Keine parallele Veranstaltung mehr von Schlagermove und Triathlon
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 06.02.2018 dem Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion Drs. Nr. 21-3926 in der nachfolgend aufgeführten Fassung mehrheitlich – gegen eine Stimme der Fraktion DIE LINKE und bei einer Enthaltung der Fraktion DIE LINKE – anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.
An Wochenende vom 13. Juli bis 15. Juli 2018 sind parallel drei Großveranstaltungen in der Innenstadt / St. Pauli geplant.
Es handelt sich zum einen um den weltweit größten Triathlon mit mehr als 10.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie ca. 350.000 Zuschauerinnen und Zuschauern, die nach Hamburg kommen. Start und Ziel ist am Hamburger Rathaus. Daneben werden die Binnenalster, der Jungfernstieg und St. Pauli Schwerpunkte für die Veranstaltung bilden.
Zeitgleich findet der Schlagermove auf St. Pauli, mit erwarteten 400.000 – 500.000 Besucherinnen und Besuchern statt. Startpunkt und Ziel ist das Heiligengeistfeld.
Als dritte Veranstaltung hat das Domreferat das Fanfest auf dem Heiligengeistfeld zur Fußball WM (bis zu 50.000 Zuschauerinnen und Zuschauer) genehmigt.
Diese Kombination bedeutet eine unzumutbare Belastung für die Innenstadt und St. Pauli mit der dortigen Gastronomie, den Gewerbetreibenden und der dort wohnenden Bevölkerung. Erhebliche Belastungen wegen der starken Verschmutzung, der Lärmbelästigung und der Umsatzeinbußen in Einzelhandel und Gastronomie haben in den letzten Jahren ein Ausmaß erreicht, das die Bezirksfraktionen von SPD und GRÜNEN im Interesse der oben genannten Gruppen für nicht mehr verhältnismäßig erachten. Es muss eine Balance zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Stadt und der Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner gefunden werden. Klares Ziel der Rot-Grünen Koalition ist es, die Veranstaltungen Schlagermove und Triathlon zeitlich und ggf. auch örtlich zu entzerren.
Um dieses Ziel verbindlich festzuhalten, hat auf Einladung der SPD und GRÜNEN in Hamburg-Mitte ein hochrangiges Treffen stattgefunden. Anwesend waren die Veranstalter des Schlagermoves (HossaHossa GmbH) und des Triathlons (Ironman GmbH), die Innen- und Sportbehörde mit Senator Grote und Staatsrat Holstein, der BWVI mit Vertreterinnen und Vertreter des Domreferats und dem LIG. Als finaler Kompromiss wurde einvernehmlich vereinbart, dass ab dem Jahr 2019 eine zeitliche und ggf. auch eine örtliche Entzerrung von Schlagermove und Triathlon vorgenommen wird. Für das Jahr 2018 wurde vereinbart, dass die parallele Durchführung der beiden Veranstaltungen nur unter strengen Bedingungen stattfindet (s.u.).
Um sicherzustellen, dass sowohl die strengen Auflagen im Jahr 2018 als auch die Entzerrung ab 2019 realisiert wird, wird sich der Runde Tisch bereits zeitnah wieder treffen, gefolgt von weiteren Koordinierungstreffen zur Planung 2019ff.
Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss der Bezirksversammlung beschließen:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, die Sondernutzungen des Schlagermove und des Triathlon unter folgenden Bedingungen zu genehmigen:
1.Veranstalter, Bezirk, Stadtreinigung und Polizei müssen sich so koordinieren, dass eine effektive Enddeckung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ermöglicht wird. Dies schließt die Erhöhung der Anzahl privater Ordnungskräfte seitens des Veranstalters ein. Außerdem sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes und die privaten Ordnungskräfte nach dem Modell „Hafengeburtstag“ zusammenarbeiten. Die Polizei wird dem Bezirksamt Amtshilfe gewähren.
2.Der Veranstalter des Schlagermoves verpflichtet sich, eine zweite Reinigungswelle nach Ende des Events durchführen, um die Müllbelastung für den Stadtteil zu minimieren.
3.Es wird eine Hotline analog zum Jahr 2017 vom Bezirk organisiert, die Kosten übernehmen die Veranstalter.
4.Beide Veranstalter müssen eine Informationskampagne für die Anwohnerinnen und Anwohner durchführen und die Hotline bewerben.
5.Die Sperrung der Parks und die Kontrollen dazu werden engmaschiger als in den zurückliegenden Jahren erfolgen.
