Grillen im Schleemer Park
Letzte Beratung: 26.03.2019 Regionalausschuss Billstedt Ö 5.4
Die Bezirksversammlung hat die nachstehende Vorlage, Drs. 21-4662.1 in ihrer Sitzung am 22.11.2018 beschlossen (Ziffern 1 und 3 einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, Ziffern 2 und 4 einstimmig) und den Beschluss des Regionalausschusses Billstedt damit bestätigt.
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Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 30.10.2018 den Punkten 1 und 3 des Antrags der GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-4662 einstimmig - bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE - und den Punkten 2 und 4 einstimmig zugestimmt.
Im vergangenen Sommer haben erneut vermehrt Menschen die Naherholung im Schleemer Park für sich genutzt. Eine kleine grüne Oase vor der Haustür.
Dieser Park gehört zum Landschaftsschutzgebiet Öjendorf-Billstedter Geest, in welchem „Feuer im Freien“ grundsätzlich mit Geldbußen versehen ist.
Leider birgt diese Nutzung auch häufig eine Unachtsamkeit gegenüber der Natur. Es wird zum Teil exzessiv gegrillt, mit allem was zur Verfügung steht - vom Standgrill, über bodenhohen Einweggrill, bis hin zu Ästen der Parkbäume als Lagerfeuer.
Des Weiteren verfügt der Park über keinerlei sanitäre Anlagen, und wird somit leider auch gleichzeitig zu einem öffentlichen WC.
Da es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelt, welches nicht als ein solches beschildert ist, ist ein Eingreifen der Polizei nach eigener Aussage nicht möglich.
Für den kommenden Sommer sollte hier Abhilfe geschaffen werden, in Form von verständlichen Hinweisschildern, um das Grün inmitten der Region zu schützen.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss beschließen:
Zu 1:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt wie folgt Stellung:
Zur besseren Regelung des Umgangs mit sog. Wildgrillern, befinden sich die Bezirksverwaltungen gerade in ersten Gesprächen mit der BUE. Hierbei wird eine mögliche Ausweitung der Ahndung von Wildgrillern durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtreinigung in Grünanlagen ebenso thematisiert, wie die Einbindung des Naturschutzgroßprojekts „Natürlich Hamburg!“, welches in 2 Teilprojekten bis 2022 umgesetzt werden soll. Im Rahmen dieses Naturschutzprojektes ist für den 26.03.2019 eine Auftaktveranstaltung der Soziökonomischen Untersuchung mit den Bezirken terminiert. Aus den Ergebnissen dieses Projekts wird ein „Generalkonzept Grünanlagen“ zu erarbeiten sein, welches dann sicherlich auch den dieser Anfrage zugrunde liegenden Fragen Rechnung tragen wird.
Zu 2:
Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt wie folgt Stellung:
Die nächste öffentliche Toilette befindet sich an der U-Bahnstation Billstedt in der Reclamstraße 3 und ist ca. 750 m Luftlinie entfernt. Sie kann aufgrund dieser Distanz nicht dazu dienen, eine unmittelbare Toilettenversorgung der Nutzenden im Schleemer Park sicherzustellen.
Für die Entscheidung über konkrete einzelne Standorte für öffentliche Toiletten hat der Senat verschiedene Parameter festgelegt (siehe Bürgerschaftsdrucksache 21/5143 vom 05.07.2016, Ziffer 4.5). Dazu zählen insbesondere:
Vor dem Hintergrund dieser Parameter und unter Berücksichtigung begrenzter finanzieller Ressourcen errichtet der Senat verstärkt in zentraler Lage öffentliche Toiletten. Beim Standort Schleemer Park kann wegen der Randlage weder eine hohe Nutzungsfrequenz prognostiziert werden, noch stellt dieser einen touristischen Hotspot dar. Er liegt abseits der Hauptpassantenströme. Der nächstgelegene wichtige Haltepunkt des öffentlichen Nahverkehrs, die U-Bahnstation Billstedt, ist mit einem öffentlichen WC ausgestattet.
Die BUE und die Stadtreinigung Hamburg (SRH) vermeiden in der Regel den Bau öffentlicher Toiletten in Grünanlagen, da die Wahrnehmbarkeit begrenzt ist, so dass Vandalismus und Übergriffe während der Dämmerung und Dunkelheit in diesem abgelegeneren Bereich des Stadtteils nicht ausgeschlossen werden können. In vergleichbaren Fällen in anderen Bezirken hat sich die Polizei strikt gegen entsprechende Standorte ausgesprochen.
Die BUE kann dem Anliegen der Bezirksversammlung daher leider nicht entsprechen.
Zu 3:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt wie folgt Stellung:
Aufgrund der zu 1.) bereits aufgeführten Gründe wird eine Beschilderung, in welcher Form auch immer, seitens des Revieres nicht vorgenommen. Offizielle Grillplätze sind im Schleemer Park nicht vorhanden. Grillstationen anlog der Alsterwiesen fänden unserer Einschätzung nach in Billstedt nicht eine erforderliche Resonanz.
Petitum / Beschluss
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