22-0850.01

Hitzeschutz im Bezirk Bergedorf: Was tut das Bezirksamt?

Antwort

Letzte Beratung: 25.06.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.2

Sachverhalt

Große Anfrage

der BAbg. Potthast, Scherhaufer, Bendt-Soetedjo und Fraktion der GRÜNEN

Sachverhalt

Die Hitzebelastung im Bezirk Bergedorf nimmt in den Sommermonaten spürbar zu. Besonders betroffen sind versiegelte, grünarme Bereiche mit hoher Aufenthaltsfrequenz: die Bergedorfer Innenstadt rund um Sachsentor und Bahnhof/ZOB, stark genutzte Wegeachsen wie Bergedorfer Straße und Alte Holstenstraße sowie in Lohbrügge die Lohbrügger Landstraße, das Umfeld des Sander Markts und frequentierte Haltestellen. Hitze tritt dort häufig in Kombination mit Lärm und Abgasen auf und trifft besonders vulnerable Gruppen: ältere Menschen, Kinder, chronisch Erkrankte und Menschen ohne Zugang zu kühlen Räumen. Nach Berechnungen des Robert-Koch-Instituts sterben in Deutschland in Hitzesommern mehrere Tausend Menschen hitzebedingt. Allein in Europa verzeichnete das Rekordhitzejahr 2024 rund 63.000 hitzebedingte Todesfälle.

Ebenso wächst der internationale Alarmierungsgrad. Die vom WHO-Europa-Büro eingesetzte elfköpfige „Paneuropäische Kommission Klima und Gesundheit" fordert die WHO auf, einen „gesundheitlichen Notstand von internationaler Tragweite" auszurufen, jene höchste Alarmstufe, die zuletzt zu Beginn der Covid-Pandemie erklärt worden war. Die Kommission hält es für notwendig, die WHO-Regularien zu ändern, damit die Organisation künftig koordinierte Gegenmaßnahmen etwa bei katastrophalen Hitzewellen einleiten kann.

Zusätzliche Brisanz erhält die Lage durch aktuelle meteorologische Prognosen. Laut der US-Klimabehörde NOAA liegt die Wahrscheinlichkeit für einen sogenannten „Super-El-Niño" im Zeitraum 2026/2027 bei bis zu 96 Prozent. Bei diesem seltenen Klimaphänomen, das zuletzt 1997/98 und 2015/16 auftrat, erwärmt sich der tropische Pazifik außergewöhnlich stark und destabilisiert Wettermuster weltweit. Für Mitteleuropa bedeutet das statistisch ein erhöhtes Risiko für lang anhaltende Hitzeperioden und Extremwetterereignisse. Für Bergedorf, wo versiegelte und grünarme Bereiche bereits heute besonders stark aufheizen, könnte dies die Hitzebelastung in den Sommern 2026 und 2027 weiter verschärfen und unterstreicht den unmittelbaren Handlungsbedarf.

Auf rechtlicher und politischer Ebene verpflichtet das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) seit dem 1. Juli 2024 Bund, Länder und Kommunen zu stärkerem hitzebezogenem Gesundheitsschutz. Der Hamburger Senat hat am 25. Februar 2025 die gesamtstädtische Klimaanpassungsstrategie samt Hitzeaktionsplan (HAP) beschlossen, die ausdrücklich auch die bezirkliche Ebene einbezieht. Dennoch sind die bisherigen Aktivitäten des Bezirksamts Bergedorf defizitär: Über den vereinzelten Einsatz von Hitzelots*innen hinaus sind weder verlässliche Schutzmaßnahmen an Hitzetagen noch ein systematischer bezirklicher Umsetzungsplan erkennbar. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bezirksversammlung bereits am 17. Oktober 2024 einen Beschluss gefasst hat (Drs. 22-0098), der das Bezirksamt zur Prüfung von Schattenplätzen und UV-Hinweistafeln in der Innenstadt aufforderte und eine Berichterstattung bis April 2025 vorsah, die bis heute ausgeblieben ist. Angesichts des bevorstehenden Sommers besteht unmittelbarer Handlungsbedarf.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:

