22-3961.1

Hundeauslaufzonen in Hamburg-Mitte einzäunen

Vorlage öffentlich

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26.03.2024
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.06.2023 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-396 einstimmig - bei drei Enthaltungen der Fraktion DIE LINKE - zugestimmt.

 

 

Wie in vielen anderen Bereichen auch, haben wir in Hamburg-Mitte viele engagierte Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, deren Bedürfnisse und Hinweise wir im Bezirk sehr ernst nehmen.

Nicht erst seit Kurzem ist einer dieser Forderungen, dass wir die ausgewiesenen Hundeauslaufflächen in unserem Bezirk einzäunen und besser gestalten. Die schiere Anzahl an Hundebesitzern und die klar formulierten Forderungen sind bereits ein Indiz dafür, dass wir angemessene Hundeauslaufzonen in unserem Bezirk einrichten müssen.

In Hamburg-Mitte haben wir bereits mehrere solcher Hundeauslaufzonen, in denen sich Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer nach §8 Abs.3 Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden, nicht an die allgemeine Anleinpflicht halten müssen.

Das Einzäunen von Hundeauslaufflächen sehen wir in der Koalition als eine wichtige Maßnahme, um möglich Konflikte zwischen Nutzerinnen und Nutzern der Parkanlagen zu minimieren und eine harmonische Nutzung aller Teilnehmenden zu ermöglichen.

Des Weiteren geht es darum, die Sicherheit von Hundehalterinnen und Hundehaltern sicherzustellen. Bei den Hundeauslaufzonen, in denen kein Zaun zu den befahrenden Straßen existiert, kann eine Gefahr für die Hunde entstehen, die wir damit beseitigen wollen.

In eingezäunten Hundeauslaufflächen können sich Hunde frei und sicher bewegen, ohne das mögliche Konflikte entstehen oder die Hunde ein Risiko eingehen, auf die Straßen zu laufen.

Das freie Herumlaufen, das Training von Gehorsamkeit und das unangeleinte Spielen und Interagieren mit dem Hund sind alles wesentliche Elemente, die zur geistigen und körperlichen Gesundheit der Hunde beitragen.

Es ist uns wichtig, dass die Bedürfnisse von Hunden als auch Hundebesitzern in unserer Politik angemessene Beachtung finden.

Daher wollen wir einen Raum schaffen, in denen Hundebesitzer und Hunde sich sicher fühlen und wir die möglichen Konflikte mit anderen Nutzerinnen und Nutzern von Flächen minimieren. So können zukünftig alle unsere Grünflächen, Spielplätze, Grillplätze und auch die Hundeauslaufflächen harmonisch miteinander genutzt werden.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

1. Folgende Hundeauslaufzonen mögen eingezäunt werden:

a. Lohmühlenpark

b. Ostfrieslandstraße

c. Pepermölenbek/Finkenstraße

d. Simon-von-Utrecht-Straße/Schmuckstraße

e. Thörls Park

2. Die Verwaltung möge prüfen an Stellen, an denen es sinnvoll ist, die Zäune zusätzlich mit Hecken oder Sträuchern zu bepflanzen.

3. Die Verwaltung möge prüfen, ob diese Flächen ausreichend und sichtbar beschildert sind und dies ansonsten sicherzustellen.

4. Die Verwaltung möge prüfen, ob auf den Flächen genügend Hundekotbeutel zur Verfügung gestellt werden und ansonsten die Bereitstellung dessen Sicherzustellen.

5. Die Verwaltung wird gebeten, zu diesen Punkten zeitnah im Hauptausschuss zu berichten.

6. Sollten sich diese Maßnahmen aus regulären Haushaltsmitteln nicht oder nicht ausreichend realisieren lassen, möge die Verwaltung der Bezirksversammlung einen Vorschlag zum Einsatz von investiven Sondermitteln vorlegen.

 

 

Das Bezirksamt legt mit Schreiben vom 25.003.2024 folgenden Sachstand und ein neues Petitum zur Abstimmung vor:

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte wurde mit der Drucksache 22-3961 beauftragt, die Hundeauslaufzonen im Lohmühlenpark, in der Ostfrieslandstraße, in der Pepermölenbek/Finkenstraße, in der Simon-von-Utrecht-Straße/ Schmuckstraße sowie im Thörlspark einzuzäunen.

 

Das Anliegen wurde eingehend geprüft. Im Ergebnis ist eine Einzäunung der in Teilen bestehenden Hundeauslaufzonen in den aus der Anlage ersichtlichen Teilbereichen denkbar. Erforderlich wäre dafür die Vermessung der Fläche, die Kampfmittelsondierung und -prüfung sowie die Beteiligung weiterer Dienststellen.

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte schlägt daher vor, dass zunächst an den Standorten Lohmühlenpark, Ostfrieslandstraße sowie im Thörlspark kurzfristig provisorische Hundeauslauflächen als Versuchsmaßnahme aufgestellt werden. Hierzu sollen die drei Flächen mit mobilen Zaunelementen eingegrenzt werden und für vier bis sechs Monaten von Hundehalterinnen und Hundehaltern ausgetestet werden. Diese Auslaufzonen sollen mit QR-Codes versehen werden, damit Bürgerinnen und Bürger an dem Planungsvorhaben wie beispielsweise zu Flächengröße, Ausstattung und Standort der Hundeauslaufzonen beteiligt werden und die Rückmeldungen in die endgültige Errichtung/ Planung der Hundeauslaufzonen einfließen können. Zudem wird geprüft, ob an den beiden weiteren Hundeauslaufzonen noch eine Beschilderung und Beteiligung mit QR-Codes erfolgen kann.

 

Die weitere Planung für die Errichtung der endgültigen Zaunmaßnahme würde im Anschluss an die Auswertung der temporären Hundeauslaufzonen erfolgen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

1. Der Hauptausschuss wird um Zustimmung zu dem Vorgehen gebeten.

2. Der Hauptausschuss wird gebeten, die zur Erprobung erforderlichen Mittel in Höhe von bis zu 20.000 Euro aus dem Förderfonds konsumtiv bereitzustellen.