22-0781.2

Komfortoffensive: Freie Fahrt für die Metrobusline 13 im Reiherstiegviertel

Mitteilung öffentlich

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28.05.2020
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 18.02.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-0781 einstimmig zugestimmt.

Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 23.04.2020 anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.

 

 

Mehr Platz für 31.000 Menschen pro Tag: Auf der Metrobuslinie 13 verkehren seit 15. Dezember 17 neue Großraumbusse. Zwischen Kirchdorf (Süd) und dem S-Bahnhof Veddel ist so Platz für rund 25 Prozent mehr Fahrgäste: Die Neuanschaffungen vom Typ CapaCity L haben 125 Sitz- und Stehplätze; ein normaler Gelenkbus bietet Platz für 100 Menschen. Die Erweiterung des Fuhrparks und die Einführung des neuen Metrobus PLUS Taktes  für die besonders stark genutzten Metrobuslinien 5, 6, 7 und 13 sind Teil der Angebotsoffensive I für den Hamburger öffentlichen Personennahverkehr.

Das bedeutet aber auch, dass die Infrastruktur angepasst werden muss:  Das Heck des 3 Meter längeren Großraumbusses schwenkt bis zu 1,5 Meter aus. Der neue CapacityL benötigt deshalb mehr Platz auf der Straße als der alte Gelenkbus. In Hamburg Wilhelmsburg gab es auf der Strecke der Metrobuslinie 13 bereits erste Anpassungen an den beiden Endhaltestellen Kirchdorf-Süd und S-Veddel. In Kirchdorf-Süd wurden vor der Buskehre Karl-Arnold-Ring im absoluten Halteverbot Leitboys und Fahrbahnmarkierungen auf der Straße angebracht. Diese halten sehr erfolgreich notorische Falschparker davon ab, die Einfahrt des Großraumbusses  in die Buskehre zu blockieren.

Ähnliche Probleme treten an der Verkehrsinsel „Am Pudding“ beim Abbiegen von der Veringstraße in die Fähstraße auf. Notorische Falschparker im absoluten Halteverbot vor der Deutschen Bank blockieren den Bus mit bis zu 125 Fahrgästen an Bord mehrmals am Tag solange, bis die PKW von den Besitzern oder der Polizei entfernt werden. An dieser Stelle bieten sich die in Kirchdorf-Süd bewährten Leitboys und Fahrbahnmarkierungen an. Sie sollten hier mindestens testweise angebracht werden, da sie sich als wirkungsvolle und dauerhafte Lösung gegen das Parken im absoluten Halteverbot an hochsensiblen Stellen bewährt haben.

An der Bushaltestelle Vogelhüttendeich gibt es ebenfalls Probleme mit notorischen Falschparkern. Hier kann der Bus die Haltestelle nicht anfahren, weil das Heck in die falsch parkenden PKW schwenken würde. Auch hier sollten mindestens testweise Leitboys und Fahrbahnmarkierungen das Parken im absoluten Halteverbot verhindern.

 

Der Regionalausschuss möge deshalb beschließen:

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Behörden dafür einzusetzen, dass so schnell wie möglich Leitboys und Fahrbahnmarkierungen mindestens testweise an folgenden Stellen angebracht werden:

 

1. „Am Pudding“ im absoluten Halteverbot der Fährstraße vor der Deutschen Bank

2. An der Bushaltestelle Vogelhüttendeich Im absoluten Halteverbot und  Schwenkbereich des CapacityL.

 

 

Beispielfotos:

Karl-Arnold-Ring vor der Buskehre:    Fährstraße vor der Deutschen Bank: Zwei PKW im

Hier gibt es keine Falschparker mehr   absoluten Halteverbot blockieren den Bus.

Fotos von: Kesbana Klein  

 

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport / Verkehrsdirektion 5 nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 15.05.2020 wie folgt Stellung:

 

Die Hamburger Hochbahn setzt seit dem Fahrplanwechsel 2019/2020 auf der Buslinie 13 verstärkt den Bustyp CapaCity L ein, um der hohen Nachfrage an Fahrgästen trotz eines 5-Minuten-Taktes auf dieser Linie gerecht zu werden.

Der Streckenverlauf der Metrobuslinie 13 ist wie folgt: Busbahnhof Veddel - Harburger Chaussee - Georg-Wilhelm-Straße - Vogelhüttendeich - Veringstraße - Rotenhäuser Straße - Georg-Wilhelm-Straße - Mengestraße - Neuenfelder Straße - Busbahnhof Wilhelm-Strauß-Weg - Otto-Brenner-Straße - Karl-Arnold-Ring (Kehre).

Der Rückweg führt über Veringstraße – Fährstraße – Georg-Wilhelm-Straße.

 

Aufgrund seiner Fahrzeuglänge von ca. 21 m sind für den Fahrweg insbesondere beim Abbiegen, durch den ungewöhnlich großen Schwenkbereich, besondere Voraussetzungen zu berücksichtigen. Dies wurde zuvor im Rahmen einer sogenannten Busbereisung mit den zuständigen Stellen geprüft und erforderliche Anpassungen besprochen.

Für die längeren Busse mussten an diversen Haltestellen die Haltemasten versetzt werden, um der Länge der Busse und den versetzten Haltepunkten der Türen gerecht zu werden.

