Gewerbliche Bauflächen am Brennerhof in Moorfleet
Letzte Beratung: 29.08.2019 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.9
Antrag der BAbg. Capeletti, Pelch, Froh, Garbers, Woller und Fraktion der CDU
Das o.g., als Gewerbefläche ausgewiesene, Gebiet zwischen den Straßen Brennerhof, Andreas-Meyer-Straße und der Autobahn A1 wurde mit Millionenaufwand saniert und seitens der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt im August 2013 offiziell abgenommen. Seit diesem Zeitpunkt gab es vereinzelt Nachfragen von Produktions- und Gewerbebetrieben, die aber aus unterschiedlichsten Gründen nicht zu einer Betriebsansiedlung führten. Nunmehr gibt es die konkrete Nachfrage eines Hamburger Traditionsunternehmens, das auf einem Teil der genannten Gewerbefläche einen neuen Geschäftszweig etablieren möchte. Da der neue Geschäftszweig des Hamburger Unternehmens eine zentrale und gute infrastrukturelle Lage erfordert, ist das Grundstück am Brennerhof dafür bestens geeignet.
Weitere Planungen für die Gesamtfläche, z.B. Einzelhändler für die Nahversorgung, kleinerer Gewerbepark z.B. für Handwerksbetriebe, bestehen und sind dem „Grundeigentümer“ Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (HIW) von der Planungsgesellschaft mit einem Bewerbungsschreiben vom 22. Juli 2019 zugegangen. Die bisher geführten sehr konstruktiven Gespräche verlaufen ergebnisorientiert, müssen aber aus der Sicht des Hamburger Unternehmens bis Oktober 2019 erfolgreich abgeschlossen sein. Ein Teil der hier in Rede stehenden Fläche ist an Schausteller vermietet. Das kaufinteressierte Unternehmen wäre bereit die Vermietverpflichtung zunächst mit zu übernehmen.
Um darüber hinaus die gesamte Fläche einer gewerblichen Nutzung zuzuführen, und das ist eine Forderung der HIW im Zusammenhang mit der vorgenannten Bewerbung, bedarf es einer Überlegung, wo die Schausteller eine neue Heimat finden können. Da ein solcher neuer Standort mit Sicherheit nicht bis zum Oktober 2019 gefunden, andererseits aber eine konkrete Zusage an das an der Teilfläche interessierte Unternehmen abzugeben ist, beantragen wir die Bezirksversammlung möge beschließen:
Der Bezirksamtsleiter wird beauftragt,
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