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Heiligengeistfeld

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12.09.2023
06.09.2023
Sachverhalt

 

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur (KUMS) der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat eine Einladung r einen Vortrag zum Thema „Heiligengeistfeld“ an die Behörder Wirtschaft und Innovation ausgesprochen und nachfolgende Fragen gestellt:
 

1. Feldeck: An wen werden die Stellplätze vermietet zu welchen Gebühren?

2. Feldeck und Heiligengeistfeld insgesamt: Parkplatz oder mittelfristig stärkere Bepflanzung mit Bäumen und Grün?

3. Soll das Heiligengeistfeld nach der Umgestaltung so stark versiegelt bleiben?

4. Bestehen Überlegungen, die Zahl der Parkplätze im Rahmen des Klimakonzepts zu reduzieren und/ oder   Gebühren zu erheben bzw. diese zu erhöhen?

5. Nutzung: Wie lange sollen welche Teile des Heiligengeistfeldes an private Betreiber vermietet werden? Wann laufen Miet-/Pachtverträge aus?

6. Plant die BWI schon jetzt, über den laufenden Pachtvertrag hinaus das Heiligengeistfeld weiter als Parkplatzfläche zu verpachten?

7. Wer entscheidet über die Events und was geplant ist?

8. Ca. 2014 wurde für die Ränder des Heiligengeistfeldes ein Grünkonzept entwickelt. Wann wird es realisiert, oder wird es neu überarbeitet?

9. Muss das Heiligengeistfeld von der Wirtschaftsbehörde bzw. dem LIG verwaltet werden? Könnte der Bezirk Mitte es nicht übernehmen?

10. Viele Bürger*innen wünschen sich ein Pendant zum Tempelhofer Feld in Hamburg. Gibt es eine Bereitschaft der BWI, sich Gedanken zu einer stärkeren Nutzung des Heiligengeistfeldes durch die Anwohner*innen und Hamburger*innen zu machen?

11. Viele Bürger*innen wünschen sich mehr Beteiligung zu Fragen der Nutzung und Gestaltung des Heiligengeistfeldes. Inwiefern ist diese geplant?

 

Die Behörde für Wirtschaft und Innovation hat die Einladung zu dem Vortrag zum Thema „Heiligengeistfeld“ abgesagt, aber die obigen Fragen wie folgt beantwortet:  

 

Zu 1.:

Über ein Vergabeverfahren ist seit dem 1.Januar 2022 die Firma „GOLDBECK Parking Service GmbH“ mit der Parkplatzbewirtschaftung auf dem Heiligengeistfeld betraut. Der direkt von der Feldstraße aus zugängliche Parkplatzbereich auf dem Heiligengeistfeld, das so genannte „Feldeck“, steht ganzjährig für den Parkplatzbetrieb zur Verfügung. Gegen Entgelt dürfen dort grundsätzlich alle betriebsfähigen und zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge parken. Die tägliche Parkgebühr beträgt für jeden abgestellten Personenkraftwagen (PKW) höchstens 30,00 €, für jeden abgestellten Reisebus höchstens 20,00 € sowie für jedes abgestellte Wohnmobil höchstens 18,00 €. Die stündliche Parkgebühr beträgt für jeden abgestellten PKW, Reisebus oder jedes abgestellte Wohnmobil höchstens 3,00 €.

 

Zu 2.:

Zum „Feldeck“:

Der dort seit Jahrzehnten bestehende Parkplatz bestand im Kern aus drei Doppelreihen PKW-Stellplätzen. Über die Jahre wurde die Grünfläche „Feldeck“ sukzessive durch die Parkenden mitgenutzt und die Stellplatzfläche schleichend erweitert. Dadurch wurde die Grünfläche des „Feldeck“ erheblich beeinträchtig. Ein wesentliches Ziel der laufenden Sanierung ist es, die Grünfläche durch einen klar getrennten, eingefassten und gepflasterten Parkplatz künftig vor parkenden PKW zu schützen. Insgesamt wird die jetzige Stellplatzfläche durch die Sanierung deutlich reduziert und auf das ursprüngliche Maß zurückgebaut. Die Grünanlage gewinnt dadurch entsprechend an Fläche, sodass die drei Stellplatz-Doppelreihen wiederhergestellt werden können.

