22-0655.1.1

Halteverbot Karl-von-Thielen-Brücke

Mitteilung öffentlich

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30.06.2020
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die nachstehende Vorlage Drs. 22-0655.1 in ihrer Sitzung am 23.01.2020 einstimmig beschlossen und die Behörde für Inneres und Sport (BIS) um eine entsprechende Stellungnahme gebeten, die dem Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel zur Kenntnisnahme weitergeleitet wird.

 

 

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 21.01.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-0655 einstimmig zugestimmt.

 

 

Durch die Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße auf ihren jetzigen Verlauf mit der Schaffung einer neuen Abfahrt Wilhelmsburg wurden auch Änderungen an den Zubringerstraßen nötig. Die neue Abfahrt Wilhelmsburg hat in der Wilhelmsburger Mitte für einen komplett anderen Verkehrsfluss gesorgt. Die Dratelnstraße und die Rubbertstraße sind jetzt die Hauptverkehrsschlagader der Elbinsel. Fahrzeuge von der B 75 kommend, mit Fahrziel Kirchdorf verwenden seitdem vermehrt die Thielenstraße. 

 

Während die Dratelnstraße komplett neu gestaltet wurde, ist die Thielenstraße lediglich im Kreuzungsbereich zur Dratelnstraße etwas angepasst worden. Die Straßenbegebenheiten in der Thielenstraße an sich sind katastrophal. Baustellenzufahrten, Rechts-vor-Links, Bauzäune, Fahrbahnnasen, Fahrbahnquerungshilfen, Müll und Falschparker. Die Lieferverkehre für die ansässigen Kleinstbetriebe halten und parken querbeet auf der Fahrspur, teilweise mehrere Fahrzeuge hintereinander und nebeneinander. Teilweise gleichzeitig in jede Fahrtrichtung. Dazu kommen noch die Privatfahrzeuge von Einkäufern und Kaffeetrinkern. Hierdurch wird der Verkehrsfluss erheblich behindert. An den Kreuzungen entstehen zusätzlich Gefährdungspotenziale durch fehlende Sichtachsen. In absehbarer Zeit wird das Bauvorhaben „Neues Korallusviertel“ gestartet. Der notwendige Baustellenverkehr muss ungehindert an- und abfahren können. Die Thielenstraße ist auch nach Fertigstellung des „neuen Korallusviertel“ als Verkehrsachse freizuhalten.

 

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel möge daher beschließen:

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Dienststellen dafür einzusetzen, dass

 

• für die Karl-von-Thielen-Brücke im gesamten Verlauf beidseitig und insbesondere im Bereich bis               zur Verkehrsinsel Höhe Hausnummer 3 der Thielenstraße - zeitlich unbegrenzt - ein Halteverbot               (VZ 283) eingerichtet wird.

 

Der Regionalausschuss ist entsprechend über die Umsetzung zu informieren.

--------------------------------------------------------------------------------

Petitum/Beschluss:

 

Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.

 

 

Das Polizeikommissariat 44 nimmt mit Schreiben vom 20.02.2020 wie folgt Stellung:

 

 

Nach der Verlegung der Wilhelmsburger Reichstraße kommt es zu anderen Verkehrsströmen, die u.a. die Thielenstraße und im weiteren Verlauf die Karl-von-Thielen-Brücke betreffen.

Die Ausgestaltung des öffentlichen Verkehrsraumes obliegt nicht der Straßenverkehrsbehörde. Diese wird im Rahmen der jeweiligen Beteiligungsverfahren angehört und nimmt Stellung zu Aspekten der Verkehrssicherheit.

 

Die Thielenstraße ist eine Wohn- und Geschäftsstraße mit Tempo 30.

Es ist der Polizei bekannt, dass es dort, sowie im Umfeld teilweise zu erheblichem Parkdruck kommt.

Deshalb überwacht das PK 44 grundsätzlich im Rahmen der personellen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung zu priorisierender Einsatzanlässe auch den Verkehr in der Thielenstraße und den umliegenden Straßenzügen. Eine permanente bzw. flächendeckende Überwachung kann aber nicht gewährleistet werden.

 

Am 05. November 2019 wurden bereits Haltverbotstrecken im Bereich Thielenstraße  1 - 3 angeordnet. Das Verkehrszeichen in Höhe Thielenstraße 3 wird nach einer Ortsbesichtigung am 20. Februar 2020 so weit versetzt, dass das Haltverbot bis zum Beginn der Parkstände gilt.

Darüber hinaus wurde am 10. Dezember 2020 ein beidseitiges Haltverbot von der Dratelnstraße bis Rotenhäuser End angeordnet.

Beide Maßnahmen dienen der Verkehrssicherheit, da es durch parkende Fahrzeuge zu Gefährdungssituationen kam.

 

Auf der Karl-von-Thielen-Brücke ist grundsätzlich kein ruhender Verkehr feststellbar. Die Anordnung eines Haltverbots ist dort also aus fachlichen Gründen nicht erforderlich.

Darüber hinaus beträgt die Fahrbahnbreite 5,30 m, was bei einer vorgeschriebenen Restfahrbahnbreite von 3,00 m ein dortiges Parken ohnehin erschwert.

 

Fazit:

Das Haltverbot in Höhe Thielenstraße 3 ist bereits angeordnet.

