22-1635.1

Großneumarkt fit für die Zukunft machen

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22.04.2021
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.01.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-1635 einstimmig zugestimmt.

 

In urbanen Stadtgebieten steigt die Bedeutung von öffentlichen Plätzen. Sie sind Treffpunkt und Kommunikationszentrale für Nachbarschaften sowie Verweil- und Erholungsflächen für Einheimische und Touristen. Daher ist es umso wichtiger, diese attraktiv, funktional und mit hoher Aufenthaltsqualität zu gestalten. Im Februar 2020 wurde im Rahmen einer Pressekonferenz ein Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem man die öffentlichen Räume in der Innenstadt attraktiver gestalten will. Insgesamt sieben Orte wurden ausgewählt, die für die Aufwertung der Innenstadt ein besonders hohes Potenzial bieten und für eine zeitnahe Neugestaltung im Vordergrund stehen: der Burchardplatz, der Gertrudenkirchhof, der Hopfenmarkt, der Jungfernstieg, das Ost- und Westufer der Binnenalster, der Großneumarkt sowie das südliche Gleisfeld des Hauptbahnhofs. Einige dieser Plätze dienen auch als Flächen für bezirkliche Wochenmärkte, denen eine hohe Bedeutung als regionale Versorgungszentren zukommt. Im Ausschuss für Wochenmärkte beschäftigen wie uns unter anderem mit deren Brachenmix, möglichen Maßnahmen der Attraktivitätssteigerung, Kostenstruktur sowie notwendigen Infrastrukturmaßnahmen. Der Wochenmarkt auf dem Großneumarkt ist hervorragend im Stadtteil verankert und wird gut besucht. Um den Weiterbetrieb dieses bezirklichen Wochenmarktes zu gewährleisten sind dringende Infrastrukturmaßnahmen kurz- bis mittelfristig notwendig. Effizienter Mitteleinsatz und Nutzung von Synergien sollte hierbei Maßgabe sein.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung daher beschließen:

 

1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) darauf hinzuwirken, dass der Großneumarkt im Maßnahmenpaket des Senates im Aufwertungsprozess der sieben benannten öffentlichen Räume in seiner Priorisierung vorgezogen wird.

2. Der Bezirksamtsleiter wird weiter gebeten, aus Gründen der Kosteneffizienz und der Nutzung von Synergien darauf hinzuwirken, dass die anstehenden Infrastrukturmaßnahmen des Wochenmarktes mit der Neugestaltung des Großneumarktes in eine gemeinsame Planung münden. Hierbei sollen auch die erarbeiteten Maßnahmen des Fußgängerkonzeptes Neustadt geprüft und mit einbezogen werden.

 

 

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt zu Ziffer 1 des Petitums mit Schreiben vom 08.03.2021 wie folgt Stellung:

 

Im Positionspapier „Eine attraktive Innenstadt für alle“, das im Februar 2020 vom Ersten Bürgermeister öffentlich vorgestellt wurde, wird unter Ziel 3: „Mehr Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum“ darauf verwiesen, dass der öffentliche Raum in der Innenstadt vielfältigen Ansprüchen genügen soll und sich alle Besucherinnen und Besucher eingeladen fühlen sollen, sich zu begegnen, dort zu flanieren, kulturelle Eindrücke zu gewinnen und gerne zu verweilen. Unter „Handlungsräume und Maßnahmen“ ist der Großneumarkt für eine Aufwertung des öffentlichen Raumes aufgeführt.

Nach Augenschein wird der Großneumarkt mit Blickbeziehung zum Michel als zentraler städtischer Platz mit Wochenmarkt, sich kreuzenden Wegeverbindungen, mit angrenzenden Gastronomieangeboten und einem Eiscafé in einem sehr schönen 20er-Jahre Pavillon auf dem Platz sehr gut von den Bewohnerinnen und Bewohnern und von Besucherinnen und Besuchern angenommen. In einer Achse auf dem Platz befinden sich neben dem prägnanten Großneumarktbrunnen eine steinernes Kunstobjekt und eine große Laterne mit Sitzumrandung. Etwas abseits, bereits im Randbereich, steht eine alte Litfaßule, die von technischer Infrastruktur umgeben ist und dort leider wenig zur Geltung kommt.

Insbesondere die Randbereiche des Platzes wirken jedoch unaufgeräumt und sind mit technischer Infrastruktur, Telefonzelle, Briefkasten, Absperrpollern, Hinweisschildern, Fahrradbügeln und Verkaufscontainern unkoordiniert vollgestellt.

Im Bezirksamt Hamburg-Mitte geht man davon aus, dass für eine attraktivere Situation auf dem Großneumarkt im Wesentlichen Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen wären, die bei sofortigem Beginn in eineinhalb bis zwei Jahren, durchgeführt werden könnten.

Das Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung der BSW empfiehlt, diese Art von Maßnahmen vom Bezirksamt Hamburg-Mitte durchführen zu lassen. Voraussetzung dafür sind dort personelle Ressourcen, die aber nach Aussage des Bezirksamtes zurzeit leider fehlen.

Der BSW werden 18 Millionen Euro aus dem Hamburger Wirtschafts-Stabilisierungs-Programm 2021/2022 in Aussicht gestellt, die bis 2022 ausgegeben werden müssen. Die BSW wäre bereit, aus diesem Programm finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

Aufgrund der unzureichenden Arbeitsressourcen im Bezirksamt Hamburg-Mitte wäre ein Vorziehen des Großneumarktes in der Priorisierung der Projekte im Zuge der Innenstadtplanung nur möglich, wenn als Voraussetzung dafür personelle Ressourcen im Bezirksamt Hamburg-Mitte geschaffen werden und damit sichergestellt wird, dass finanzielle Mittel für die Instandhaltungsmaßnahme Großneumarkt aus dem Hamburger Wirtschafts-Stabilisierungs-Programm 2021/2022 abgerufen werden können. Das bedeutet, dass das Bezirksamt Hamburg-Mitte bis Ende 2022 eine Zahlungsverpflichtung über Verträge eingegangen sein muss.

Das zuständige Amt der BSW führt weitere Gespräche mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte, da dieses Projekt auch im Kontext der anderen Innenstadtmaßnahmen verhandelt wird und die Ressourcen im Bezirksamt Hamburg-Mitte entsprechend verteilt werden. Möglichkeiten von externen Fachkräften durch Projekt-steuerung werden erörtert und weiterhin abgestimmt.

Über das Jahr 2022 hinaus werden zurzeit keine Möglichkeiten der Finanzierung aus der BSW gesehen.

 

 

 

Das Bezirksamt nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 21.04.2021 wie folgt Stellung:

 

Das Bezirksamt begrüßt die Neugestaltung des Großneumarktes und die Bereitschaft der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Gelder aus dem Hamburger Wirtschafts-Stabilisierungs-Programm 2021/2022 bereitzustellen. Das damit verbundene Vorziehen der Maßnahme stellt das Bezirksamt vor eine personelle Herausforderung. Dem soll gemeinsam mit dem Ausschuss für Mobilität begegnet werden, indem die Maßnahmen des Bauprogramms für Hamburg-Mitte in der Sitzung am 28.04.2021 neu priorisiert werden.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.