 

Zum Heiligengeistfeld:

Das Heiligengeistfeld ist keine öffentlich gewidmete Fläche, sondern Hamburgs wichtigste, größte und modernste Veranstaltungsfläche im Freien. Es ist als zentrale und dauerhafte Veranstaltungsfläche in der Betriebs- und Benutzungsordnung für das Heiligengeistfeld definiert. Die umfassenden Sanierungsarbeiten der Fläche, die Pflasterung und die verbaute Infrastruktur zielen vollständig auf diesen Nutzungszweck ab. Damit kann dem Hamburger DOM der das Heiligengeistfeld mit Auf- und Abbau bereits sechs Monate im Jahr vollständig in Anspruch nimmt aber auch allen weiteren kulturellen und zukunftsorientierten Veranstaltungen von gesamtstädtischer Bedeutung eine adäquate Veranstaltungsfläche zur Verfügung gestellt werden. Nur in veranstaltungsfreien Zeiten erfolgt auch auf dem Heiligengeistfeld der Betrieb eines bewirtschafteten Parkplatzes. Eine Bepflanzung mit Bäumen oder Grün, würde den beschriebenen Nutzungszweck des Heiligengeistfeldes als Veranstaltungsfläche erheblich einschränken.

 

Zu 3.:

Die Veranstaltungsfläche und der Parkplatz sind zwingend für Schwerlastverkehr auszulegen, um den DOM-Betrieb und den Betrieb sonstiger Veranstaltungen gewährleisten zu können (siehe Ausführungen zu Punkt 2). Ein hochverdichteter Untergrund ist damit unerlässlich. Im Bereich des Parkplatzes „Feldeck“ wird das Oberflächenwasser in die Grünstreifen geführt, um eine möglichst hohe Regenwassernutzung gewährleisten zu können.

 

Zu 4.:

Ursprünglich waren im „Feldeck“ ca. 170 Stellplätze vorhanden. Wie in Punkt 2 „Zum Feldeck“ dargestellt, wurden diese durch die schleichende Hinzunahme der Grünflächen sukzessive erweitert. Nach Fertigstellung der Sanierung werden dort noch ca. 154 gepflasterte Parkplätze entstehen. Durch diese Maßnahme wird die Grünfläche des „Feldecks“ entsprechend vergrößert.

 

Von der Parkplatzbewirtschaftung profitieren insbesondere benachbarte Einrichtungen, Anwohnerinnen und Anwohner, Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen auf dem Heiligengeistfeld, touristische Gäste oder die „Hamburg Messe und Congress GmbH“ durch zentrale Parkmöglichkeiten. Eine Erhöhung oder Anpassung der unter Punkt 1. genannten Höchstbeträge der Parkgebühren bedarf der vorherigen Zustimmung der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI). Im Übrigen entscheidet der Parkplatzbewirtschafter in eigener wirtschaftlicher Verantwortung über die Höhe der Parkgebühren.

 

Zu 5.:

Die Dauer des mit der Firma „GOLDBECK Parking Service GmbH“ geschlossenen Nutzungsvertrages ist zunächst auf fünf Jahre befristet und verlängert sich über den 31.Dezember 2026 hinaus um ein weiteres Jahr, bis zum 31.Dezember 2027, sofern das Vertragsverhältnis von einer der Parteien nicht bis zum 30. Juni 2026 schriftlich gekündigt wird.

 

Zu 6.:

Ja. Neben den erforderlichen Einnahmen, die die BWI als Bewirtschafter und Mieter des Heiligengeistfeldes erzielt, sind mit der Parkplatzbewirtschaftung weitere Vorteile verbunden. Wie bereits ausgeführt, ist das Heiligengeistfeld als zentrale und dauerhafte Veranstaltungsfläche in der Betriebs- und Benutzungsordnung für das Heiligengeistfeld definiert. Es handelt sich nicht um eine öffentliche Fläche. Durch die Parkplatzbewirtschaftung wird die Verkehrssicherungspflicht vor Ort abseits der Veranstaltungszeit sichergestellt. Bei Schäden ist die betreibende Firma verpflichtet, notwendige Sofortmaßnahmen zu ergreifen oder bspw. Schachtdeckel korrekt einzusetzen. Darüber hinaus müssen Mülleimer in ausreichender Anzahl aufgestellt, auf eigene Rechnung entleert und der Inhalt ordnungsgemäß entsorgt werden. Schließlich übernimmt der Betreiber auch ganzjährig und auf eigene Kosten die Gehwegreinigung und den Winterdienst auf den von ihm bewirtschafteten Flächen sowie auf angrenzenden öffentlichen Wegeflächen des gesamten Heiligengeistfeldes.

