Georg-Wilhelm-Straße dauerhaft von LKW entlasten
Letzte Beratung: 22.01.2026 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.3
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel/Kleiner Grasbrook hat in seiner Sitzung am 25.11.2025 dem Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 23-1200 in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig zugestimmt.
Die Bezirksversammlung hat den Beschluss in ihrer Sitzung am 11.12.2025 bestätigt.
Die Anwohnerinnen und Anwohner der südlichen Georg-Wilhelm-Straße zwischen Kornweide und Mengestraße leiden seit Jahren unter dem Lärm des Liefer- und Schwerlasterverkehrs.
Im vergangenen Jahrzehnt wurde die Verkehrsführung an der Ecke Georg-Wilhelm-Straße/Pollhornweg bereits mehrere Male geändert. Ziel dabei war immer, den Industrie- und Schwerlastverkehr, der hauptsächlich für das Industriegebiet Pollhornbogen bestimmt ist, frühzeitig aus den Wohngebieten entlang der südlichen Georg-Wilhelm-Straße (zwischen Kornweide und Mengestraße) herauszulenken und unattraktiv zu machen.
Ein Hauptaugenmerk bei diesen Maßnahmen wurde sowohl auf die Reduzierung der Lärmbelästigung für die Anwohnerinnen und Anwohner als auch auf die Attraktivitätssteigerung für Radfahrerinnen und Radfahrer gelegt. Das Ergebnis blieb allerdings unbefriedigend. (s. Drs. 21-1942.2 vom 07.06.2016)
Erst durch die längere Sperrung der südlichen Georg-Wilhelm-Straße – wegen erneuter Baumaßnahmen – haben sich alle Betriebe vor Ort umgestellt und beliefern vom Pollhorner Hauptdeich und der Schmidts Breite aus. Es wäre daher sinnvoll, dieses Liefersystem auch nach dem Ende der Baumaßnahmen beizubehalten und die Georg-Wilhelm-Straße für LKW über 7,5 Tonnen dauerhaft zu sperren.
Der Regionalausschuss möge daher beschließen:
Die zuständigen Stellen werden gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Georg-Wilhelm-Straße zwischen Kornweide und Mengestraße (südliche Georg-Wilhelm-Straße) nach dem Ende der Baumaßnahmen dauerhaft für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen gesperrt bleibt.
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 13.01.2026 wie folgt Stellung:
Bei dem benannten Streckenabschnitt der Georg-Wilhelm-Straße handelt es sich um den Bereich zwischen der Mengestraße und dem Pollhornweg. Ein Durchfahrtsverbot für LKW auf dem benannten Abschnitt zwischen Pollhornweg und Mengestraße ist rechtlich nicht zulässig. Gemäß § 45 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken. Diese Ermächtigung wird durch § 45 Absatz 9 StVO dahingehend eingeschränkt, dass Verkehrszei-chen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Um-stände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verkehrsverhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der im § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Ein Durchfahrtsverbot für den Schwerlastverkehr stellt ein Verbot des fließenden Verkehrs dar. Nur bei Hinweisen auf eine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt, dürften Beschränkungen angeordnet werden. Die Straße ist gewidmet für Fahr-zeuge aller Art und somit auch für LKW. Für eine Einschränkung dieser Widmung liegen keine hinrei-chenden Gründe vor. Bei dem Bereich handelt es sich auch nicht um ein Wohngebiet, sondern um ein Mischgebiet. Es sind hier auch Gewerbebetriebeansässig, die auf LKW-Verkehre angewiesen sind. Bei der Georg-Wilhelm-Straße handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße. Auf Hauptverkehrsstra-ßen gilt, dass ein Ausschluss von einzelnen Verkehrsarten grundsätzlich nicht zulässig ist. Die Redu-zierung des LKW Verkehr in der Georg-Wilhelm-Straße wurde bereits zur IGS thematisiert. Hier wur-de der Knotenpunkt Georg-Wilhelm-Straße / Pollhornweg neugestaltet. Zuvor konnte der Verkehr von der Kornweide kommend ungehindert geradeaus in die Georg-Wilhelm-Straßefahren. Nach dem Umbau wurde der Übergang von der Georg-Wilhelm-Straße in den Pollhornweg als abknickende Vor-fahrt ausgeschildert und die Straßenführung dementsprechend angepasst. Ein geradeaus Fahren in die Georg-Willhelm-Straße ist durch den Einbau einer Ausbuchtung nicht mehr möglich. Die Weiter-fahrt auf der Georg-Wilhelm-Straße ist somit wie ein Abbiegen gestaltet und somit eher unattraktiv. Zeitgleich wurde der Knotenpunkt mit einer Signalisierung (LZA ) versehen. Durch die geschalteten Programme wird der Verkehr über den Pollhornweg mit längeren Grünphasen bevorzugt. Diese Maßnahmen haben aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde zu einer erheblichen Reduzierung, insbe-sondere der Schwerlastverkehre, gesorgt. Die zurzeit stattfindenden Umbauarbeiten in dem Bereich der Georg-Wilhelm-Straße dienen der Förderung des Radverkehrs. Hier werden in den Nebenflächen Radwege angelegt, die von den Radfahrenden genutzt werden können und somit einen möglichen Konflikt mit dem motorisierten Kraftfahrzeugverkehr minimieren.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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