6.Strengere Kontrollen des illegalen Verkaufs von Getränkeflaschen muss gewährleistet werden.
7.Die Zahl der Toiletten zum Schlagermove wird nochmals deutlich erhöht, um das Problem des „Wildpinkelns“ zu minimieren.
8.Das Parkraummanagement in den betroffenen Gebieten wird stärker kontrollieren, damit Anwohnerparkplätze nicht zugeparkt werden. Hier muss es auch zu Abschleppungen kommen.
9.Der Triathlon wird nicht durch die Reeperbahn geführt werden.
10.Ab 2019 wird der Bezirksamtsleiter aufgefordert, nur noch eine Genehmigung für Schlagermove und Triathlon zu erteilen, wenn eine zeitliche und/oder örtliche Entzerrung sichergestellt ist, je nachdem, welche Lösung die geringste Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibenden etc. darstellt.
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, die Koordination des oben genannten Runden Tisches zu übernehmen.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat Fehlanzeige gemeldet. Das Bezirksamt, die Behörde für Umwelt und Energie und Behörde für Inneres und Sport nehmen zu dem Beschluss wie folgt Stellung:
Zu 1:
Bezirksamt Hamburg-Mitte: Eine Sicherstellung von Waren, wie sie erstmalig und ausnahmsweise beim Hafengeburtstag 2017 erfolgte, stellt einen erheblichen Eingriff in die Rechte Dritter dar und darf obendrein nur durch entsprechend geschultes Personal erfolgen. Dieses steht beim Bezirksamt nicht zur Verfügung.
Die Sicherstellung von Waren könnte zudem nur dann erfolgen, wenn die Waren nach Art und Menge dezidiert erfasst und aufgelistet würden, sicher verwahrt und ggfs. auch wieder dem rechtmäßigen Eigentümer ausgehändigt bzw. ordnungsgemäß entsorgt würden. Hierfür stehen keinerlei Ressourcen und obendrein keine geeigneten Räumlichkeiten zur Verfügung.
Die Inanspruchnahme von Ordnungskräften des Veranstalters ist rechtlich äußerst fragwürdig und -wenn überhaupt- lediglich flankierend möglich.
Das Bezirksamt könnte sich allenfalls vorstellen in der Aufbauphase des Schlagermove in der Zeit von ca. 12.00 bis 15.00 Uhr zusammen mit der Polizei eine Aktion gezielt gegen die „wilden Händler“ durchzuführen. Hierfür stünde ein Mitarbeiter des Bezirksamtes zur Verfügung. Gemäß einer ersten Absprache mit der Polizei, PK 15, könnten hierbei mit massiver Unterstützung der Polizei und unter Inanspruchnahme von Kräften des Veranstalters im Bereich des Millerntorplatzes und der Helgoländer Allee einige der dort auftretenden „wilden Händler“ zusammen mit Ihrer Ware „eingesammelt“ und zum Heiligengeistfeld verbracht werden, wo Sie einige Zeit festgehalten werden könnten. Diese Aktion würde den Glasflaschenverkauf zumindest eindämmen und ein Signal setzen. Es müsste aber unbedingt geklärt werden, ob dies „politisch“ gewollt ist, damit die eingesetzten Kräften hinterher nicht rechtliche Probleme bekommen.
Behörde für Umwelt und Energie: Im Rahmen von konzertierten Kontrollmaßnahmen vom 13. bis 15.07.2018 lässt sich die Stadtreinigung Hamburg (SRH) gerne mit ihren „WasteWatchern+“ vom Bezirksamt Hamburg-Mitte einbinden. Die SRH bittet um eine entsprechende Einladung durch das koordinierende Bezirksamt Hamburg-Mitte.
Behörde für Inneres und Sport: Eine Koordinierung der behördlichen Maßnahmen um die Veranstaltung Schlagermove wird seitens der Polizei begrüßt. Die Polizei bietet als Unterstützung für das originär zuständige Bezirksamt Hamburg-Mitte folgende Verfahrensweise an:
Zwei Stunden vor Beginn des Schlagermoves wird die Polizei mit Vertreter/innen des Bezirksamtes als Entscheidungsträger „wilde Händler“ ansprechen und angebotene/mitgeführte Getränke sicherstellen. Die sichergestellten Gegenstände können an einem Dienstgebäude so lange verwahrt werden, bis die Veranstaltung beendet ist.
Ein Festhalten von Personen auf dem HGF oder an anderen Orten ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Die Polizei/PK 15 plant für die Maßnahmen eine sichtbare Begleitung ähnlich dem Vorgehen beim Hafengeburtstag, das von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation umgesetzt wurde.
