Konzeptvergabe in Erbpacht der im B-Plan Klostertor 11 - St. Georg (Flurstücke 1824 und 1710 / ehemalige Hillgruber Grundstücke) für Wohnungsbau ausgewiesene Grundstücke (Innenbereich und Ecke Norderstraße/Schultzweg) vorzugsweise an eine Wohn-Genossenschaft (Quartiersbeirat Münzviertel)
Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 24.11.2020 die Beiratsempfehlung und die Einholung einer fachlichen Stellungnahme einstimmig beschlossen. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte wurde gebeten, eine Stellungnahme zur Information für den Cityausschuss abzugeben.
Mit Bezugnahme auf die Drucksache-Nr.: 21-4985: „Für verträgliche Nachbarschaften - keine weitere Hotelentwicklung auf städtischen Flächen im Münzviertel (Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion Hamburg-Mitte)“ v. 31.1.2019: [dass] „ ... für eine der letzten Flächen vor Ort, die sich im städtischen Besitz befinden, keine weitere Hotelentwicklung vorzusehen [sind]“. [Stattdessen sollte] „die Vergabe dieser Fläche mit Hinblick auf langfristige Steuerungsmöglichkeiten in Erbpacht erfolgen. Gleichzeitig sollte für den Wohnungsbau ein Partner gefunden werden, der die besondere Mischung aus Wohnnutzung und sozialer Infrastruktur (Herz As, Hoffnungsorte, etc.) in der Norderstraße passend ergänzt.“,
fordert der Quartiersbeirat Münzviertel die Stadt als Eigentümerin der Grundstücksflächen (Flurstücke 1824 und 1710) auf, die im B-Plan Klostertor 11/St. Georg 41 für Wohnungsbau ausgewiesenen Grundstücke (Innenbereich und Ecke Norderstraße/Schultzweg) in Erbpacht an eine Wohn-Genossenschaft zu vergeben, die sowohl der sozialen Infrastruktur im Viertel und dem gemeinwesenorientierten Selbstverständnis* der Bewohnerschaft im Münzviertel Rechnung trägt wie z.B.: Wohnungen nach dem "Housing First“ Prinzip für jungerwachsene obdachlose Menschen (Werkhaus Münzviertel), sozialer Wohnungsbau nach dem ersten Förderweg und die Integration nachbarschaftlicher Initiativen für Wohnprojekte. Die Vergabe der Grundstücke soll im Rahmen einer partizipativen Konzeptgestaltung erfolgen. ....
*„Die Aufgabe des Quartiersbeirates ist es, die selbsttragende und nachhaltige Verbesserung der Wohn-, Lebens- und Arbeitsbedingungen der ansässigen Bewohner sowie der ortsbezogenen Akteure zu befördern mit dem Ziel uneingeschränkter Teilhabe aller an der emanzipatorischen Gestaltung des Gemeinwesens Münzviertel.
Dies soll durch die Entwicklung und Förderung nachbarschaftlicher, kultureller, künstlerischer, baulicher, sozialer, bildungs- und beschäftigungswirksamer Konzepte und Maßnahmen geschehen, die den endogenen Potenzialen des Stadtteils gerecht werden und Gentrifizierungsprozessen entgegenwirken. Dabei sollen die sozial-, bildungs-, stadt- und wohnungsbaupolitischen Zusammenhänge über das Gebiet des Münzviertels hinaus berücksichtigt werden.“
aus: Präambel: Geschäftsordnung für den Quartiersbeirat Münzviertel 10.4.2014
Abstimmung |
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
Meinungsbild |
11 |
0 |
1 |
Quartiersbeirat |
9 |
0 |
1 |
davon Politik |
2 |
0 |
1 |
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt mit Schreiben vom 11.04.2021 wie folgt Stellung:
Die aktuellen Überlegungen zu der Entwicklung des innerstädtischen Standorts zwischen Amsinckstraße und Norderstraße sahen zuletzt eine Vergabe an ein Hamburger Traditionsunternehmen im Rahmen eines sog. Wirtschaftsförderungsfalles vor.
Die hier für die nördlichen Grundstücksteile verbindlich festgesetzte Wohnnutzung im B-Plan Klostertor 11 / St. Georg 41 sollte als Teil der Gesamtvergabe resp. Gesamtentwicklung realisiert werden.
Die bisherigen Gespräche zur Standortentwicklung zwischen dem als potentieller Hauptnutzer avisierten Unternehmen, dem Bezirksamt Hamburg-Mitte, der Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (HIE) und der Berufliche Schule für Wirtschaft Hamburg-Eimsbüttel (BSW) sind im Grundsatz konstruktiv verlaufen, werden jedoch aufgrund der aktuellen Umstände bis auf weiteres nicht fortgeführt. Die Vermarktung der Fläche wurde ebenfalls (vorerst) ausgesetzt.
Es ist nach Kenntnis des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung von Seiten der HIE weiterhin vorgesehen, die in Rede stehende städtische Grundstücksfläche ‚en bloc' zu vergeben und entsprechend der planungsrechtlichen Festsetzungen für eine differenzierte Mischnutzung aus Gewerbe und Wohnen zu entwickeln.
Die mit der in Rede stehenden Beiratsempfehlung aufgeworfene Frage einer Konzeptausschreibung resp. Aufnahme konzeptioneller Anforderungen für die zu realisierende Wohnnutzung in die Flächenvermarktung müsste vor diesem Hintergrund gemeinsam zwischen dem Bezirksamt Hamburg-Mitte, der Bezirkspolitik und der HIE geprüft werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.