Komfortoffensive: Abstellmöglichkeiten für Zweiräder am Billstedter U-Bahnhof verbessern
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die nachstehende Vorlage, Drs. 22-3720.1, in ihrer Sitzung am 23.03.2023 mehrheitlich - gegen zwei Stimmen der AfD-Fraktion und bei einer Enthaltung der Fraktion DIE LINKE- beschlossen.
Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 21.03.2023 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der FDP-, SPD- und CDU-Fraktion Drs. Nr. 22-3720 mehrheitlich - gegen die Stimme der AfD-Fraktion - zugestimmt.
Aufgrund der wachsenden Bevölkerungszahl Billstedt wird auch das Mobilitätsverhalten im Stadtteil deutlich zunehmen. Daher muss der U-Bahnhof Billstedt ein Knotenpunkt werden, der gut und sicher mit dem Fahrrad zu erreichen ist. Dazu ist es notwendig, dass eine ausreichende Zahl an Fahrradbügeln installiert wird, welches sich gut am Maukestieg einrichten lässt, da hier noch ausreichend Flächen zur Verfügung stehen.
Außerdem muss dafür gesorgt werden, dass die sogenannten „Fahrradleichen“ am Bahnhof entfernt werden, damit immer ausreichend Abstellmöglichkeiten für Fahrräder vorhanden sind und die Sauberkeit im öffentlichen Raum sichergestellt ist. Dazu gehört auch ein ungehinderter Zugang zu den Fahrradabstellmöglichkeiten, welcher leider oft von motorisierten Zweirädern versperrt wird. Hier hilft eine gesonderte Abstellmöglichkeit für solche Fahrzeuge, wie zum Beispiel vor dem Bezirksamt Hamburg-Mitte in der Caffamacherreihe.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen: Die Verwaltung wird gebeten,
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:
Hinweis: Die Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende erfolgt in Teilen auf Basis von Auskünften der P+R Betriebsgesellschaft mbH.
Zu 1 bis 5:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) begrüßt den Vorstoß, die Abstellmöglichkeiten am Billstedter U-Bahnhof zu verbessern.
Der Ausbau von Bike+Ride-Fahrradstellplätzen und -anlagen erfolgt dabei in Hamburg durch die P+R-Betriebsgesellschaft mbH auf Basis des Bike+Ride-Entwicklungskonzeptes für Hamburg (Bürgerschaftsdrucksache 20-14485). Die Schaffung von Stellplätzen für motorisierte Zweiräder ist kein Bestandteil des Bike+Ride-Entwicklungskonzeptes.
Noch im Jahr 2023 ist an der U-Bahnstation Billstedt eine Erweiterung der Stellplatzkapazitäten vorgesehen. Ziel der Planung ist ein Ausbau von derzeit 66 auf 252 Bike+Ride-Stellplätze, davon 168 überdacht und 20 als Mietstellplätze. Aktuell sind zwölf Mietplätze in Fahrradboxen vorhanden, von denen elf fest vermietet sind.
Mit dem Baubeginn ist nach derzeitiger Sachlage im 3. Quartal 2023 zu rechnen. Der Abschluss der Maßnahme ist für Mitte 2024 vorgesehen.
Die Ausstattung der Stellplätze erfolgt nach dem geltenden Qualitätsstandard für B+R-Anlagen in Hamburg. Dabei wird u.a. auf eine gute Ausleuchtung der Anlagen und die Vermeidung dunkler Ecken geachtet. Durch den Ausbau der Stellplatzanzahl soll die Zahl der Wildparker möglichst umfassend reduziert werden.
Das Entfernen von Schrotträdern im öffentlichen Raum obliegt der Stadtreinigung Hamburg, die dies im Auftrag von Polizei oder Bezirksamt durchführt.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zur Ziffer 3 des o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
In den Fällen, in denen von nicht ordnungsgemäß abgestellten Fahrrädern eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, wird je nach Sachverhalt eine kurzfristige Entfernung gemäß §§ 3 und 14 Hamburger Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) angeordnet. In Fällen, in denen keine Gefahrenlage besteht, ist das örtlich zuständige Bezirksamt für die Entsorgung der sogenannten Schrottfahrräder bzw. die aufgegebenen Fahrräder verantwortlich.
Sollte das Bezirksamt feststellen, dass es sich bei einem Fahrrad um Abfall handelt, so wird das betreffende Rad mit einem roten Hinweiszettel versehen. Mittels dieser Banderole am Fahrrad wird die Eigentümerin bzw. der Eigentümer darauf hingewiesen, dass die Entsorgung des Fahrrads beziehungsweise Fahrradteils zwei Wochen nach Anbringungsdatum erfolgt. Gleichzeitig informiert das zuständige Bezirksamt die SRH, die defekte Fahrräder oder Fahrradteile und aufgegebene Fahrräder aufgrund des § 3 Absätze 1 bis 4 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) aus dem Straßenraum entfernen darf. Nach Ablauf der o.g. Frist übernimmt die SRH im Auftrag des Bezirksamts die Entsorgung des betreffenden Fahrrads, sofern es nicht von der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer entfernt wurde.
Hierbei gilt es zu beachten, dass „aufgegebene“ Fahrräder, die offensichtlich lange nicht bewegt wurden, aber nach den gängigen Kriterien auch noch nicht als schrottreif eingestuft werden, kein Abfall sind. Werden derlei Fahrräder aus dem öffentlichen Raum entfernt, dürfen sie nicht entsorgt, sondern müssen verwahrt werden, um der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer eine Rückholung zu ermöglichen. Da hierfür i.d.R. keine geeigneten Lagerflächen und Personalkapazitäten bei den Bezirksämtern vorhanden sind, wird von dieser Möglichkeit kein bzw. kaum Gebrauch gemacht.
Ein Auftrag an die SRH zur Entsorgung kann daher ausschließlich für Abfall erfolgen. Die Einschätzung, ob ein Fahrrad als „schrottreif“ anzusehen ist, liegt ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der Bezirksämter. Die Fahrräder werden zeitnah, frühestens jedoch zwei Wochen nach dem Feststellungsdatum, von der SRH eingesammelt. Je nach Zustand werden die Fahrräder durch die SRH einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder einer stofflichen Verwertung zugeführt.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die aktuelle Situation am U-Bahnhof Billstedt wie folgt dar:
Dort befinden sich derzeit keine Schrottfahrräder, die die SRH entfernen könnte, und auch keine Fahrräder, die sich in einem sehr schlechten Zustand befinden. Im Übrigen steht die SRH in einem regelmäßigen Austausch mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte. Sofern der SRH im Zuge ihrer Reinigungs- und Entsorgungsaufgaben Schrottfahrräder, die entfernt werden sollten, auffallen, erhält das Bezirksamt einen entsprechenden Hinweis, um tätig werden zu können.
Der Beschlussempfehlung zu Ziffer 3 des Beschlusses wird insoweit entsprochen, da ohnehin bei Bedarf eine regelhafte Entsorgung von Schrottfahrrädern erfolgt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.