 

Zu 7.:

Das Heiligengeistfeld fällt als Fläche von besonderer Bedeutung auch in die Betrachtung des „Eventausschuss Hamburg“. Aufgabe des Eventausschusses ist es, noch vor dem amtlichen Genehmigungsverfahren eingehende Vorschläge für die Nutzung besonders begehrter öffentlicher Flächen (s.g. Premiumflächen) zu bündeln und nach gesamtstädtischen Kriterien zu bewerten. Auf dieser Basis spricht der Eventausschuss Hamburg anschließend eine Empfehlung aus. Die abschließende Entscheidung trifft der für die Bewirtschaftung des Heiligengeistfeldes zuständige Bereich in der BWI. Ab einer Flächengröße von 5.000 Quadratmetern kann für Veranstaltungen gegen Zahlung eines Nutzungsentgelts eine Fläche auf dem Heiligengeistfeld gemietet werden. Voraussetzung ist gemäß Betriebs- und Benutzungsordnung, dass die Veranstaltung im Interesse Hamburgs ist und insbesondere eine kulturelle und touristische Bedeutung für die Stadt aufweist. Bei zirzensischen Veranstaltungen wird auf jährliche Abwechslung geachtet. Für den Fall, dass mehrere Nutzungsanträge, die räumlich nicht miteinander vereinbar sind, für denselben Zeitraum gestellt werden, fällt eine Entscheidung nach Maßgabe des stadtpolitischen Interesses an der Umsetzung der konkreten Veranstaltung oder der konkreten Bedeutung für Hamburg.

 

Zu 8.:

Das Grünkonzept wurde im Jahr 2019 in Bezug auf sicherheitstechnische Belange konzeptionell überarbeitet und erweitert. Der Grundsatzbeschluss zur Realisierung steht aufgrund des erheblichen Investitionsbedarfes noch aus.

 

Zu 9.:

Die Übertragung der Verwaltung und Bewirtschaftung des Heiligengeistfeldes vom Bezirksamt Hamburg-Mitte auf die damalige Wirtschaftsbehörde im Jahr 2000 diente der Zentralisierung der Aufgaben. Aufgrund der Verantwortlichkeiten für den Hamburger DOM, kann eine effektive Nutzung des Heiligengeistfeldes auch heute nur sichergestellt werden, wenn konzeptionelles und wirtschaftliches Handeln in einer Hand liegen.

 

Inzwischen erfolgt die Bewirtschaftung des Heiligengeistfeldes in enger Kooperation zwischen der BWI mit dem Schwerpunkt Veranstaltungen und dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen, der vornehmlich für die Infrastruktur und die Versorgungstechnik zuständig ist. Eine Übertragung von Teilbereichen der Bewirtschaftung an den Bezirk erscheint auch aufgrund der engen Verzahnung zwischen Infrastruktur und Veranstaltung nicht sinnvoll.

 

Zu 10.:

Das Heiligengeistfeld ist keine für die Öffentlichkeit gewidmete Fläche (siehe Punkt 2). Eine geteilte Nutzung als Veranstaltungsfläche, Parkplatz und für Freizeitaktivitäten von Anwohnerinnen und Anwohnern ist deshalb nicht darstellbar. Im Vergleich zum „Tempelhofer Feld“ handelt es sich beim Heiligengeistfeld nicht um einen für die Öffentlichkeit zugänglichen und eingezäunten Bereich mit Öffnungszeiten, Sicherheitsdienst und Parkordnung. Die Flächen sind hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten folglich nicht vergleichbar. Mit „Planten und Blomen“ existiert jedoch in unmittelbarer Nähe zum Heiligengeistfeld eine von allen Seiten zugängliche, 45 Hektar große Parkanlage, die zur Freizeitgestaltung mit einer Vielzahl von Angeboten einlädt.

 

Zu 11.:

Die BWI befindet sich fortwährend im Austausch mit Anwohnerinnen und Anwohnern, Initiativen, Beiräten, politischen Gremien und anderen Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten, werden Wünsche und Vorschläge zur Nutzung und Gestaltung des Heiligengeistfeldes in die Planungen einbezogen.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.