22-0655

Halteverbot Karl-von-Thielen-Brücke (Antrag der CDU, SPD und FDP-Fraktion)

Antrag öffentlich

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21.01.2020
Sachverhalt

Durch die Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße auf ihren jetzigen Verlauf mit der Schaffung einer neuen Abfahrt Wilhelmsburg wurden auch Änderungen an den Zubringerstraßen nötig. Die neue Abfahrt Wilhelmsburg hat in der Wilhelmsburger Mitte für einen komplett anderen Verkehrsfluss gesorgt. Die Dratelnstraße und die Rubbertstraße sind jetzt die Hauptverkehrsschlagader der Elbinsel. Fahrzeuge von der B 75 kommend, mit Fahrziel Kirchdorf verwenden seitdem vermehrt die Thielenstraße. 

Während die Dratelnstraße komplett neu gestaltet wurde, ist die Thielenstraße lediglich im Kreuzungsbereich zur Dratelnstraße etwas angepasst worden. Die Straßenbegebenheiten in der Thielenstraße an sich sind katastrophal. Baustellenzufahrten, Rechts-vor-Links, Bauzäune, Fahrbahnnasen, Fahrbahnquerungshilfen, Müll und Falschparker. Die Lieferverkehre für die ansässigen Kleinstbetriebe halten und parken querbeet auf der Fahrspur, teilweise mehrere Fahrzeuge hintereinander und nebeneinander. Teilweise gleichzeitig in jede Fahrtrichtung. Dazu kommen noch die Privatfahrzeuge von Einkäufern und Kaffeetrinkern. Hierdurch wird der Verkehrsfluss erheblich behindert. An den Kreuzungen entstehen zusätzlich Gefährdungspotenziale durch fehlende Sichtachsen. In absehbarer Zeit wird das Bauvorhaben „Neues Korallusviertel“ gestartet. Der notwendige Baustellenverkehr muss ungehindert an- und abfahren können. Die Thielenstraße ist auch nach Fertigstellung des „neuen Korallusviertel“ als Verkehrsachse freizuhalten.

 

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel möge daher beschließen:

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Dienststellen dafür einzusetzen, dass

 

 für die Karl-von-Thielen-Brücke im gesamten Verlauf beidseitig und insbesondere im Bereich bis               zur Verkehrsinsel Höhe Hausnummer 3 der Thielenstraße - zeitlich unbegrenzt - ein Halteverbot               (VZ 283) eingerichtet wird.

 

Der Regionalausschuss ist entsprechend über die Umsetzung zu informieren.