Diese Maßnahmen werden so lange mit Polizeikräften und Ordnern des Veranstalters begleitet, bis die Kräfte zur Sicherung des Schlagermoves eingesetzt werden müssen.
Zu 2:
Bezirksamt Hamburg-Mitte: Das Bezirksamt wird die Auflage erteilen, weist jedoch darauf hin, dass diese eventuell juristisch nicht haltbar ist.
Zu 3:
Bezirksamt Hamburg-Mitte: Die Hotline in 2017 wurde beim Telefonischen HamburgService beauftragt, dies kann nur von einer Behörde erledigt und bezahlt werden. Aus Sicht des Bezirksamtes sollte die Beauftragung durch die Behörde für Inneres und Sport erfolgen oder die Veranstalter organisieren diese (nicht über die Behördenhotline) nach Möglichkeit in Eigenregie.
Behörde für Inneres und Sport: Für die Veranstaltung Schlagermove 2017 hatte der Veranstalter nach einer entsprechenden Forderung des Eventausschusses eine Hotline einzurichten. Nach Kenntnis der Polizei hatte das Bezirksamt Hamburg-Mitte entschieden, dass diese Hotline durch das Bezirksamt eingerichtet wurde und nicht durch den Veranstalter. Die Kosten der Hotline wurden nach Kenntnis der Polizei dem Veranstalter auferlegt.
Die Einrichtung einer Hotline bei der/durch die Polizei wird von der BIS nicht befürwortet. Nach Auffassung der Polizei gehört das Betreiben einer Hotline für diese Veranstaltung nicht zum Aufgabenbereich der Polizei.
Die Erreichbarkeit des Veranstalters rund um die Uhr wurde bisher immer über die Medien bekannt gegeben; dieses wird nach Kenntnis der Polizei auch in diesem Jahr wieder praktiziert werden.
Das PK 15 führt den Einsatz aus einer Befehlsstelle heraus. Die Erreichbarkeiten sind den Gewerbetreibenden auf Hamburg St. Pauli und dem Veranstalter bekannt. Darüber hinaus gab es im Jahr 2017 lediglich vier Beschwerden, die über den direkten Anschluss des PK 15 erfolgten und durch das PK 15 bearbeitet wurden.
Aus der Erinnerung ist der Polizei lediglich ein Anruf/eine Beschwerde bekannt, die über die Hotline an das PK 15 weitergeleitet wurde; im Übrigen wurde die Hotline nach Kenntnis des PK 15 nur wenig genutzt.
Zu 4:
Bezirksamt Hamburg-Mitte: Das Bezirksamt wird die Auflage erteilen.
Zu 5:
Bezirksamt Hamburg-Mitte: Eine engmaschigere Absperrung öffentlicher Parkanlagen durch private Sicherheitskräfte wird kritisch gesehen. Das Bezirksamt schlägt vor, die Maßnahmen aus 2017 zu wiederholen.
Behörde für Inneres und Sport: Teilsperrungen von Grünanlagen und Kontrollen an den Zuwegungen zu Parkanlagen wurden durch den Veranstalter bereits in 2017 in Absprache mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte engmaschig durchgeführt. Inwieweit engere Sperrungen der Parkanlagen erforderlich sind, ist von der Polizei ausgehend von den polizeilichen Aufgabenstellungen nicht zu beurteilen.
Zu 6:
Bezirksamt Hamburg-Mitte: Das Bezirksamt wird die Auflage erteilen, weist jedoch darauf hin, dass diese eventuell juristisch nicht haltbar ist.
Zu 6:
Bezirksamt Hamburg-Mitte: Siehe Antwort zu Punkt 1.
Zu 7:
Bezirksamt Hamburg-Mitte: Das Bezirksamt wird die Auflage erteilen.
Zu 8:
Behörde für Inneres und Sport: Seitens des Landesbetriebs Verkehr - Parkraum-Management - ist es grundsätzlich möglich, durch Kontrollen im Bereich des ruhenden Verkehrs für Triathlon und Schlagermove am 14.07.2018 im Rahmen der Dienstzeiten zu unterstützen. Diese Maßnahmen würden in Abstimmung mit den zuständigen Polizeikommisaria-ten koordiniert werden können. Mangels eigener Zuständigkeit muss die Anordnung zu Abschleppungen seitens der Polizei erfolgen. Eine Aussage über die zur Verfügung stehende Personalkapazität kann erst unmittelbar vor dem Veranstaltungstag zuverlässig mitgeteilt werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.