Weitergehende Haltverbote werden seitens der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nicht für notwendig erachtet und aus fachlichen Gründen nicht angeordnet.

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die nachstehende Vorlage Drs. 22-0655.1 in ihrer Sitzung am 23.01.2020 einstimmig beschlossen und die Behörde für Inneres und Sport (BIS) um eine entsprechende Stellungnahme gebeten, die dem Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel zur Kenntnisnahme weitergeleitet wird.

 

 

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 21.01.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-0655 einstimmig zugestimmt.

 

 

Durch die Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße auf ihren jetzigen Verlauf mit der Schaffung einer neuen Abfahrt Wilhelmsburg wurden auch Änderungen an den Zubringerstraßen nötig. Die neue Abfahrt Wilhelmsburg hat in der Wilhelmsburger Mitte für einen komplett anderen Verkehrsfluss gesorgt. Die Dratelnstraße und die Rubbertstraße sind jetzt die Hauptverkehrsschlagader der Elbinsel. Fahrzeuge von der B 75 kommend, mit Fahrziel Kirchdorf verwenden seitdem vermehrt die Thielenstraße. 

 

Während die Dratelnstraße komplett neu gestaltet wurde, ist die Thielenstraße lediglich im Kreuzungsbereich zur Dratelnstraße etwas angepasst worden. Die Straßenbegebenheiten in der Thielenstraße an sich sind katastrophal. Baustellenzufahrten, Rechts-vor-Links, Bauzäune, Fahrbahnnasen, Fahrbahnquerungshilfen, Müll und Falschparker. Die Lieferverkehre für die ansässigen Kleinstbetriebe halten und parken querbeet auf der Fahrspur, teilweise mehrere Fahrzeuge hintereinander und nebeneinander. Teilweise gleichzeitig in jede Fahrtrichtung. Dazu kommen noch die Privatfahrzeuge von Einkäufern und Kaffeetrinkern. Hierdurch wird der Verkehrsfluss erheblich behindert. An den Kreuzungen entstehen zusätzlich Gefährdungspotenziale durch fehlende Sichtachsen. In absehbarer Zeit wird das Bauvorhaben „Neues Korallusviertel“ gestartet. Der notwendige Baustellenverkehr muss ungehindert an- und abfahren können. Die Thielenstraße ist auch nach Fertigstellung des „neuen Korallusviertel“ als Verkehrsachse freizuhalten.

 

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel möge daher beschließen:

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Dienststellen dafür einzusetzen, dass

 

• für die Karl-von-Thielen-Brücke im gesamten Verlauf beidseitig und insbesondere im Bereich bis               zur Verkehrsinsel Höhe Hausnummer 3 der Thielenstraße - zeitlich unbegrenzt - ein Halteverbot               (VZ 283) eingerichtet wird.

 

Der Regionalausschuss ist entsprechend über die Umsetzung zu informieren.

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Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.

 

 

Das Polizeikommissariat 44 nimmt mit Schreiben vom 20.02.2020 wie folgt Stellung:

 

 

Nach der Verlegung der Wilhelmsburger Reichstraße kommt es zu anderen Verkehrsströmen, die u.a. die Thielenstraße und im weiteren Verlauf die Karl-von-Thielen-Brücke betreffen.

Die Ausgestaltung des öffentlichen Verkehrsraumes obliegt nicht der Straßenverkehrsbehörde. Diese wird im Rahmen der jeweiligen Beteiligungsverfahren angehört und nimmt Stellung zu Aspekten der Verkehrssicherheit.

 

Die Thielenstraße ist eine Wohn- und Geschäftsstraße mit Tempo 30.

Es ist der Polizei bekannt, dass es dort, sowie im Umfeld teilweise zu erheblichem Parkdruck kommt.

Deshalb überwacht das PK 44 grundsätzlich im Rahmen der personellen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung zu priorisierender Einsatzanlässe auch den Verkehr in der Thielenstraße und den umliegenden Straßenzügen. Eine permanente bzw. flächendeckende Überwachung kann aber nicht gewährleistet werden.

 

Am 05. November 2019 wurden bereits Haltverbotstrecken im Bereich Thielenstraße  1 - 3 angeordnet. Das Verkehrszeichen in Höhe Thielenstraße 3 wird nach einer Ortsbesichtigung am 20. Februar 2020 so weit versetzt, dass das Haltverbot bis zum Beginn der Parkstände gilt.

Darüber hinaus wurde am 10. Dezember 2020 ein beidseitiges Haltverbot von der Dratelnstraße bis Rotenhäuser End angeordnet.

Beide Maßnahmen dienen der Verkehrssicherheit, da es durch parkende Fahrzeuge zu Gefährdungssituationen kam.

 

Auf der Karl-von-Thielen-Brücke ist grundsätzlich kein ruhender Verkehr feststellbar. Die Anordnung eines Haltverbots ist dort also aus fachlichen Gründen nicht erforderlich.

Darüber hinaus beträgt die Fahrbahnbreite 5,30 m, was bei einer vorgeschriebenen Restfahrbahnbreite von 3,00 m ein dortiges Parken ohnehin erschwert.

 

Fazit:

Das Haltverbot in Höhe Thielenstraße 3 ist bereits angeordnet.

Weitergehende Haltverbote werden seitens der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nicht für notwendig erachtet und aus fachlichen Gründen nicht angeordnet.