  1. Welche konkreten Maßnahmen zum Hitzeschutz hat das Bezirksamt Bergedorf in den Sommern 2024 und 2025 umgesetzt?

Das Kommunale Gesundheitsförderungsmanagement (KGFM) hat an Austauschrunden der Sozialbehörde teilgenommen und Feedback zur aktuellen medialen Kampagne [Bei Hitze gelten eben andere Regeln] und zum HAP gegeben: Abfrage zur Erstellung der Hamburger Karte [hle Orte in Bergedorf] https://geoportal-hamburg.de/kuehle-orte/ . Zudem wurde der in BA Mitte entworfene Flyer [Verhaltensmaßnahmen bei Hitze] auf Bergedorf angepasst. Auch wurden Bergedorfer Institutionen dazu aufgerufen, kostenloses Leitungswasser anzubieten und sich in die Landkarte Refill https://refill-deutschland.de/karte/ einzutragen.

Im August 2025 hat das FA KS zusammen mit dem KGFM das Projekt Hitzeaktionsstand durchgeführt.

Die gedruckte Öffentlichkeitskampagne [Bei Hitze gelten eben andere Regeln], sowie weiteres Infomaterial zum Thema UV- und Hitzeschutz wurde am Hitzestand wie auch zu anderen Aktionstagen (z. B. Infostand beim Senioren-Aktiv-Tag, beim Bergedorfer City-Lauf, Hamburger Familientag) und im öffentlichen Raum, verteilt. Zum Jahreswechsel .24/25 hat KGFM eine Bachelorarbeit begleitet [Hitzeschutz in Kindertagesstätten im Bezirk Hamburg-Bergedorf].

  1. Wie nutzt das Bezirksamt die Klimamittel der BUKEA für Hitzeschutzmaßnahmen? Wurden in den Jahren 2023 bis 2025 entsprechende Mittel beantragt oder bewilligt, und wenn ja, für welche Maßnahmen?

In den Jahren 2023 bis 2025 wurden vom BAB keine Klimamittel der BUKEA für Hitzeschutzmaßnahmen beantragt. Der Hitzeaktionsstand wurden aus den Mitteln der Klimastabsstelle finanziert, die allgemein für die Umsetzung des Klimaplans bewilligt werden.

  1. Hat das Bezirksamt den Hitzeaktionsplan der FHH bereits in bezirkliche Planungen und Maßnahmenprogramme übersetzt? Wenn ja: in welcher Form und mit welchem Ergebnis? Wenn nein: warum nicht, und bis wann ist dies geplant?

Umsetzung erfolgt anhand der unter 1. beschriebenen Streuung von Informationen.

Der Flyer für Bergedorf (Verhalten bei Hitze) soll zeitnah in Druck gehen und im Bezirk verteilt werden. Für das Frühjahr 2027 ist, zusammen mit der Lokalen Vernetzungsstelle Prävention, eine Gesundheitskonferenz zum Thema Hitze und UV für Akteure und BewohnerInnen aus Neuallermöhe und Bergedorf-West geplant.

  1. Gibt es im Bezirk eine Kartierung oder systematische Analyse von Hitzeschwerpunkten im öffentlichen Raum, und wenn ja, welche Bereiche sind als besonders belastet identifiziert?

Die Kartierung der Stadtklimaanalyse zeigt die Hitzehotspots (Hitzeinseln) bei Tag und bei Nacht.

Aktuell wird ein Klimaanpassungskonzept erarbeitet, in dem unter anderem identifiziert wird, welche Bereiche in Bergedorf besonders belastet sind.

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob im Bezirk Bergedorf Maßnahmen zur Fassadenbegrünung an Bestandsgebäuden im Rahmen der Hamburger Gründachförderung, die seit Juni 2020 auch die Förderung Grüner Wände umfasst, beantragt oder umgesetzt wurden?

Nein, rdermittelgebende Behörde ist die BUKEA. Daten zu den geförderten Projekte liegen dem Bezirksamt nicht vor.

  1. Wie ist das Klimaschutz-Team des Bezirksamts organisatorisch in die Umsetzung des Hitzeaktionsplans eingebunden, und gibt es eine klare ressortübergreifende Zuständigkeit für Hitzeschutz im Bezirksamt?

