22-1200.1

Kompetenzen der Bezirke stärken: Für die Schaffung einer Rechtsgrundlage für zeitlich und örtlich festzulegende Alkoholverkaufsverbote, hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG

Mitteilung öffentlich

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17.09.2020
Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 01.09.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-1200 mehrheitlich - gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der GRÜNE-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE - anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.

 

 

Mit unserem Kiez liegt das Herzstück der Hamburger Ausgeh- und Amüsiermeilen in Hamburg-Mitte. Ob in Clubs und Bars, oder draußen im Freien: Nicht nur Hamburgerinnen und Hamburger, sondern auch Gäste nutzen seit jeher die Reeperbahn und die angrenzenden Viertel für rauschende Nächte. Diese Tradition wollen wir bewahren. Gleichzeitig führt der Wandel im Ausgehverhalten und die Zunahme des sogenannten Cornerns bei Anwohnerinnen und Anwohnern zu Missfallen, da es vermehrt zu Vermüllung und Lärmbelästigung kommt. Wir wollen der Tradition des Ortes gerecht werden und niemandem den Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum, oder das sogenannte Cornern verbieten. Dennoch wollen wir einen Ausgleich zwischen den Interessen von Besucherinnen und Besuchern sowie Anwohnerinnen und Anwohnern schaffen. Eine Möglichkeit hierzu könnte ein zeitlich und örtlich eingegrenztes Alkoholverkaufsverbot darstellen, das nicht den Konsum, sondern ab einer bestimmten Uhrzeit lediglich den Verkauf von Alkohol außer Haus in einigen Straßen verbietet. Auch auf dem Hansa-Platz wo es ebenfalls Interessenkonflikte zwischen Besucherinnen und Besuchern so wie Anwohnerinnen und Anwohnern gibt, könnte ein solche Maßnahme einen Interessenausgleich schaffen.

 

Um diese Maßnahme zu testen, wollen wir nach der Pandemie ein Pilotprojekt starten und die Auswirkungen einer solchen Maßnahme evaluieren. Hierzu müssen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

 

Sollte dem Bezirk ein solches Instrument über eine Veränderung der Rechtsgrundlage zur Verfügung stehen, sollten Alkoholverkaufsverbote nur im Ausnahmefall eingesetzt und Gebietsabgrenzungen sowie zeitliche und organisatorische Parameter zwingend durch die Bezirksversammlung beschlossen werden. Alkoholverbote in ganzen Stadtteilen oder weitergehende Maßnahmen, wie ein Verbot des sogenannten ‚Cornerns‘ lehnen wir ab.

 

Für die Dauer der Pandemie stellt sich der Sachverhalt anders da. Das Zusammenkommen großer Gruppen ohne die Einhaltung der Abstandsregeln muss verhindert werden. Deshalb begrüßt die Koalition die Einführung der großflächigen Alkoholverbotszone durch das Bezirksamt. Trotzdem ist es sinnvoll, dass Menschen sich eher draußen, als in geschlossenen Räumen treffen. Weitergehende Maßnahmen wie ein Verbot des Alkoholkonsums im öffentlichen Raum oder eine Ausweitung der Verkaufsverbotszonen lehnen wir daher ab.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir den Hauptausschuss folgendes zu beschließen:

 

 Der Hauptausschuss begrüßt die Bestrebungen von Senat und Bezirksamt, im Sinne des Infektionsschutzes an den Wochenenden an den Corner-Hotspots ein zeitlich und örtlich begrenztes Alkoholverkaufsverbot zu erlassen.

 

Der Bezirksamtsleiter wird darüber hinaus gebeten,

 

 sich mit den zuständigen Stellen in Senat und Bürgerschaft in Verbindung zu setzen mit dem Ziel, die gesetzlichen Rahmenbedingungen derart zu verändern, dass den Bezirken das Instrument eines zeitlich und örtlich festzulegenden Alkoholverkaufsverbots zukünftig auch unabhängig von der Infektionsschutzlage zur Verfügung steht,

 dem Hauptausschuss über den Fortgang der Gespräche zu berichten.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.