21-4662.2

Grillen im Schleemer Park

Mitteilung öffentlich

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26.03.2019
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat die nachstehende Vorlage, Drs. 21-4662.1 in ihrer Sitzung am 22.11.2018 beschlossen (Ziffern 1 und 3 einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, Ziffern 2 und 4 einstimmig) und den Beschluss des Regionalausschusses Billstedt damit bestätigt.

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Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 30.10.2018 den Punkten 1 und 3 des Antrags der GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-4662 einstimmig - bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE -  und den Punkten 2 und 4 einstimmig zugestimmt.

 

 

Im vergangenen Sommer haben erneut vermehrt Menschen die Naherholung im Schleemer Park für sich genutzt. Eine kleine grüne Oase vor der Haustür.

Dieser Park gehört zum Landschaftsschutzgebiet Öjendorf-Billstedter Geest, in welchem „Feuer im Freien“ grundsätzlich mit Geldbußen versehen ist.

Leider birgt diese Nutzung auch häufig eine Unachtsamkeit gegenüber der Natur. Es wird zum Teil exzessiv gegrillt, mit allem was zur Verfügung steht - vom Standgrill, über bodenhohen Einweggrill, bis hin zu Ästen der Parkbäume als Lagerfeuer.

Des Weiteren verfügt der Park über keinerlei sanitäre Anlagen, und wird somit leider auch gleichzeitig zu einem öffentlichen WC.

Da es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelt, welches nicht als ein solches beschildert ist, ist ein Eingreifen der Polizei nach eigener Aussage nicht möglich.

r den kommenden Sommer sollte hier Abhilfe geschaffen werden, in Form von verständlichen Hinweisschildern, um das Grün inmitten der Region zu schützen.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss beschließen:

 

  1. Die Verwaltung möge eine entsprechende Ausschilderung ggf. in Zusammenarbeit mit der BUE veranlassen. Hier würden sich entweder mehrsprachige Schilder anbieten (deutsch, türkisch, russisch, englisch, farsi…) oder der Übersicht halber eindeutige Piktogramme.
  2. Die Verwaltung möge in Hinblick auf die Nutzung ein Angebot für ein öffentliches WC in der näheren Umgebung pfen, zumal sich ein bezirklicher Kinderspielplatz am Park befindet und auch hier eine entsprechende Nutzung möglich wäre.
  3. Die Verwaltung möge ggf. mit der BUE prüfen, inwieweit es möglich ist, offiziell erlaubte Grillmöglichkeiten als Hinweis deutlich zu machen, damit eine feuerfreie Nutzung des Parks weiterhin erfolgen kann.
  4. Der Regionalausschuss ist über die Maßnahmen zu informieren.