KGFM ist in den HAP aktuell folgend eingebunden: Gesundheitsinformation an die Fachkräfte/Netzwerke; Information an die Bürger:innen. Zulieferung Überblick hler Orte im Bezirk, Zulieferung Überblick Maßnahmen im Bezirk. Federführung bleibt bei der Sozialbehörde.

  1. Welche konkreten Maßnahmen, wie der Einsatz von Hitzelots*innen oder vergleichbare Angebote, plant das Bezirksamt für den Sommer 2026 zum Schutz der Bevölkerung an Hitzetagen?

Den Hitzeaktionsstand des FA KS, die Verteilung von Infomaterialen auf weiteren Veranstaltungen. Im August 2026 plant KS zusammen mit dem KGFM wieder einen wöchentlichen Hitzeaktionsstand mit Hitzelots*innen.

Das Thema Hitze soll beim Schulgesundheitstag an der Clara-Grunwald-Grundschule aufgegriffen werden. Die Lokale Vernetzungsstelle Prävention (KGFM ist beteiligt) fördert aktuell Hitzeworkshops in leichter Sprache, zudem werden Infomaterialen mit Icons (wenig Text) erstellt. Für die Workshops und Materialien ist das Projekt Besser Plus von Gesundheit 25/Stiftung Alsterdorf, zuständig.

Zudem sind mehrere Mitglieder des Seniorenbeirats als Hitzelots*innen geschult und an heißen Tagen an Infoständen aktiv.

  1. Wie kommuniziert das Bezirksamt bei Hitzewarnungen des DWD mit der Bevölkerung, und wie werden dabei vulnerable Gruppen gezielt erreicht?

Es ist nicht Aufgabe von KGFM die Meldungen rauszugeben, jedoch die Verteilung dieser in die Netzwerke. Hierüber lassen sich viele Akteure, die mit vulnerablen Gruppen arbeiten, erreichen.

  1. Gibt es Kooperationen des Bezirksamts mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, Wohlfahrtsverbänden oder Nachbarschaftsnetzwerken, um vulnerable Personen an Hitzetagen zu unterstützen?

Informationen werden auch über das Fachamt Sozialraummanagement in die Netzwerke gestreut.

  1. Plant oder realisiert das Bezirksamt spezifische Maßnahmen, um besonders vulnerable Gruppen, insbesondere ältere Menschen, Kinder, chronisch Erkrankte, pflegebedürftige und obdachlose Personen, gezielt vor Hitze zu schützen?

Nein, nur Informationsverteilung.

  1. Wurden oder werden der Seniorinnenbeirat und der Inklusionsbeirat in die Entwicklung von Hitzeschutzmaßnahmen einbezogen, und wenn ja, in welcher Form?

Der Senior*innenbeirat wird aktiv in der Umsetzung des Hitzeaktionsstands eingebunden. Zusätzlich sind der Senior*innenenbeirat und der Inklusionsbeirat zu Beteiligungsformaten in der Erstellung des Klimaanpassungskonzepts eingeladen und haben die Möglichkeit, ihre Expertise und Vorschläge einzubringen.

  1. Sind Stadtteilbeiräte, das Kommunale Gesundheitsmanagement oder andere Formen der Bürgerbeteiligung in die Identifikation von Hitzeschwerpunkten oder in die Maßnahmenentwicklung eingebunden?

In RISE-Fördergebieten werden die Stadtteilbeiräte als etablierte Beteiligungsgremien über geplante Maßnahmen informiert und in die Diskussion einbezogen. Hierdurch können Hinweise und Anregungen aus dem Quartier in die weitere Planung und Umsetzung einfließen. Soweit Maßnahmen mit Bezug zu Klimaanpassung oder Hitzeschutz in RISE-Gebieten entwickelt werden, erfolgt die Information und Beteiligung der Stadtteilbeiräte über die bestehenden Beteiligungsstrukturen. Dadurchnnen örtliche Kenntnisse und Bedarfe der Bewohnerinnen und Bewohner frühzeitig in die Planung einbezogen werden.

