22-0219

Haushaltsjahr 2019/2020; hier: Aufteilung der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur 2019/2020

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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01.10.2019
Sachverhalt

 

Die Zuweisung aus dem Einzelplan der Kulturbehörde und die Aufteilung der Rahmenzuweisung für das Haushaltsjahr 2019/2020 wurde am 24.09.2018 zur Beratung und Abgabe einer Beschlussempfehlung in die Fachausschüsse überwiesen (Drs. Nr. 21-4520.1 „Aufteilung der Rahmenzuweisungen für das Haushaltsjahr 2019/2020 gemäß § 41 Abs. 2 BezVG, hier: Beratung in den Ausschüssen“); die Bezirksversammlung hat im Anschluss die letztendliche Entscheidung getroffen.

Am 18.10.2018 stimmte der Kulturausschuss der Vorlage Drs. Nr. 21-4615 „Feinspezifikation Rahmenzuweisung Stadtteilkultur für den Doppelhaushalt 2019/2020“ einstimmig - bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE - zu. Die abschließende Entscheidung der Bezirksversammlung wurde seinerzeit versehentlich versäumt.

 

In der Vorlage Drs. Nr. 21-4615 heißt es: „In 2020 wird es gemäß Haushaltsplan-Entwurf abermals eine Erhöhung geben. Diese Mittel sind unter PSP Element 3-20702010-100001.03 (Projektförderung) dargestellt. Die Summen sind untereinander deckungsfähig. Die Feinspezifikation für diesen Mittelzuwachs erfolgt Ende 2019“. Der Mittelzuwachs für 2020 i.H.v. 17.000 € wurde jedoch bereits in der „Übersicht Zuwächse 2019/2020 gemäß Vorschlag der Verwaltung in Tsd. EURO“ (s. Drucksache 21-4615) auf dem PSP-Element für die Projektförderung berücksichtigt, so dass es Ende 2019 keiner weiteren Feinspezifikation für den Mittelzuwachs bedarf.

 

Übersicht Zuwächse 2019/2020 gemäß Vorschlag der Verwaltung (in EURO)

 

PSP-Element

rderbereich

Ansatz 2018

Ansatz 2019

Ansatz 2020

3-20702010-100001.01

Institutionelle Förderung Geschichtswerkstätten (GW)

83.800

84.800

 

85.780

 

GW Wilhelmsburg & Hafen

07.200

7.300

7.385

 

GW St. Georg

10.200

10.350

10.470

 

St. Pauli Archiv

20.600

20.950

21.192

 

GW Hamm

15.800

16.050

16.235

 

GW Horn

10.000

10.050

10.166

 

GW Billstedt

10.000

10.050

10.166

 

GW Finkenwerder

10.000

10.050

10.166

3-20702010-100001.02

Gebäudebewirtschaftung Stadtteilkulturzentren

20.000

20.000

20.000

3-20702010-100001.02

Institutionelle Förderung Stadtteilkulturzentren

1.275.000

1.290.000

 

1.304.915

 

Kulturpalast Hamburg

357.000

361.200

365.377

 

Honigfabrik

554.000

560.520

567.000

 

Kulturladen St. Georg

162.000

163.900

165.795

 

Kulturladen Hamm

202.000

204.380

206.743

3-20702010-100001.03

Projektförderung Stadtteilkultur

95.198

95.198

96.305

Gesamt

 

1.473.998

1.489.998

1.507.000

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund wird der Hauptausschuss anstelle der Bezirksversammlung um Beschlussfassung über den geänderten Verwaltungsvorschlag (siehe Sachverhalt und Drs. Nr. 21-4615) gebeten:

 

„Der gestiegene Anteil 2019 in Höhe von 16.000 Euro soll eingesetzt werden, um den institutionell geförderten Einrichtungen einen Ausgleich zu den gestiegenen Betriebskosten zu ermöglichen. Dabei soll berücksichtigt werden, dass der Mittelbedarf der Geschichtswerkstätten (GW) untereinander variiert.

Für die GW wird vorgeschlagen, dass diejenigen Träger, die relativ neu in der Förderung sind (Finkenwerder, Horn und Billstedt), lediglich eine Erhöhung in Höhe von 50,00 € erhalten. Diese Einrichtungen sind bisher weitgehend auskömmlich. Mit den Verwendungsnachweisen werden ggf. Mehrbedarfe ausgewiesen, auf den dann nötigenfalls reagiert werden könnte.

Gemäß der Verwendungsnachweisprüfung weisen andere GW einen höheren Bedarf aus, bzw. wurde teilweise ein Defizit erwirtschaftet (St. Pauli Archiv). Durch eine kleinere Erhöhung bei den neu in die Förderung aufgenommenen GW kann hier eine angemessenere finanzielle Anpassung erfolgen, vgl. Übersicht.

In 2020 wird es gemäß Haushaltsplan-Entwurf abermals eine Erhöhung von 17.000 Euro geben. Diese Mittel sind unter den PSP-Elementen 3-20702010-100001.01 (Institutionelle Förderung Geschichtswerkstätten (GW)), 3-20702010-100001.02 (Institutionelle Förderung Stadtteilkulturzentren) und 3-20702010-100001.03 (Projektförderung) dargestellt. Die Summen sind untereinander deckungsfähig.“