22-3898.1

Komfortoffensive: Musikhaltestellen im HVV

Mitteilung öffentlich

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20.09.2023
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat den nachstehenden Antrag der FDP-, SPD- und CDU-Fraktionen  in ihrer Sitzung am 22.06.2023 einstimmig beschlossen.

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glich gibt es in Hamburgs U- und S-Bahnen musikalische Darbietungen, weil Betroffene damit ein Einkommen erzielen wollen bzw. müssen. Über die künstlerische Qualität der Auftritte lässt sich streiten, unstreitig ist, dass die Verkehrsunternehmen sie bisher untersagt haben.

 

Straßenmusik kann jedoch mit guten Darbietungen für eine freundliche, positive Stimmung bei den Fahrgästen sorgen und gleichzeitig den Künstlerinnen und Künstlern Einnahmen ermöglichen. Das zeigt auch das „London Busking Scheme“. In diesem erfolgreichen Programm werden von einer fachkundigen Jury zweijährige Auftrittslizenzen für markierte Flächen an U-Bahn-Haltestellen und anderen prominenten Orten vergeben. Die Lizenzen sind sehr begehrt. Auch heute prominente Musikerinnen und Musiker haben dort schon gespielt.

 

Schon heute gibt an den U-Bahn-Haltestelle Überseequartier und HafenCity Universität permanente Kunstinstallationen mit Klang, die die Aufenthaltsqualität erhöhen. Das können auch Auftritte von Künstlerinnen und Künstler leisten, die auf ihnen zugewiesenen, markierten Flächen auf Verteilerebenen von Haltestellen spielen, beispielsweise:

 

  1. Reeperbahn
  2. Landungsbrücken
  3. Jungfernstieg
  4. Rathausmarkt (Passage der Städtepartnerschaften)
  5. Stephansplatz
  6. Hauptbahnhof Nord + Süd
  7. Berliner Tor
  8. Billstedt

 

Neben der Erhöhung des Komforts an Haltestellen können die Musikhaltestellen auch die Kulturszene in Hamburg fördern. Zudem erwarten wir uns einen positiven Effekt auf die Straßenmusikszene in öffentlichen Räumen, in dem Sinne, dass mit den Musikhaltestellen alternative Auftrittsmöglichkeiten angeboten werden können, die von den Anliegern als weniger störend empfunden werden. Deshalb regen wir ein einjähriges Modellprojekt „Musikhaltestellen im HVV“ in Hamburg-Mitte an und bitten die Verkehrsbetriebe um entsprechende Prüfung. Das Modellprojekt soll von den Beteiligten evaluiert werden, um über eine eventuelle Verstetigung beraten zu können.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Das Bezirksamt wird gebeten

 

  • sich beim HVV und den Verkehrsunternehmen für ein zeitlich befristetes Modellprojekt Musikhaltestellen einzusetzen, das innerhalb geeigneter Haltestellen Plätze für (Straßen-) Künstlerinnen und Künstler zur Verfügung stellt,
  • darauf hinzuwirken, dass diese Plätze so ausgesucht werden, dass sie keine zusätzliche Belastung für anliegende Bewohnende oder Gewerbetreibende etc. entstehen,
  • anzuregen, dass die Auswahl der Künstlerinnen und Künstler unter Beteiligung von geeigneten Sachkundigen erfolgt,
  • dem Ausschuss für Musik, Kultur und Kreatives der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte zu berichten.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Grundsätzlich befürwortet die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) Initiativen, die zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität an Haltestellen und Stationen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) beitragen. In diesem Zusammenhang unterstützt die BVM auch u. a. die Arbeit der Haltestellenumfeldkoordination (HUK) der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (hvv).

Dies vorausgeschickt wurde der Vorschlag für zeitlich befristete Musikhaltestellen im Austausch mit den Verkehrsunternehmen Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) und Deutsche Bahn AG (DB) sowie dem hvv geprüft und bewertet. Im Ergebnis sprechen sich alle Beteiligten aus unterschiedlichen Gründen gegen ein solches Modellprojekt in der aktuellen Lage aus. Zum einen wird das zeitlich und örtlich begrenzte Musizieren an ausgewählten Haltestellen als nicht vereinbar mit den hvv Beförderungsbedingungen angesehen. Demnach ist es gemäß § 4 (2) Nr. 13 und § 4 (8) Fahrgästen untersagt, in den Fahrzeugen oder auf den Betriebsanlagen des hvv zu musizieren. Diese Regelung gilt im gesamten hvv Gebiet. Sinn und Zweck dieser Regelung ist unter anderem auch das organisierte Betteln in Verbindung mit Musizieren zu unterbinden. Eine temporäre und örtliche Ausnahme von dieser Regelung würde aufgrund der Gleichbehandlung aller Personen und aufwändigen Nachprüfbarkeit, ob eine Lizenz vorliegt, eine grundsätzliche Aufhebung des Musizierverbots in Fahrzeugen und Betriebsanlagen des hvv provozieren. Dies würde wiederum zu einer erneuten Zunahme des in der Vergangenheit beobachteten und erfolgreich unterbundenen organisierten Bettelns in Verbindung mit Musizieren führen.

Zum anderen würde ein Musizieren, selbst wenn über Ausnahmeregelungen zeitlich und örtlich begrenzt, zu Schwierigkeiten beim Prüf- und Sicherheitspersonal der Verkehrsunternehmen führen. So wäre aufgrund möglicher Nachahmer:innen mit einer höheren Anzahl an Verstößen gegen das grundsätzliche Verbot zu rechnen, was mit einem Mehrbedarf an Personal bei gleichzeitiger Erschwerung der Kontrollen einherginge. Gerade aktuell wird das Prüf- und Sicherheitspersonal dringend zur Sicherstellung der Fahrgastzufriedenheit und verstärkt zur Verbesserung des Sicherheitsempfindens an Schellbahnstationen, z. B. am Hauptbahnhof und am Jungfernstieg, benötigt. Des Weiteren werden punktuell immer wieder Flächen für unangekündigte Abgangskontrollen und Schwerpunkteinsätze sowie für Flucht- und Rettungswege benötigt, die bei musikalischen Darbietungen aufgrund von Ansammlungen durch Zuschauer:innen blockiert wären.

 

 

Petitum/Beschluss:

Um Kenntnisnahme wird gebeten