21-4919

Kreisverkehr Veringstraße absichern (Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion) (beschlossene Fassung)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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12.02.2019
Sachverhalt

Vor jetzt zwei Jahren wurde der obere Teil der Veringstraße verkehrsberuhigt. Ein Teil dieser Verkehrsberuhigung war der Kreisel an der Kreuzung Fährstraße-Veringstraße.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die StVO an diesem Kreisverkehr anscheinend nur beratenden Charakter hat, besonders StVO § 9(3) wird in der Mehrzahl nicht eingehalten: Die Veringstraße wird von motorisierten Verkehrsteilnehmern immer noch wie eine Vorfahrtsstraße behandelt, gerade beim Herausfahren aus dem Kreisverkehr. Das führt dazu, dass Schulkinder auf ihrem Schulweg den Kreisverkehr nicht sicher queren können. Besonders Grundschulkinder der Schule in der Fährstraße müssen die Veringstraße an dieser Stelle überwinden.

 

Bei Workshop und Vorstellung der Planungen zur Veloroute 11 entlang der Veringstraße erläuterten die Planer*innen, dass die Voraussetzungen nur Einrichtung einer "Querungsanlage" in Form eines Zebrastreifens inklusive der dazugehörigen gelben Beleuchtung an dieser Stelle durchaus vorliegen. Im Zuge des Ausbaus der Fährstraße können die entsprechenden kleineren baulichen Maßnahmen am Kreisverkehr durchgeführt werden.

 

Petitum/Beschluss

Der Bezirksamtsleiter setzt sich bei den zuständigen Behörden dafür ein, dass

 

  1. Der Kreisverkehr an der Kreuzung Veringstraße, Ecke Fährstraße mit einem Zebrastreifen ausgerüstet wird.
  2. Die Einführung der baulichen Veränderungen wird durch polizeiliche Maßnahmen flankiert.
  3. Dem Regionalausschuss ist zu berichten. Sollte wegen der dazwischenliegenden Bezirkswahl kein Regionalausschuss mehr stattfinden, ist dem Hauptausschuss zu berichten.