffentliche Veranstaltung von Autokinovorführungen unter freiem Himmel gestattet werden, soweit und solange sichergestellt wäre, dass alle Veranstaltungsteilnehmerinnen und Veranstaltungsteilnehmer an der Filmvorführung nur in mitgebrachten, geschlossenen PKW teilnehmen, je Fahrzeug nur in Begleitung der Personen, für die das Abstandsgebot nicht gilt. Das Verlassen des PKW wäre demnach nur zur Nutzung von Sanitäranlagen und unter Einhaltung des Mindestabstands zulässig. Der Veranstalter hätte sicherzustellen, dass ausreichend Sanitäranlagen zur Verfügung stünden, ihre Nutzung unter Beachtung der vorgeschriebenen Mindestabstände überwacht würde und die Desinfektion der Sanitäranlagen nach jeder Benutzung gewährleistet wäre.
Unter diesen Voraussetzungen würde die Behörde für Kultur und Medien die Möglichkeit von Autokinoveranstaltungen sehr begrüßen.“
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 29.05.2020 wie folgt Stellung:
„Zu 1.:
Das Vergabeverfahren für das Heiligengeistfeld, welches durch die die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) als Bewirtschafterin des Heiligengeistfelds durchgeführt wurde, ist mittlerweile abgeschlossen. Den Zuschlag hat die Bewerbung der bergmanngruppe in Kooperation mit den Zeise Kinos erhalten.
Zu 2.:
Nach Kenntnis der BWVI bestehen für weiterer Autokinos im Bezirk Hamburg Mitte (Großmarkt, Hammerbrook, Messehallen) Überlegungen.“
Das Bezirksamt teilt zu dem Beschluss Folgendes mit:
Mit dem inzwischen aufgenommenen Betrieb eines Autokinos auf dem Heiligengeistfeld hat sich der Antrag für mögliche öffentliche Flächen erledigt, da hier keine weiteren möglichen, ausreichend große öffentliche Flächen bekannt sind.
Auf privaten Flächen ist zu beachten, dass die Frage von Lichtemissionen sowie von Lärmemissionen (Anfahrt / Abfahrt, „Applaus-Hupen“) zu beachten sind. Diese Fragen sind im Dialog mit dem Bezirksamt zu klären. Die Anzahl von Toiletten muss sich an den einschlägigen Regelungen für Gaststätten und Veranstaltungen orientieren. Konzepte, um zu engen Kontakt von Nutzern der Anlagen zu vermeiden, müssen vom Interessenten erarbeitet werden. Das Bezirksamt kann keine ausreichend großen privaten Flächen ermitteln und pro-aktiv anbieten, da es keine Verfügungsgewalt über Flächen hat. Hier ist private Initiative gefragt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.