22-0611.2

HVV - Unterstand Bushaltestelle Reclamstraße errichten

Mitteilung öffentlich

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09.06.2020
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die nachstehende Vorlage, Drs. 22-0611.1,  in ihrer Sitzung am 23.01.2020 einstimmig beschlossen.

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Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 14.01.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-0611 einstimmig zugestimmt.

 

 

Mitterweile gibt es an fast allen Bushaltestellen in Hamburg Fahrgastunterstände. Diese schützen die Fahrgäste bei schlechten Witterungsverhältnissen. Außerdem bieten die Unterstände auch Sitzgelegenheiten.

 

Ein Unterstand fehlt immer noch bei der Bushaltestelle Reclamstraße in Richtung Billstedt. Der Fahrgastunterstand kann direkt vor der Firma Opel Dello instaliert werden, denn dort ist der Fußweg breit genug.  

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, mit dem HVV und den zuständigen Stellen Kontakt aufzunehmen, um auf die Errichtung eines Unterstandes der Bushaltestelle Reclamstraße hinzuwirken.    

 

  1. Der Regionalausschuss Billstedt wird über die Ergebnisse unterrichtet.

 

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt unter Beteiligung der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) wie folgt Stellung:

 

Im Rahmen der Planungen für Velorouten wird der von der Anfrage betroffene Bereich vom Bezirk Hamburg-Mitte derzeit umgeplant. Die bisherigen Entwürfe wurden zum Großteil verworfen, sodass die Planungen zur Straßenführung sowie zur Haltestellenlage und Linienführung noch nicht abgeschlossen sind. Ein fester Fahrgastunterstand (FGU) kann erst nach Abschluss der Bautätigkeiten errichtet werden.

 

Nach Prüfung besteht jedoch die Möglichkeit, einen mobilen FGU aufstellen zu lassen. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde hat bereits ihre Zustimmung erteilt. Es ist davon auszugehen, dass der mobile FGU in Kürze aufgestellt werden kann.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

(Eine gesonderte Mitteilung für die Bezirksversammlung erfolgt nicht)