22-2783

Klärung bezüglich Kennzeichnung freizuhaltender Feuerwehrzufahrten in der Straße Rodeweg herstellen (Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktionen)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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22.03.2022
Sachverhalt

Im westlichen Teil der Straße Rodeweg stehen Hochhäuser. Am Straßenrand sind KFZ abgestellt. Unterbrochen werden die KFZ-Abstellmöglichkeiten von Feuerwehrzufahrten zu den Hochhäusern. Die Feuerwehrzufahrten werden von Schildern ausgewiesen, die sich auf der Wiese hinter dem Bürgersteig befinden.

 Bei einer der Feuerwehrzufahrten ist der freizuhaltende Abschnitt auf der Straße markiert. Das erweist sich als erfolgreich, denn dieser Abschnitt wird immer freigehalten weil er eben eindeutig als freizuhaltend erkennbar ist.

 Bei den übrigen Feuerwehrzufahrten sind keine Sperrmarkierungen auf der Straße. Das führt bei den Feuerwehrzufahrten Rodeweg 4 und Rodeweg 9 (jeweils 2 Feuerwehrzufahrten) häufig zu Fehleinschätzungen beim Abstellen von KFZ. Bei Feuerwehrzufahrten darf es jedoch keine Missverständnisse geben, ob und wo diese freizuhalten sind.

 Nach einer Antwort des Bezirksamts auf einen vorangegangenen Antrag in dieser Sache stellt es sich so dar, dass die o.g. Feuerwehrzufahrten möglicherweise nicht auf einer aktuell geltenden Vorgabe beruhen. Allenfalls könnten die o.g. Feuerwehrzufahrten in alten Bauunterlagen vorgesehen worden sein, die aber nicht mehr aktuell sein müssen.

 Jedenfalls sind die Feuerwehrzufahrten nach wie vor unterschiedlich bzw. missverständlich gekennzeichnet.

 Hier darf keine Unklarheit herrschen:

Entweder sind die freizuhaltenden Feuerwehrzufahrten erforderlich; dann wären sie eindeutig, einheitlich und verbindlich zu kennzeichnen.

Oder sie sind nicht erforderlich und folglich nicht zu kennzeichnen.

 

Petitum/Beschluss:

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung:

  1. Das zuständige Fachamt geht, ggf. unter Zuhilfenahme von Bauunterlagen, auf den/die Betreiber der betreffenden Hochhäuser zu und stellt eine Klärung her.
  2. Dem Regionalausschuss wird berichtet.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Im westlichen Teil der Straße Rodeweg stehen Hochhäuser. Am Straßenrand sind KFZ abgestellt. Unterbrochen werden die KFZ-Abstellmöglichkeiten von Feuerwehrzufahrten zu den Hochhäusern. Die Feuerwehrzufahrten werden von Schildern ausgewiesen, die sich auf der Wiese hinter dem Bürgersteig befinden.

 Bei einer der Feuerwehrzufahrten ist der freizuhaltende Abschnitt auf der Straße markiert. Das erweist sich als erfolgreich, denn dieser Abschnitt wird immer freigehalten weil er eben eindeutig als freizuhaltend erkennbar ist.

 Bei den übrigen Feuerwehrzufahrten sind keine Sperrmarkierungen auf der Straße. Das führt bei den Feuerwehrzufahrten Rodeweg 4 und Rodeweg 9 (jeweils 2 Feuerwehrzufahrten) häufig zu Fehleinschätzungen beim Abstellen von KFZ. Bei Feuerwehrzufahrten darf es jedoch keine Missverständnisse geben, ob und wo diese freizuhalten sind.

 Nach einer Antwort des Bezirksamts auf einen vorangegangenen Antrag in dieser Sache stellt es sich so dar, dass die o.g. Feuerwehrzufahrten möglicherweise nicht auf einer aktuell geltenden Vorgabe beruhen. Allenfalls könnten die o.g. Feuerwehrzufahrten in alten Bauunterlagen vorgesehen worden sein, die aber nicht mehr aktuell sein müssen.

 Jedenfalls sind die Feuerwehrzufahrten nach wie vor unterschiedlich bzw. missverständlich gekennzeichnet.

 Hier darf keine Unklarheit herrschen:

Entweder sind die freizuhaltenden Feuerwehrzufahrten erforderlich; dann wären sie eindeutig, einheitlich und verbindlich zu kennzeichnen.

Oder sie sind nicht erforderlich und folglich nicht zu kennzeichnen.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung:

  1. Das zuständige Fachamt geht, ggf. unter Zuhilfenahme von Bauunterlagen, auf den/die Betreiber der betreffenden Hochhäuser zu und stellt eine Klärung her.
  2. Dem Regionalausschuss wird berichtet.