Halteverbot Rubbertstraße
Letzte Beratung: 22.04.2025 Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel Ö 6.3
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 18.02.2025 dem Antrag der CDU-Fraktion Drs. Nr. 23-0418 in der nachfolgend aufgeführten Fassung mehrheitlich - gegen die Stimmen der AfD-Fraktion - zugestimmt.
Die Bezirksversammlung hat sich in ihrer Sitzung am 31.03.2025 mit der Vorlage 23-0418.1 Halteverbot Rubbertstraße befasst hat. Die Bezirksversammlung hat den Beschluss des Regionalausschusses Wilhelmsburg/Veddel bestätigt und die zu Grunde liegende Drucksache damit mehrheitlich - gegen die Stimmen der AfD-Fraktion - beschlossen.
Die BIS ist um Stellungnahme zu dem Beschluss gebeten worden.
Durch die Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße auf ihren jetzigen Verlauf mit der Schaffung einer neuen Abfahrt Wilhelmsburg wurden auch Änderungen an den Zubringerstraßen nötig. Die neue Abfahrt Wilhelmsburg hat in der Wilhelmsburger Mitte für einen komplett anderen Verkehrsfluss gesorgt. Die Dratelnstraße und die Rubbertstraße sind jetzt die Hauptverkehrsschlagader der Elbinsel.
Während die Dratelnstraße komplett neu gestaltet wurde, ist die Rubbertstraße lediglich im Kreuzungsbereich zur Auffahrt auf die B 75 angepasst worden. Die Straßenbegebenheiten an sich sind katastrophal. Asphalt, Bahnschienen, Parkstreifen, Firmenzufahrten, Müll und Falschparker. Der Lieferverkehr für die ansässigen Firmen hält bzw. parkt auf der Fahrspur, teilweise mehrere Fahrzeuge hintereinander. Teilweise gleichzeitig in jede Fahrtrichtung. KeineSpur von Just-in-Time. Dazu kommen noch die Privatfahrzeuge von Mitarbeitern. Hierdurch wird der Verkehrsfluss mehr als notwendig von und zur Auf- bzw. Abfahrt der B 75 sowie für den Buslinienverkehr erheblich behindert.
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel möge daher beschließen:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Dienststellen dafür einzusetzen, dass
Der Regionalausschuss ist entsprechend über die Umsetzung zu informieren.
Die Behörde für Inneres und Sport/ die Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 44 nimmt am 10.04.2025 wie folgt Stellung:
Im Bereich der Rubbertstraße 32 – 30 wurden aufgrund der ggü. befindlichen Bushaltestelle auf
der Fahrbahn 2 Haltverbotszonen durch das PK 44 am 10.04.2025 angeordnet. Hierzu konnte
auch eine konkrete Beschwerde bei der Hochbahn ermittelt werden.
Die in der Rubbertstraße ansässigen Firmen wurden durch den zuständigen Stadtteilpolizisten
aufgesucht und bezüglich des Anlieferverkehrs sensibilisiert, um das Falschparken zu minimieren.
Der Verkehrsfluss wird zusätzlich im Rahmen der personellen Möglichkeiten durch das PK44
regelmäßig überprüft.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.