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die aktuelle Ausstattung öffentlicher Spielplätze und Sportanlagen hinsichtlich Hitzeschutz, Beschattung sowie Sitz- und Abkühlmöglichkeiten während sommerlicher Hitzeperioden?

Das Bezirksamt legt bei der Planung von Spielplätzen großen Wert darauf, durch gezielte Baumpflanzungen schattige Spiel- und Aufenthaltsbereiche zu gewährleisten. Darüber hinaus werden auf sämtlichen Spielplatzflächen Sitzgelegenheiten zum Ausruhen und Verweilen bereitgestellt, mit dem Ziel, zu unterschiedlichen Tageszeitenausreichend beschattete Sitzmöglichkeiten vorzuhalten. An dieser bewährten Vorgehensweise wird auch künftig festgehalten.

Eine gesonderte systematische Bewertung der öffentlichen Sportanlagen erfolgt durch das Bezirksamt nicht; eine entsprechende bezirksweite Datengrundlage liegt nicht vor. Die Planung und Unterhaltung der Anlagen erfolgt auf Basis der geltenden fachlichen Standards und im Rahmen der verfügbaren Ressourcen. Zuständig r den Bau von Sportplätzen ist der bezirkliche Sportstättenbau beim Bezirksamt Hamburg-Mitte.

  1. Werden bei der Planung öffentlicher Spielplätze und Sportanlagen Maßnahmen zur Beschattung bei künftigen Vorhaben grundsätzlich stärker berücksichtigt?

Siehe Antwort zu 13.

  1. Gibt es aktuell bestehende Kooperationen mit Schulen, Sportvereinen oder Trägern bei der Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen?

Im Austausch mit der Schulgesundheitskraft wird das Thema an der Clara-Grunwald-Grundschule aufgegriffen, im Austausch mit den Sportvereinen (TSG, SVNA und ETSV) werden Hitzeinformationen weitergegeben. Auch der Hamburger Sportbund hat bereits viele Informationen an die Vereine weitergegeben (Thema: Bewegung trotz Hitze)

  1. Inwiefern wird der Aspekt des Hitzeschutzes im Rahmen des HAP bei aktuellen und künftigen Planverfahren im Bezirk als Qualitätsziel verbindlich verankert?

Der vom Senat beschlossene Hitzeaktionsplan fließt ebenso wie andere Grundlagen in die Abwägung bei entsprechenden Projekten und Planungen ein. Die Abwägung erfolgt nach § 1 Abs. 7 BauGB und umfasst den Belangekatalog (nicht abschließend) nach §1 Abs. 6 BauGB.

  1. Was ist der aktuelle Umsetzungsstand des Beschlusses der Bezirksversammlung vom 17. Oktober 2024 (Drs. 22-0098) zur Verschattung der Bergedorfer Innenstadt? Welche Ergebnisse liegen aus den genannten Prüfaufträgen bereits vor?

Es ist geplant, die Thematik im Rahmen des Klimaanpassungskonzeptes (KLAK) zu berücksichtigen, welches derzeit erstellt wird.

  1. Inwieweit fließen die Erkenntnisse und Maßnahmen des Hamburger Hitzeaktionsplans langfristig in das derzeit in Erarbeitung befindliche Klimafolgenanpassungskonzept (KLAK) des Bezirks ein, und ist vorgesehen, Hitzeschutz darin als eigenständiges, mit konkreten Maßnahmen hinterlegtes Handlungsfeld zu verankern?

Die Maßnahmen des Hitzeaktionsplans werden mit Blick auf Bergedorf geprüft und bei Eignung im Klimaanpassungskonzept integriert. Redundanzen sollen dabei vermieden werden und die Maßnahmen an geeigneter Stelle räumlich und inhaltlich konkretisiert werden. Hitzeschutz ist im Handlungsfeld Gesundheit und Bevölkerungsschutz integriert und wird im Maßnahmenkatalog abgedeckt.

Petitum/Beschluss

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Lokalisation Beta
Bergedorfer Str. Alte Holstenstraße Lohbrügge Lohbrügger Landstraße Bergedorf

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