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Hitzeschutz im Bezirk Bergedorf: Was tut das Bezirksamt?

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Letzte Beratung: 28.05.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.5

Sachverhalt

Große Anfrage

der BAbg. Potthast, Scherhaufer, Bendt-Soetedjo und Fraktion der GRÜNEN

Sachverhalt

Die Hitzebelastung im Bezirk Bergedorf nimmt in den Sommermonaten spürbar zu. Besonders betroffen sind versiegelte, grünarme Bereiche mit hoher Aufenthaltsfrequenz: die Bergedorfer Innenstadt rund um Sachsentor und Bahnhof/ZOB, stark genutzte Wegeachsen wie Bergedorfer Straße und Alte Holstenstraße sowie in Lohbrügge die Lohbrügger Landstraße, das Umfeld des Sander Markts und frequentierte Haltestellen. Hitze tritt dort häufig in Kombination mit Lärm und Abgasen auf und trifft besonders vulnerable Gruppen:ältere Menschen, Kinder, chronisch Erkrankte und Menschen ohne Zugang zu kühlen Räumen. Nach Berechnungen des Robert-Koch-Instituts sterben in Deutschland in Hitzesommern mehrere Tausend Menschen hitzebedingt. Allein in Europa verzeichnete das Rekordhitzejahr 2024 rund 63.000 hitzebedingte Todesfälle.

Ebenso wächst der internationale Alarmierungsgrad. Die vom WHO-Europa-Büro eingesetzte elfköpfige „Paneuropäische Kommission Klima und Gesundheit" fordert die WHO auf, einen „gesundheitlichen Notstand von internationaler Tragweite" auszurufen, jene höchste Alarmstufe, die zuletzt zu Beginn der Covid-Pandemie erklärt worden war. Die Kommission hält es für notwendig, die WHO-Regularien zu ändern, damit die Organisation künftig koordinierte Gegenmaßnahmen etwa bei katastrophalen Hitzewellen einleiten kann.

Zusätzliche Brisanz erhält die Lage durch aktuelle meteorologische Prognosen. Laut der US-Klimabehörde NOAA liegt die Wahrscheinlichkeit für einen sogenannten „Super-El-Niño" im Zeitraum 2026/2027 bei bis zu 96 Prozent. Bei diesem seltenen Klimaphänomen, das zuletzt 1997/98 und 2015/16 auftrat, erwärmt sich der tropische Pazifik außergewöhnlich stark und destabilisiert Wettermuster weltweit. Für Mitteleuropa bedeutet das statistisch ein erhöhtes Risiko für lang anhaltende Hitzeperioden und Extremwetterereignisse. Für Bergedorf, wo versiegelte und grünarme Bereiche bereits heute besonders stark aufheizen, könnte dies die Hitzebelastung in den Sommern 2026 und 2027 weiter verschärfen und unterstreicht den unmittelbaren Handlungsbedarf.

Auf rechtlicher und politischer Ebene verpflichtet das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) seit dem 1. Juli 2024 Bund, Länder und Kommunen zu stärkerem hitzebezogenem Gesundheitsschutz. Der Hamburger Senat hat am 25. Februar 2025 die gesamtstädtische Klimaanpassungsstrategie samt Hitzeaktionsplan (HAP) beschlossen, die ausdrücklich auch die bezirkliche Ebene einbezieht. Dennoch sind die bisherigen Aktivitäten des Bezirksamts Bergedorf defizitär: Über den vereinzelten Einsatz von Hitzelots*innen hinaus sind weder verlässliche Schutzmaßnahmen an Hitzetagen noch ein systematischer bezirklicher Umsetzungsplan erkennbar. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bezirksversammlung bereits am 17. Oktober 2024 einen Beschluss gefasst hat (Drs. 22-0098), der das Bezirksamt zur Prüfung von Schattenplätzen und UV-Hinweistafeln in der Innenstadt aufforderte und eine Berichterstattung bis April 2025 vorsah, die bis heute ausgeblieben ist. Angesichts des bevorstehenden Sommers besteht unmittelbarer Handlungsbedarf.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

