Implementierung eines Energiemanagements im Bezirksamt Hamburg-Mitte
Letzte Beratung: 18.09.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 7.3
Im Jahr 2023 wurde für das Bezirksamt Hamburg-Mitte das Intergierte Klimaschutzkonzept (IKK) erstellt und mit der Drucksache 22-3618 am 23.03.2023 durch die Bezirksversammlung beschlossen. Im Rahmen des Anschlussvorhabens zum Förderprojekt „Klimaschutzmanagement zur Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKK) für Hamburg-Mitte (Start: 16.6.2023)“ befindet sich das Klimaschutzkonzept in der Umsetzungsphase. Im Anschlussvorhaben sollen die im Konzept vorgesehenen Maßnahmen angestoßen undumgesetzt werden. Im Handlungsfeld „Bezirksamt als Vorbild“ wurde als Maßnahme B05 (S. 355f.) die Implementierung eines Energiemanagements beschlossen.
Ziel der Maßnahme ist die Einrichtung eines Energiemanagements zum kontinuierlichen Monitoring der Energieverbräuche bezirkseigener Liegenschaften sowie damit verbunden die Ableitung von Maßnahmen und die Einsparung von Energiekosten (Wasser, Wärme, Strom) und den damit verbundenen Emissionen. Die klimafreundliche Bewirtschaftung eigener Liegenschaften stellt eine wichtige Grundlage dar, um das Senatsziel einer klimaneutralen Verwaltung zu erreichen. Hierfür sind die Energieeffizienz und die klimafreundliche Energieversorgung im Gebäudebestand entsprechend zu gestalten. Mit Hilfe externer Dienstleister und einer zusätzlichen Personalstelle sollen organisatorische Strukturen in der Verwaltung verankert werden.
Im Einzelnen beinhaltet das Energiemanagement:
Hierzu sollen Fördermittel bei Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH (Bundesgesellschaft/ Projektträgerin) beantragt werden. Der Antrag bedarf der Zustimmung der Bezirksversammlung.
Mit der Förderung verbunden ist die Finanzierung einer Personalstelle (1,9 VZÄ Energiemanager*in E11). Die erwartete Förderquote liegt bei 70%. Eine auskömmliche Kofinanzierung durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft liegt vor.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte weist ergänzend darauf hin, dass durch das Immobilien Service Zentrum (ISZ) der Finanzbehörde bereits ein bezirksübergreifendes Projekt zur CO2-Bilanzierung städtischer Gebäude begonnen wurde. Ohne eine entsprechend qualifizierte Fachkraft auf bezirklicher Seite ist die Teilnahme an dem Projekt sowohl inhaltlich als auch organisatorisch erschwert. Auch die anderen Bezirksämter der FHH haben aus diesem Grund die Einrichtung eines Energiemanagements beschlossen und einen Förderantrag bei ZUG gestellt.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gem. § 19 BezVG gebeten, ein Energiemanagement für die vom Bezirksamt genutzten Gebäude einzurichten, sofern dafür auskömmliche Personal- sowie Sachmittel über das Förderprogramm der ZUG (Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH) generiert werden können.
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