Im Vogelhüttendeich wurde die Haltestelle verlängert, um ein An- und Abfahren der Busse möglich zu machen. Verdeutlichende Fahrbahnmarkierungen wurden bereits aufgetragen. In der Harburger Chaussee 119, in Richtung Veddel, wurde eine provisorische Haltestelle eingerichtet. Die vorhandene Haltestelle war nicht problemlos anfahrbar, da Bäume dort das Ein- und Aussteigen behindert hätten. Für die Örtlichkeit ist bereits eine neue Haltestelle geplant. Die Planung sieht vor, im rechten Fahrstreifen mittels Hochbord, eine Haltestelle auf Gehwegniveau herzustellen. Der Bus hält dann im verbleibenden Fahrstreifen und könnte, ohne sich einfädeln zu müssen, seinen Weg fortsetzen.

Die größte Problematik der längeren Busse ist der größere Schwenkbereich insgesamt, außerdem schwenkt das Heck der Busse ungewöhnlich weit aus. Dies war insbesondere beim Abbiegen der Busse vom Vogelhüttendeich in die Veringstraße zu beobachten. Entgegenkommende Fahrzeuge im Kreuzungsbereich engen den Schwenkbereich soweit ein, dass der Bus in dem Moment nicht abbiegen kann. Dies gilt auch für Falschparker in bzw. an dem Kreuzungsbereich, die den Schwenkbereich einengen.

Beim Abbiegen an der besagten Örtlichkeit schwenkt das Heck des Busses sehr nah an den Gehweg des Vogelhüttendeichs. Da eine bauliche Anpassung des Bereichs seitens des Bezirkes abgelehnt wurde, mussten hier Fußgängerschutzbügel angeordnet werden.

Bei den Planungsbesprechungen zur Veloroute 13 in der Veringstraße war die Hochbahn mit eingebunden. Anmerkungen der Hochbahn insbesondere zur oben genannten Problematik wurden soweit möglich bei den Planungen berücksichtigt.

 

Dem PK 44 sind keine signifikanten Probleme / Beschwerdelagen seitens der Hochbahn oder der Fahrgäste im Linienverlauf bekannt.

Bei dem gesamten Reiherstiegviertel handelt es sich um ein Gebiet mit hohem Parkdruck, in dem es wiederkehrend zu Beschwerdelagen seitens der Bürger / Anwohner kommt. In der Fährstraße, insbesondere vor dem dortigen Geldinstitut, kommt es häufiger zu Verkehrsbehinderungen durch das Parken in zweiter Reihe. Seit Anfang März diesen Jahres ist eine Besserung der Lage durch den Einsatz der Dienstgruppe Operative Aufgaben / Lokale Präsenz (DGOA LP) des PK 46 zu verzeichnen.

 

Grundsätzlich ist anzumerken, dass Sichtzeichen (sogenannte „Leitboy’s“ oder „Bischofsmützen“) das Überfahren, ordnungswidriges Parken oder Halten vermeiden können.

Im Bund-Länder-Fachausschuss mit dem Themenschwerpunkt Straßenverkehrs-Ordnung (BLFA-StVO/OWI) vom 25.-26.09.2018 wurde festgestellt, dass Sichtzeichen keine verkehrsrechtlichen Einrichtungen im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind. Nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) zu den §§ 39 bis 43 Rdnr. 7 dürfen nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen verwendet werden. Die Anordnung von Sichtzeichen ist somit unzulässig. Nach §33 Absatz 2 StVO dürfen Einrichtungen, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen (§§36 bis 43 in Verbindung mit den Anlagen 1 bis 4) gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dort nicht angebracht oder sonst verwendet werden, wo sie sich auf den Verkehr auswirken könnten.

Gegebenenfalls können die Vorrichtungen je nach Anbringung und Ausgestaltung auch Verkehrshindernisse im Sinne des § 32 StVO darstellen.

 

Im Bereich der Fährstraße vor dem Geldinstitut ist das Aufbringen von Sichtzeichen aufgrund der dort vorhandenen Radverkehrsführung nicht möglich. Das Einengen der Fahrbahn mit Sichtzeichen würde im unmittelbaren Schwenkbereich der Busse liegen und dazu führen, dass die Sichtzeichen regelmäßig abgefahren bzw. beschädigt werden. Des Weiteren bilden die Sichtzeichen gerade in den Einmündungsbereichen gefährliche Stolperfallen für Fußgänger, die in diesen Bereichen die Fahrbahn überqueren und seitlich die nur sehr schmale Seite der Sichtzeichen wahrnehmen können.

Gleiches gilt für die Kreuzung Vogelhüttendeich / Veringstraße. Hier würden die Sichtzeichen ebenfalls im unmittelbaren Schwenkbereich der Busse liegen und zu Stolperfallen für Fußgänger werden.

 

Die bereits aufgebrachten Sichtzeichen im Bereich Karl-Arnold-Ring sind aufgrund der oben gemachten Ausführungen zu entfernen. Die Sichtzeichen verhindern nicht nur das ordnungswidrige Halten / Parken am Fahrbahnrand, sondern auch das erlaubte Überfahren der hier angeordneten Grenzmarkierung.

 

Fazit:

Aus den oben genannten Gründen kann dem Beschluss des Hauptausschusses des Bezirks Hamburg-Mitte von Seiten der Straßenverkehrsbehörde nicht entsprochen werden.

Soweit auch eine regelmäßige Überwachung nicht zu einer dauerhaften Akzeptanz der angeordneten Haltverbote führt, sollte mit dem zuständigen Straßenbaulastträger eine bauliche Lösung herbeigeführt werden, um das Ziel des Beschlusses zu erreichen.“

 

 

Das Bezirksamt teilt ergänzend Folgendes mit:

 

Die Leitboy‘s (Sichtzeichen) im Bereich Karl-Arnold-Ring wurden in Abstimmung und mit Genehmigung des örtlichen Polizeikommissariats aufgestellt und haben sich nach Aussage der Hochbahn im Betrieb bewährt.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.