  1. Welche konkreten Maßnahmen zum Hitzeschutz hat das Bezirksamt Bergedorf in den Sommern 2024 und 2025 umgesetzt?
  2. Wie nutzt das Bezirksamt die Klimamittel der BUKEA für Hitzeschutzmaßnahmen? Wurden in den Jahren 2023 bis 2025 entsprechende Mittel beantragt oder bewilligt, und wenn ja, für welche Maßnahmen?
  3. Hat das Bezirksamt den Hitzeaktionsplan der FHH bereits in bezirkliche Planungen und Maßnahmenprogramme übersetzt? Wenn ja: in welcher Form und mit welchem Ergebnis? Wenn nein: warum nicht, und bis wann ist dies geplant?
  4. Gibt es im Bezirk eine Kartierung oder systematische Analyse von Hitzeschwerpunkten im öffentlichen Raum, und wenn ja, welche Bereiche sind als besonders belastet identifiziert?
  5. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob im Bezirk Bergedorf Maßnahmen zur Fassadenbegrünung an Bestandsgebäuden im Rahmen der Hamburger Gründachförderung, die seit Juni 2020 auch die Förderung Grüner Wände umfasst, beantragt oder umgesetzt wurden?
  6. Wie ist das Klimaschutz-Team des Bezirksamts organisatorisch in die Umsetzung des Hitzeaktionsplans eingebunden, und gibt es eine klare ressortübergreifende Zuständigkeit für Hitzeschutz im Bezirksamt?
  7. Welche konkreten Maßnahmen, wie der Einsatz von Hitzelots*innen oder vergleichbare Angebote, plant das Bezirksamt für den Sommer 2026 zum Schutz der Bevölkerung an Hitzetagen?
  8. Wie kommuniziert das Bezirksamt bei Hitzewarnungen des DWD mit der Bevölkerung, und wie werden dabei vulnerable Gruppen gezielt erreicht?
  9. Gibt es Kooperationen des Bezirksamts mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, Wohlfahrtsverbänden oder Nachbarschaftsnetzwerken, um vulnerable Personen an Hitzetagen zu unterstützen?
  10. Plant oder realisiert das Bezirksamt spezifische Maßnahmen, um besonders vulnerable Gruppen, insbesondere ältere Menschen, Kinder, chronisch Erkrankte, pflegebedürftige und obdachlose Personen, gezielt vor Hitze zu schützen?
  11. Wurden oder werden der Seniorinnenbeirat und der Inklusionsbeirat in die Entwicklung von Hitzeschutzmaßnahmen einbezogen, und wenn ja, in welcher Form?
  12. Sind Stadtteilbeiräte, das Kommunale Gesundheitsmanagement oder andere Formen der Bürgerbeteiligung in die Identifikation von Hitzeschwerpunkten oder in die Maßnahmenentwicklung eingebunden?
  13. Wie bewertet das Bezirksamt die aktuelle Ausstattung öffentlicher Spielplätze und Sportanlagen hinsichtlich Hitzeschutz, Beschattung sowie Sitz- und Abkühlmöglichkeiten während sommerlicher Hitzeperioden?
  14. Werden bei der Planung öffentlicher Spielplätze und Sportanlagen Maßnahmen zur Beschattung bei künftigen Vorhaben grundsätzlich stärker berücksichtigt?
  15. Gibt es aktuell bestehende Kooperationen mit Schulen, Sportvereinen oder Trägern bei der Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen?
  16. Inwiefern wird der Aspekt des Hitzeschutzes im Rahmen des HAP bei aktuellen und künftigen Planverfahren im Bezirk als Qualitätsziel verbindlich verankert?
  17. Was ist der aktuelle Umsetzungsstand des Beschlusses der Bezirksversammlung vom 17. Oktober 2024 (Drs. 22-0098) zur Verschattung der Bergedorfer Innenstadt? Welche Ergebnisse liegen aus den genannten Prüfaufträgen bereits vor?
  18. Inwieweit fließen die Erkenntnisse und Maßnahmen des Hamburger Hitzeaktionsplans langfristig in das derzeit in Erarbeitung befindliche Klimafolgenanpassungskonzept (KLAK) des Bezirks ein, und ist vorgesehen, Hitzeschutz darin als eigenständiges, mit konkreten Maßnahmen hinterlegtes Handlungsfeld zu verankern?
Petitum/Beschluss

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Anhänge

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Lokalisation Beta
Bergedorfer Str. Alte Holstenstraße Lohbrügge Lohbrügger Landstraße

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