21-5249

Gleiches Recht für alle durchsetzen: Verbot ungenehmigter Verkaufsstände bei Stadt- und Straßenfesten (Antrag der CDU-Fraktion)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 07.05.2019 Hauptausschuss Ö 6.3

Sachverhalt

Während die Schausteller beim Hamburger Hafengeburtstag fast überall für ihre Verkaufsstände die ortsüblichen Gebühren zahlen, dulden die zuständigen Behörden alljährlich im häuserseitigen Bereich der Hafenstraße nicht genehmigte Verkaufsstände.

 

Diese „schwarzen“ Händler zahlen weder die ortsüblichen Standgebühren, noch werden sie kontrolliert oder mit Bußgeldern belegt. Das Bezirksamt begründet diese Praxis in der Drucksache 21/3442 damit: „…dass diese Händler geduldet würden und keine Gebühren für ihre Stände bezahlten, um den Frieden mit der Szene vor Ort zu wahren…“.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss beschließen:

 

Der Bezirksamtsleiter wird gem. § 19 (2) BezVG aufgefordert, gemeinsam mit den zuständigen Stellen sicherzustellen,

a)während des Hafengeburtstags und anderer Stadt- und Straßenfeste keine ungenehmigten Stände zuzulassen und gegen diese durch Bußgelder und im Extremfall durch Räumungen vorzugehen.

b)während des Hafengeburtstags und anderer Stadt- und Straßenfeste transparente und gleiche Maßstäbe bei der Bemessung der ortsüblichen Gebühren für Stände aller Betreiber anzuwenden, um somit alle Schausteller gleich und gerecht zu behandeln.

c)dass beim Hafengeburtstag und anderen Stadt- und Straßenfesten gegenüber allen Standbetreibern transparente und gleiche Auflagen in Bezug auf die Gestaltung, Sicherheit und Umweltverträglichkeit ihrer Stände gemacht werden, diese kontrolliert und bei Verstoß sanktioniert werden.

Der Bezirksamtsleiter informiert die Bezirksversammlung oder den Hauptausschuss nach dem diesjährigen Hafengeburtstag über die durchgeführten Kontrollen und Maßnahmen.

 

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