Geplante Bildung eines bezirklichen Zentralamts Unterhaltsvorschuss - Erste Anhörung der Bezirksversammlung nach § 26 Bezirksverwaltungsgesetz
Letzte Beratung: 27.03.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 7.3
Es liegt folgendes Anhörungsschreiben der Leitung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte an die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte vom 24.03.2025 vor:
„Sehr geehrte Vorsitzende,
sehr geehrte Mitglieder der Bezirksversammlung,
der Senat plant mit Wirkung zum 01.05.2025 die Zuständigkeitsanordnung für die Durchführung der Aufgaben aus dem Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) zu ändern. Dabei soll zum einen die bislang partiell bei der Finanzbehörde, Landesbetrieb Kasse.Hamburg, bestehende Zuständigkeit für die Heranziehung von Unterhaltspflichtigen für die Bezirke Hamburg-Mitte und Bergedorf vorzeitig beendet werden, zum anderen die Zuständigkeit für die Durchführung der Aufgaben des UVG beim Bezirksamt Wandsbek, dem bisherigen Federführer für dieses Thema, für alle Bezirke konzentriert werden.
Grund für die bisherigen Reformbemühungen, aber auch Hintergrund für eine Konzentration der Aufgaben in Wandsbek ist es, dass die Unterhaltsvorschussleistungen, die die Stadt anstelle des eigentlichen Pflichtigen leistet, zwar gesetzlich nur als Vorschuss gewährt werden, die Heranziehungs- und Rückforderungsquote dieser Mittel allerdings erhöht werden soll. Darin sind sich der Rechnungshof, der Senat und auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das die Mittel zur Verfügung stellt, einig. Gleichzeitig soll darunter aber keinesfalls die Gewährung der Leistung, die Auszahlung der Unterhaltsvorschüsse an die Anspruchsberechtigten, leiden und auf dem bisherigen hohen Serviceniveau bleiben bzw. dieses noch gesteigert werden.
Die Sozialbehörde, die Finanzbehörde, die Bezirksaufsichtsbehörde und die sieben Bezirksämtern planen, aus den sieben UV-Abschnitten der Bezirksämter mittelfristig ein bezirkliches Zentralamt Unterhaltsvorschuss zu bilden, angebunden beim Bezirksamt Wandsbek. Die Behörden bauen dabei auf einer Evaluation der Stabsstelle Prüfdienste der Finanzbehörde auf, die die bisherige Aufgabenwahrnehmung untersucht hat. Die Stabsstelle hat die Durchführung der Aufgabe in einer zentralen Organisationseinheit empfohlen. Bezirkliche Zentralämter, von denen es derzeit bereits einige gibt, stellen in der Praxis eine gute Organisationsform für durch die Bezirksämter wahrzunehmende Durchführungsaufgaben dar, die einer gewissen Einheitlichkeit bedürfen, vom Sozialraum unabhängig sind, aber nicht von übergeordneter Bedeutung sind.
Die Änderung der Zuständigkeitsanordnung durch den Senat ist ein erster formaler Schritt hin zu einem bezirklichen Zentralamt. Für Serviceleistungen, die örtliche Anbindung und auch für das beschäftigte Personal ändert sich mit der Zuständigkeitsanordnung nichts. Die Bürgerinnen und Bürger erlangen auf denselben Wegen wie bislang die Vorschussleistungen.
Das Bezirksamt Wandsbek ist beauftragt, das bezirkliche Zentralamt Unterhaltsvorschuss zu konzeptionieren. Der Erreichbarkeit und Beratungsmöglichkeit vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger erforderlich ist; daher wird diesem Aspekt ein hoher Stellenwert zugemessen. Es ist geplant, die Bezirksversammlung auch zukünftig über wesentliche Entwicklungen in dieser Angelegenheit informiert zu halten.
Der Bezirksversammlung wird hiermit insoweit vor der Senatsentscheidung nach § 26 BezVG angehört.
Um Kenntnisnahme und ggf. Abgabe einer Stellungnahme bis 10.04.2025 wird gebeten.
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